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Leutenegger Hajo · Nationalrat · 2000-03-20

Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-20

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion unterstützt auch hier den Antrag der Mehrheit der Kommission und damit den Bundesrat.

In Artikel 28 Absatz 2 versucht die Minderheit Teuscher, dem Bund eine landesweite Tarifhoheit gegenüber festen Kundinnen und Kunden zuzusprechen. Diese Hoheit hat der Bund bis heute nicht - im noch nicht geöffneten Markt -, und er braucht sie auch nicht. Es macht auch keinen Sinn, für die sechs Jahre bis zur Marktöffnung noch ein solches Einheitssystem aufbauen und einführen zu wollen. Wir haben viel mehr als 26 verschiedene Tarife, wie Frau Teuscher gesagt hat. Bekanntlich haben wir in der Schweiz recht unterschiedliche Elektrizitätsnetze: ländliche und städtische Netze zur Versorgung von Berg und Tal, Netze, die die Industrie versorgen, und solche, die keine Industrie zu versorgen haben. Entsprechend resultieren daraus unterschiedliche Kosten, welche sich heute in unterschiedlichen Tarifen äussern. Dabei werden heute bei der Tarifstruktur die Tarifempfehlungen des Bundes weitgehend befolgt. Würde sich der Minderheitsantrag durchsetzen, würden Netze mit tiefen Kosten oder mit günstiger Eigenproduktion übermässig profitieren; Netze mit weniger attraktivem Versorgungsgebiet - zum Beispiel jene in Randregionen oder jene mit wenig Eigenproduktion und somit höheren Kosten - würden hingegen unzulässig belastet. Wir müssten wohl sehr bald eine Netzausgleichskasse schaffen, was unserer föderalistischen Struktur widerspricht.

Mit dem Minderheitsantrag werden die Interessen von Kantonen und Gemeinden massiv tangiert. Die bestehenden Konstenunterschiede, die von Produktion und Netzdichte herrühren, müssten wir national ausgleichen, wenn wir nicht die weniger attraktiven Netze gefährden wollten. Die Marktöffnung wird eine Vielzahl von Angeboten hervorbringen. Im Monopolbereich, im Netzbereich, werden die Tarife aber nach einheitlichem Schema berechnet werden müssen, womit auch die Transparenzforderung erfüllt wird.

Wir empfehlen Ihnen deshalb auch hier, dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.