AB 273022
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-07
Wortprotokoll
Vielleicht noch einmal kurz die wichtigsten Zahlen: Das Budget, das wir Ihnen vorlegen, hat ein Defizit von insgesamt rund 4,9 Milliarden Franken. Mein erstes Fazit: Man wird heftiger kritisiert mit einem Überschuss als mit einem beantragten Defizit in der Rechnung. Von den 4,9 Milliarden Franken Defizit, die wir Ihnen beantragen, sind 4,7 Milliarden Franken auf Covid-Massnahmen zurückzuführen. Sie finden einen grossen Teil davon im ordentlichen Budget und einen Teil im ausserordentlichen Budget. Insbesondere die Nachmeldung für den Erwerbsersatz für Selbstständigerwerbende, 2,2 Milliarden Franken, möchten wir auf dem Amortisationskonto ausserordentlich verbuchen. Noch nicht festgelegt ist die Verbuchung des Betrags von 680 Millionen Franken für Härtefallmassnahmen. Da hat der Bundesrat noch nicht entschieden, aber ich gehe davon aus, dass dieser Betrag ebenfalls ausserordentlich verbucht wird.
Das ist die grosse Linie: 4,9 Milliarden Franken Defizit insgesamt, davon rund 4,7 Milliarden Franken Corona-bedingt. Wir haben mit dieser Verbuchungsmöglichkeit immer noch einen kleinen Spielraum in der ordentlichen Rechnung. Wir gehen auch davon aus, dass noch im Laufe des Jahres entsprechende Nachträge kommen werden. Aber wir können davon ausgehen, dass wir damit mit dem Konjunkturfaktor die Schuldenbremse im nächsten Jahr entsprechend einhalten können.
Dabei ist aber anzumerken, dass die Zahlen für das ganze nächste Jahr, die wir Ihnen heute vorlegen, von relativ grosser Unsicherheit geprägt sind, dies in erster Linie in Bezug auf die wirtschaftlichen Entwicklungen. Damit hängt die Frage zusammen, wie lange die Einschränkungen, die wir im Moment haben, noch dauern werden - dies betrifft die von uns beeinflussbaren Möglichkeiten im Inland, aber es gibt ebenso grosse Unsicherheiten in Bezug auf die Exportwirtschaft und auf die Situation in den umliegenden Ländern, was die Exporte und den Tourismus in der Schweiz betrifft. Daher rühren die entsprechenden Unsicherheiten.
Es gibt eine Reihe von Fragen, die noch offen sind; sie wurden vom Berichterstatter erwähnt: die Abschaffung der Industriezölle, Stempelabgaben, Krankenkassenprämien - dies alles sind bestellte Dinge oder Sachgeschäfte, die bei uns in Bearbeitung sind. Ebenso dazu gehört die Abschaffung der Heiratsstrafe. Dazu gibt es ja auch verschiedene Möglichkeiten.
Eine grosse Unsicherheit ist auch noch, wie wir diese Schulden wieder abbauen wollen. Der Bundesrat wird an einer der nächsten Sitzungen eine Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschieden und Ihnen dort Anträge dazu unterbreiten, in welchem Umfang und wann die ausserordentlichen Schulden abgebaut werden sollen. Wir gehen davon aus, dass wir auf dem Amortisationskonto mit dem Jahr 2021, in dem eben auch noch ausserordentliche Beträge verbucht werden, ein abzubauendes Defizit in der Grössenordnung von knapp 20 Milliarden Franken haben, das wir entsprechend wieder auffangen müssen. Darüber werden Sie dann entsprechend beraten können, wenn wir Ihnen diese Botschaft zustellen.
Vielleicht noch ein kurzer Ausblick darauf, was in diesem Budget für nächstes Jahr noch an Geldern für Corona-Massnahmen enthalten ist: Da wären einmal die 2,2 Milliarden Franken Erwerbsausfallentschädigung für Selbstständigerwerbende zulasten der EO-Kasse. Hinzu kommen 680 Millionen für kantonale Härtefallmassnahmen für Unternehmen, d. h. für das Programm Covid, das Sie schon beraten haben und das sich derzeit in der Differenzbereinigung befindet. Für nächstes Jahr ebenfalls eingestellt sind 514 Millionen für die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs, 290 Millionen für den regionalen Personenverkehr, 150 Millionen für den Ortsverkehr, 70 Millionen für den Schienengüterverkehr und 4 Millionen für den Autoverlad. Noch einmal 250 Millionen sind für die finanzielle Stabilisierung von Skyguide eingestellt; da haben Sie ja bereits einen Nachtragskredit zulasten der Rechnung 2020 gehabt. Ebenfalls noch eingestellt und für das nächste Jahr vorgesehen sind 130 Millionen für den Kulturbereich. Auch im Sport haben wir Massnahmen, die Sie im Rahmen der Covid-Gesetzgebung behandeln werden.
Das heisst, wir decken eigentlich praktisch alle Bereiche ab, um die Auswirkungen der Covid-Krise aufzufangen: einerseits die Kurzarbeit und die Erwerbsausfallentschädigung für Selbstständigerwerbende über die Arbeitslosenversicherung, andererseits den Kultur- und Sportbereich, den Bereich des öffentlichen Verkehrs und den Bereich der Unternehmen, bei dem wir die Auswirkungen mit entsprechenden Massnahmen abfedern.
Das Budget selbst - Herr Hegglin hat bereits eine Reihe von Details aufgelistet - weist keine grossen Abweichungen auf. Was insbesondere zu beachten ist und was ich betonen möchte, ist, dass wir trotz des negativen Ergebnisses, das zu erwarten ist, keine Sparmassnahmen vorgesehen haben. Wir fahren also mit dem Budget, den Beträgen und auch den Rahmenkrediten, die Sie kennen, weiter, weil wir der Meinung sind, dass wir für das nächste Jahr keine staatlichen Sparmassnahmen beschliessen sollten, welche die Wirtschaft beeinträchtigen könnten.
Richten wir den Blick noch etwas weiter in die Zukunft und auf die diesbezügliche Finanzplanung: Wir gehen davon aus, dass wir auch in den Rechnungen 2022 und 2023 noch Finanzierungsdefizite haben werden und im besten Fall etwa im Jahr 2024 wieder ein ausgeglichenes Budget ausweisen werden - immer vorausgesetzt, dass sich die Wirtschaft in etwa so entwickelt, wie wir uns das erhoffen können, wobei auch das mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet ist.
Zusammengefasst haben wir in diesem Jahr ein Defizit von gut 20 Milliarden Franken und nächstes Jahr eines von 5 Milliarden Franken. Das geht dann weiter, und wir werden wahrscheinlich etwa Ende 2023 eine Zunahme der Schulden in der Grössenordnung von etwa 30 Milliarden Franken haben. Das ist mindestens so viel wie das, was wir in den letzten fünfzehn Jahren an Überschüssen erwirtschaftet haben. Ab dem Jahr 2024 sollten die Finanzen dann wieder ausgeglichen sein, wenn das alles klappt.
Das Fazit aus dieser Beurteilung für nächstes Jahr und für die nächsten zwei, drei Jahre ist: Es braucht eine ausserordentlich hohe Ausgabendisziplin, um den Finanzhaushalt wieder ins Lot zu bringen. Was in dieser Rechnung ja nicht direkt zum Ausdruck kommt, sind die Parallelrechnungen oder die Rechnungen im Sozialversicherungsbereich. Wir werden in der AHV vermutlich rascher, als wir das früher einmal erwartet haben, unter Reformzwang kommen. Wenn die Arbeitslosigkeit steigt, sinken die AHV-Beiträge, und auch die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer sind dann etwas tiefer. Die Arbeitslosigkeit bewirkt also rascher Probleme, als wir das gedacht haben.
Was hier ebenfalls nicht berücksichtigt ist, ist die Verschuldung der Arbeitslosenkasse. Mit der höheren Arbeitslosigkeit und mit der Ausdehnung der Kurzarbeit dürften wir nächstes Jahr die Verschuldungsgrenze von 8 Milliarden Franken erreichen oder überschreiten, und wenn sich der Arbeitslosenfonds um 8 Milliarden Franken verschuldet, muss automatisch ein höherer Lohnabzug in Kraft treten. Wir werden dann nächstes Jahr noch zu beurteilen haben, ob wir diesen höheren Lohnabzug zulassen; wenn nicht, müsste aus der ordentlichen Bundesrechnung noch einmal ein Beitrag zugunsten der Arbeitslosenversicherung gesprochen werden. Das muss im Laufe des nächsten Frühjahrs und Sommers beurteilt werden, wenn wir sehen, wie sich die Arbeitslosigkeit tatsächlich entwickelt. Aber auch hier werden zusätzliche Schulden geäufnet; das kann man mit Sicherheit sagen. Man wird dann beurteilen müssen, in welchem Umfang das der Fall ist.
Auch die beiden Fonds - das abschliessend -, der Bahninfrastrukturfonds und der Nationalstrassen- und [PAGE 1218] Agglomerationsverkehrsfonds, verzeichnen tiefere Einnahmen. Wir haben dieses Jahr relativ hohe Einbussen bei der Mineralölsteuer. Es wird weniger Auto gefahren. Auch dort fällt die Mehrwertsteuer ins Gewicht. Interessanterweise sinken auch die Einnahmen aus der Tabaksteuer, offenbar wird in dieser Zeit weniger geraucht. Das kommt dann auch bei der Finanzierung der AHV zum Ausdruck.
Zusammengefasst hat diese Corona-Krise im finanziellen Bereich doch Auswirkungen, die wir noch relativ lange zu tragen haben werden. Wenn wir diese Schulden wieder abbauen werden, werden Nachfolger von Ihnen in fünfzehn Jahren wahrscheinlich - hoffentlich! - dann etwa die Restanzen dieser Krise bewältigt haben. Das bedingt, noch einmal, eine hohe Ausgabendisziplin der Räte und des Bundesrates in den nächsten Jahren. Wir können uns leisten, was notwendig ist, aber wir müssen auf das verzichten, bei dem es schön wäre, es auch noch zu haben. Das wäre vielleicht die Kurzfassung und Devise für die nächsten Jahre.
[VS]