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Büttiker Rolf · Ständerat · 2002-09-26

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-26

Wortprotokoll

Wenn wir die Sache nüchtern betrachten, ist es eine Tatsache, dass wir in unserem Lande nach wie vor - das möchte ich betonen - ein Vorsorgesystem haben, um das uns andere Länder beneiden. Ich meine, es wäre nicht verantwortbar, wenn wir heute an diesem Ort eine falsche Politik machen oder einleiten würden, die dieses System gefährdet. Der Streit um den BVG-Mindestzinssatz wäre meines Erachtens rasch und einfach zu lösen. Wir alle hier haben dem BVG zugestimmt. Wir haben ein Gesetz, und es geht heute lediglich darum, dieses richtig umzusetzen. Man kann aus diesem Gesetz nicht mehr herausholen, als was der Markt hergibt.

Was den BVG-Mindestzinssatz betrifft, halte ich es wie Herr Merz: Dieser Satz ist eine nominale Grösse, und wenn wir die Inflation addieren bzw. subtrahieren, ergibt sich, dass man in den vergangenen Jahrzehnten im Mittel immer etwa eine Realverzinsung von 2 Prozent erreicht hat. Wenn ich die jetzige Situation analysiere und sogar noch etwas in die Zukunft schaue, wird das auch etwa 2 Prozent Realverzinsung hergeben.

Im Rahmen der heutigen Debatte sollten wir aber nicht nur beim BVG-Mindestzinssatz stehen bleiben. Ich stelle mir die Frage: Sind dann mit dieser Diskussion bzw. mit der Reduktion des BVG-Mindestzinssatzes die akuten und aktuellen Probleme der Pensionskassen gelöst? Der Kommissionspräsident hat gesagt, rund ein Viertel der Pensionskassen hätten eine Unterdeckung. Wenn wir die Schwankungsreserven und die Unterdeckungen einbeziehen, so bekommen wir meines Erachtens mit dem heutigen Stichtag ein ganz anderes Bild. Ich bin überzeugt, dass der Anteil der gesunden Pensionskassen am heutigen Stichtag unter einem Drittel liegt; der SPI liegt bei 4500 Punkten, der DAX unter 3000 und der Dow Jones unter 8000 Punkten. Viele öffentliche Kassen des Bundes und der Kantone stehen dann noch an der Spitze dieser Negativ-Hitliste und geben kein gutes Vorbild ab; das kommt noch hinzu.

Nachdem die Frage des BVG-Mindestzinssatzes entschieden ist, kommt nun die Frage: Was ist in dieser schwierigen Situation zu tun? Ich möchte vom Bundesrat wissen, was Ende Jahr mit den Unterdeckungen und den fehlenden Schwankungsreserven passiert; ich nehme an, dass der Stand der Börsen etwa so bleibt wie bisher. Das ist eine Frage, die im Raume steht und auf uns zukommt.

Wenn wir gleich vorgehen wie beim Mindestzinssatz, werden wir Ende Jahr noch einmal Hektik haben, noch einmal ein Durcheinander, noch einmal unüberlegten Aktivismus und noch einmal Verunsicherung ohne Ende. Hier sind - das stimmt, Herr Stähelin hat es gesagt - die Organe der Pensionskassen, die Stiftungsräte, gefragt. Schlechtwetterpiloten sind gefragt, aber auch der Bundesrat, die Eidgenössische Aufsichtsstelle, die 26 kantonalen Aufsichtsstellen sind gefordert und aufgerufen, in dieser besonderen und ausserordentlichen Situation Führungsverantwortung wahrzunehmen.

Ich stelle die Frage noch einmal konkret: Wie gehen wir nun mit diesen Unterdeckungen und fehlenden Schwankungsreserven, die heute sogar eine Mehrheit der Pensionskassen betreffen, um? Sie müssen mich richtig verstehen: Ich werde keine maroden Kassen, schlecht geführten Kassen, Kassen ohne Transparenz und Kassen mit zu hohen Kosten verteidigen. Darum kann es nicht gehen, da müssen die Aufsichtsstellen des Bundes oder der Kantone - je nachdem, wo die Kompetenzen liegen - bei den verschiedenen Pensionskassen eingreifen.

Aber es geht heute um die seriösen Kassen, um jene, die gut geführt sind, gute Kostenstrukturen haben, auf der Aktivseite keine "Leichen im Keller" haben und den Immobilienbereich saniert haben, die aber durch diese ausserordentlichen Entwicklungen im Wertschriftenbereich - Unterdeckungen und fehlende Schwankungsreserven - in Schwierigkeiten geraten sind. Das ist die ausserordentliche Situation, und ich möchte dem Bundesrat beliebt machen, das zusammen mit der Aufsichtsstelle des Bundes und den kantonalen Aufsichtsstellen sorgfältig vorzubereiten. Besonnenheit ist am Platz; es geht um die Beibehaltung einer langfristigen Betrachtungsweise - das ist für mich das Wichtigste - und um verhältnismässige Massnahmen, die Vertrauen schaffen und die, das ist noch wichtiger, volkswirtschaftlich und sozialpolitisch verträglich sind.

Der Bundesrat ist aufgerufen, mit der Eidgenössischen Aufsichtsstelle und den 26 kantonalen Aufsichtsstellen besonnen zu handeln, Vertrauen in das Pensionskassensystem zu schaffen und den Unterdeckungstatbestand - wie es Herr Stähelin gesagt hat - auch gesetzlich bzw. auf Verordnungsstufe neu zu beurteilen. Das scheint mir wesentlich zu sein.

Es reicht nicht, wenn man den autonomen Kassen im Gesetz vorschreibt, dass der Stiftungsrat Massnahmen ergreifen muss. Die Aufsichtsstellen gehen so auf die sichere Seite, das ist ja klar. Sie wollen ja nicht verantwortlich sein und wollen später einmal sagen können: Wir haben es ihnen immer gesagt, es sei das und das zu machen. Schon jetzt - ich könnte Ihnen aus einem Brief zitieren, den ich hier habe - wird von den Aufsichtsstellen her ein unverhältnismässiger Druck auf diese Pensionskassen ausgeübt, und es besteht die Gefahr, dass im Anlagebereich Druck kommt. Das ist das Schlechteste, das wir haben können. Dann macht man Fehler. Wenn man unter Druck kommt, wenn man eine besondere Rendite "erzwingen" muss, geht man unnötige Risiken ein, was sich dann später rächt.

Ein Weiteres kündigt sich an, und ich staune, dass in diesem Lande niemand etwas dazu sagt. Es werden Beitragserhöhungen gefordert; das sei jetzt unbedingt nötig, damit möglichst rasch saniert - saniert! - werden könne. Was heisst Beitragserhöhungen? Beitragserhöhungen bedeuten Lohnprozente. Das sind Lohnprozente - und das in der jetzigen Situation! Ich meine, dass das für den Wirtschaftsstandort Schweiz katastrophal ist, schlecht für unsere Betriebe, die KMU, die heute schon ums Überleben kämpfen, unzumutbar für die Arbeitnehmer, und es ist auch kontraproduktiv in Bezug auf Kaufkraft und Konjunktur.

Wie feilschen wir sonst bei Lohnprozenten! Und hier scheint man einfach dazu überzugehen, dass man das im Hinblick auf die Lage der Pensionskassen in Kauf nimmt. Ich meine, dass man Pensionskassen nicht über Nacht mit [PAGE 806] "Hüftschussmassnahmen" sanieren kann, sondern das schweizerische Pensionskassensystem ist erst einmal kurz- und mittelfristig zu stabilisieren. Erste Beschlüsse, die in die richtige Richtung gehen, sind gefällt worden. Langfristig sind die Vorsorgeeinrichtungen zu sanieren. Man muss natürlich bei Unterdeckung, das ist mir auch klar, in Zukunft Massnahmen ergreifen, aber eben langfristig, und das führt zu nichts anderem als zum Wertschriftenbereich.

Ich möchte den beiden Bundesrätinnen doch noch einmal diese andere Sicht darlegen. Was denkt ein Bürger oder eine Bürgerin in der jetzigen politischen Situation - aus der Froschperspektive -, der oder die in einer Kasse versichert ist, die zu jener Mehrheit gehört, welche Unterdeckung und fehlende Schwankungsreserven aufweist? Der BVG-Mindestzinssatz wird gesenkt. Es ist voraussehbar - es wurde angetönt -, dass der Umwandlungssatz gesenkt wird. Im vor- und überobligatorischen Bereich gibt es reduzierte oder sogar gar keine Verzinsungen. Und jetzt kommen die Aufsichtsstellen - sie sind unter Druck, sie gehen auf die sichere Seite - in diesem Umfeld noch mit Beitragserhöhungen daher. Sie müssen sich einmal vorstellen, zu was das Ende Jahr führt. Dann haben wir die gleiche Diskussion, die wir jetzt über den BVG-Mindestzinssatz führen, noch einmal. Die Leute trifft das in der jetzigen wirtschaftlichen Situation natürlich umso härter. Deshalb möchte ich den Bundesrat auffordern, das Heft ein bisschen in die Hand zu nehmen, mit den 26 kantonalen Aufsichtsstellen eine gewisse Einheitlichkeit herbeizuführen und vielleicht die langfristige Betrachtung auch bei den Aufsichtsstellen in Erinnerung zu rufen.

Will man dies über Verordnungen, Empfehlungen, Weisungen erreichen? Ich möchte es dem Bundesrat überlassen, wie man dies am besten herbeiführt. Für mich ist klar: Es gilt jetzt, einen kühlen Kopf zu bewahren und die Lage zuerst einmal zu stabilisieren - ich möchte nicht einmal von sanieren sprechen. Langfristige Sanierungen müssen jedoch angestrebt werden, das ist klar. Es sollen allerdings keine unverhältnismässigen Massnahmen ergriffen werden. Es bleibt bei der Botschaft, dass wir in der Schweiz ein gutes und - das ist keine Frage - nach wie vor sicheres Rentensystem haben. Aber ich möchte den Bundesrat darauf aufmerksam machen, dass uns in Anbetracht der Situation Ende Jahr eine Diskussion über diese Unterdeckungen und die fehlenden Schwankungsreserven bevorsteht. Ich möchte den Bundesrat auch dazu auffordern, dass er hier keine Hektik und keine unnötige zusätzliche Verunsicherung aufkommen lässt.

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