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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2020-12-03

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2020-12-03

Wortprotokoll

Ringrazio il relatore di commissione, il consigliere agli Stati Würth, per l'esaustiva relazione che comprende anche diversi elementi giuridici.

Die Schweizer NGO leisten einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der internationalen Zusammenarbeit (IZA). Hier muss zuerst die Frage gestellt werden: Worum geht es in dieser Diskussion? Der Berichterstatter hat es richtig in Erinnerung gerufen: Es hat zwei Töpfe von Geldern, die für die NGO zur Verfügung gestellt werden. Es sind auf der einen Seite die Programmbeiträge und auf der anderen Seite die Mandate. Die Programmbeiträge von etwa 126 Millionen[NB]Franken pro Jahr, wovon jetzt die Rede war, sind Finanzhilfen gemäss Subventionsgesetz. Sie unterstehen deshalb nicht den Regeln des Beschaffungsrechts. Dieser erste Topf von 126 Millionen Franken wird schon heute nur Schweizer NGO gegeben. Da gibt es gar keinen Handlungsbedarf im Sinne der Motion.

Wir reden hingegen über die Mandate. Die Mandate sind Vergaben der DEZA an die NGO, die in den letzten vier Jahren durchschnittlich etwa 50 bis 60 Millionen Franken pro Jahr betrugen. Einfach damit Sie es wissen, es gibt drei Kategorien von Empfängern dieser Gelder: die Schweizer NGO, die lokalen NGO - das heisst die NGO an der "front line", wo die DEZA die Projekte ausführt - und die internationalen NGO. Von diesen 50 bis 60 Millionen Franken gehen durchschnittlich 60 Prozent an Schweizer NGO, 30 Prozent an internationale NGO und 10 Prozent an lokale NGO. Bereits heute gehen mit dem bestehenden System knapp zwei Drittel des zweiten Topfes an Schweizer NGO. Der erste Topf mit 126 Millionen Franken geht vollständig an Schweizer NGO. Ich sage das nur, damit klar ist, worüber wir sprechen.

Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung dieser Motion, einerseits aus rechtlichen Gründen, Sie haben es gehört, andererseits aus Überlegungen der Effizienz, aber auch der Wirksamkeit der IZA.

Beschaffungen der IZA sind der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen unterstellt. Das Parlament hat das öffentliche Beschaffungsrecht letztes Jahr revidiert. Bei dieser Revision hat das Parlament darauf verzichtet, die Beschaffungen der IZA, dieses zweiten Topfes, vom Geltungsbereich des Bundesgesetzes auszunehmen. Somit müssen Vergaben ab einem bestimmten Schwellenwert, normalerweise ab einem Schwellenwert von 230[NB]000 Franken, grundsätzlich im offenen oder selektiven Verfahren ausgeschrieben werden. Das gilt sowohl unter dem heute geltenden Recht als auch unter dem revidierten Recht.

Auch bei freihändigen Vergaben oder Einladungsverfahren unter diesem Schwellenwert müssen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dazu zählen Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung, die Transparenz sowie die Förderung des wirksamen und fairen Wettbewerbs. Im Wettbewerbsverfahren wird der Zuschlag an den Anbieter mit dem vorteilhaftesten Angebot erteilt. Damit wird sichergestellt, dass die für die IZA eingesetzten Steuergelder möglichst effizient und wirksam investiert werden. Ich komme darauf noch zurück. Die Motion hingegen fordert eine Bevorzugung von Schweizer Anbietern, sobald diese lediglich über "ausreichend Erfahrung und Kompetenz verfügen". Die vertiefte Prüfung des Motionstextes durch unsere [PAGE 1206] Juristinnen und Juristen im Anschluss an die APK-S-Sitzung ergab, dass eine solche generelle prioritäre Berücksichtigung von Anbietern aus der Schweiz nicht vereinbar ist mit unserem Beschaffungsrecht und eine Gesetzesrevision bedingen würde.

Wie bereits gesagt, das Beschaffungsrecht wurde eben erst revidiert. Es tritt in wenigen Tagen, am 1. Januar 2021, in Kraft. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit, das Gesetz jetzt schon wieder anzupassen, im Gegenteil. Das revidierte öffentliche Beschaffungsrecht verbessert nämlich die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort[NB]Schweiz und ermöglicht es, Qualitäts- und Nachhaltigkeitsaspekte vermehrt zu berücksichtigen. Zudem nennt die im September vom Parlament verabschiedete IZA-Strategie 2021-2024 den Mehrwert der Schweizer IZA als Kriterium für das Engagement der Schweiz. Wir sprechen hier von Expertise, auf welche Schweizer Anbieter besonders spezialisiert sind. Bereits heute kann gemäss DEZA-Richtlinien Schweizer Fachwissen als Bedingung für die Vergabe formuliert werden. Es ist schon heute möglich, eine fachbezogene Bevorzugung zu verlangen.

Viele Schweizer Anbieter besitzen ein etabliertes und spezifisches Wissen, welches der Schweizer IZA schon seit Jahren zugutekommt und erfolgreiche Projekte ermöglicht hat. Dies schliesst auch Schweizer Akteure aus dem Privatsektor ein, die mit ihrem Know-how und der Tätigkeit in ihrer jeweiligen Geschäftswelt sehr gut positioniert sind, um einen positiven Impact im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erwirken. Weiterhin wichtig bleiben auch die exklusiven Programmbeiträge der DEZA für Schweizer Hilfswerke, Dachverbände und kantonale Föderationen. Das ist der berühmte erste Topf von etwa 126 Millionen Franken.

Diese Beiträge an internationale Programme sind nur NGO mit Hauptsitz in der Schweiz zugänglich. Das möchte ich wirklich betonen, damit Sie das klar im Kopf haben: Es sind zwei Töpfe, und der grössere Topf ist schon heute nur für NGO mit Hauptsitz in der Schweiz reserviert. Für die Strategieperiode 2021-2024 sind hierfür Beiträge in der Höhe von nicht mehr 126, sondern 136 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen. Das ist eine Steigerung von etwa 9 Millionen Franken. Programmbeiträge erlauben es den NGO, ihr mit den Spendengeldern finanziertes Projektportfolio breiter und langfristiger aufzustellen, agil auf veränderte Situationen zu reagieren und innovative Ansätze zu entwickeln. Dies trägt wiederum zur Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer NGO in Ausschreibungen anderer Geber bei.

De plus, les ONG suisses sont tout à fait compétitives. Ces dernières années, elles se sont toujours démarquées en obtenant plus de la moitié du volume des marchés en Suisse - le deuxième pot s'élevant à environ 50 à 60 millions de francs. La compétitivité des ONG suisses est également démontrée par le fait qu'elles obtiennent régulièrement des mandats d'agences de développement d'autres pays de l'OCDE.

Pourquoi cette concurrence est-elle si importante, particulièrement dans le domaine de la coopération internationale? Les procédures d'appels d'offres permettent de pouvoir compter sur l'expertise la plus adéquate. Parfois, cette meilleure expertise vient des ONG suisses, parfois d'autres pays donateurs, parfois des ONG venant de pays en développement.

Soit dit en passant, la loi sur les marchés publics révisée prévoit explicitement la possibilité d'appels d'offres locaux dans les pays bénéficiaires; c'est l'article 10 alinéa 4, afin de promouvoir les capacités locales. La transparence, l'innovation, l'efficience, la durabilité et la rentabilité des projets sont de cette manière favorisées. A l'opposé, selon l'OCDE, une obligation de favoriser les acteurs nationaux, ce qui est proposé dans la motion, augmenterait le coût des projets de 15 à 30 pour cent.

Une utilisation efficace et efficiente des moyens de la coopération internationale constitue une priorité absolue tant pour le Conseil fédéral que pour le Parlement. Pour que la coopération internationale suisse soit efficace et crédible, le critère principal de l'attribution des marchés doit donc rester l'impact que nous voulons avoir et non pas la nationalité des prestataires.

C'est pour ces raisons que le Conseil fédéral vous propose de rejeter la motion.