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Stähelin Philipp · Ständerat · 2002-09-30

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-30

Wortprotokoll

Die GPK hat mit ihrem Bericht innert kurzer Zeit eine breite und detaillierte Auslegeordnung zur Rolle des Bundes im Zusammenhang mit der Swissair-Krise erstellt. Auch ich möchte ihr dafür allerbestens danken. Meines Erachtens hat die zuständige Subkommission der GPK gründliche und seriöse Arbeit geleistet, soweit dies mit ihren Mitteln - den Aufsichtsmitteln einer GPK - möglich war. Ich begrüsse sehr, dass sie keine "Beisshemmungen" gezeigt und auch Fehlleistungen und Missstände aufgedeckt hat.

Allerdings kann ich meinem Vorredner nicht in allem zustimmen. Ich meine, es sei nicht zu übersehen, dass ein Gesamtbild nach wie vor fehlt. Unter Ziffer 1.3.2 des Berichtes ist ja nachzulesen, welche weiteren Verfahren laufen. Insbesondere könnte die Strafuntersuchung, bei welcher - wie im Falle einer PUK - auch Zeugen einvernommen werden können, weitere Klärung bringen. Unter diesem Titel vermisse ich nach wie vor eine PUK-Arbeit. Es darf auch nicht vergessen werden, dass die GPK zwar sehr viele Aspekte der ganzen Luftfahrtproblematik ausgeleuchtet hat - und ich betone nochmals: sie hat dies gut gemacht -, dass aber eine Gesamtschau, welche insbesondere auch der Frage der Sicherheit vermehrt nachgegangen wäre, noch ausstehend ist. Hier hätte meines Erachtens eine PUK tatsächlich Licht ins Dunkel bringen können.

Wenn die GPK feststellt, dass im Bereich der Finanzaufsicht die Voraussetzungen für eine qualifizierte Aufsicht erst geschaffen werden müssen, so hege ich doch etwas die Befürchtung, dass es in anderen Aufsichtsbereichen ebenfalls noch Dunkelstellen gibt, die es nun so rasch als möglich zu erhellen gilt.

Der GPK-Bericht bestätigt meines Erachtens immer noch eine gewisse kritische Haltung zum Untersuchungsthema. Bis zum heutigen Tag wurde es, so meine ich, versäumt, vorhandene Lücken im Luftrecht zu schliessen. Offenbar bestehen nach wie vor diverse Weisungen des Bazl, welche noch auf alten Rechtsgrundlagen beruhen. Ich habe dies nicht in allen Details nachuntersucht, habe mir aber sagen lassen, es sei nach wie vor so.

Insbesondere gilt dies auch für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Luftverkehrsbetrieben. Der GPK-Bericht zeigt auf, dass das Bazl die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Swissair eingehender hätte prüfen können, vielleicht auch hätte prüfen müssen. Herr Schiesser, was wären die Auswirkungen gewesen, wenn bereits im Jahr 2000 jemand - und zwar nicht irgendwer, sondern die Aufsicht - bei der Swissair den Finger auf die wunden Punkte gelegt hätte? Man kann umgekehrt fragen: Wären diese Auswirkungen schlimmer gewesen als das, was nun tatsächlich eingetreten ist? Ich überlasse Ihnen die Beantwortung dieser Frage. Mit der EG-Regelung hätte es die entsprechenden Mittel dazu bereits seit einigen Jahren gegeben, und das Bazl hätte es in der Hand gehabt. Ich erwarte, dass das Bazl aufgrund des auf den 1. Juni 2002 in Kraft getretenen bilateralen Luftverkehrsabkommens seine Praxis ändern wird. Es geht - ich möchte das klar sagen - nicht einfach um Verurteilungen, sondern um Lehren für die Zukunft, wobei wir alle, wie schon andere gesagt haben, durchaus auch noch klüger geworden sind.

Der Bericht hat darüber hinaus - da greife ich noch einmal den gleichen Punkt auf wie andere Vorredner - dem Bundesrat und damit dem federführenden Departement in der Krisenerkennung und im Krisenmanagement nicht nur genügende Noten ausgestellt. Es wurde verpasst, rechtzeitig ein Worst-Case-Szenario zu entwickeln. Seit dem Frühjahr 2001 wurde den Missständen doch eher tatenlos zugesehen. Die Frage bleibt offen, ob ein effizienteres Krisenmanagement das chaotische Grounding der Swissair hätte verhindern [PAGE 821] können. Die Aktivitäten des Bundes haben jedenfalls erst in erheblichem Umfang eingesetzt, als die Lage kaum mehr zu retten war. Das wird alles im Bericht ausgedrückt. Ich freue mich darüber, dass der Bund nach dem Grounding so gut reagiert hat, und danke dafür. Das ist wirklich erfreulich und lobenswert. Besser wäre es natürlich gewesen, wenn es gar nicht erst zu dieser chaotischen Situation gekommen wäre.

Einmal mehr stellt sich die Frage nach der Frühwarnung. Ich stelle sie insbesondere deshalb auch noch einmal, weil wir als erstes Geschäft heute die Erklärung des Bundesrates betreffend die Vorgänge um die Swiss Dairy Food angehört haben. Auch dort kann man sich die Frage stellen: Hat das Frühwarnsystem geklappt bzw. genügend gegriffen? Haben wir rechtzeitig eingegriffen? Die beiden Fälle sind nicht identisch, das ist völlig klar, aber sie haben gewisse gemeinsame Züge.

Die GPK hat in ihrem Bericht eine ganze Reihe von Empfehlungen formuliert. Sie zielen vor allem darauf ab, solche Vorkommnisse in Zukunft zu verhindern und - sollten sie doch auftreten - besser auf sie reagieren zu können und nicht im letzten Augenblick einen Rettungsplan zimmern zu müssen. Diese Empfehlungen sind nun durchzusetzen. Besonders wichtig scheinen mir die erste und die vierte Empfehlung. Hier wird empfohlen, die Tätigkeit des Bazl enger zu begleiten. Tatsächlich haben sich in letzter Zeit die Negativmeldungen über die Schweizer Luftfahrt gehäuft, was zu einer breiten Verunsicherung geführt hat. Wir müssen hier wieder Vertrauen schaffen. Die Vergabe einer externen Expertise ist in diesem Sinne sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Ich danke dafür. Ich hoffe, dass diese externe Kommission ihre Arbeit ebenso zielstrebig und sauber machen wird wie die GPK.

Dem UVEK wird empfohlen, darauf zu achten, dass das Bazl bzw. das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) ihre Aufgaben frei von Interessenkonflikten gegenüber den beaufsichtigten Fluggesellschaften und Luftfahrtbetrieben wahrnehmen. Das ist ein zentraler Punkt. Denn im "Bermuda-Dreieck" Bazl/BFU/Fluggesellschaften gibt es doch viele Verstrickungen, Abhängigkeiten und Doppelmandate, welche zumindest der Transparenz Schaden zufügen. Ich bin überzeugt, dass die Dringlichkeit des Problems nun erkannt ist und dass möglichst rasch gehandelt wird. Die Sicherheitsaufsicht ist ebenso wichtig und notwendig wie die Finanzaufsicht, welche bei der Arbeit der GPK im Vordergrund gestanden hat. Nun ist die Aufgabe wieder beim Bundesrat und bei den Departementen.