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Rutz Gregor · Nationalrat · 2020-12-07

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-07

Wortprotokoll

Am Wochenende hat mich ein besorgter Bürger gefragt, ob wir jetzt eigentlich auf dem Weg zum "Pyjama-Parlament" seien. Das war vielleicht witzig gemeint, aber die Frage ist natürlich ernst.

Wir empfehlen Ihnen, diese Vorlage abzulehnen. Wir empfehlen Ihnen, gar nicht auf sie einzutreten, weil sie unausgegoren ist, voller Widersprüche und nicht zuletzt auch verfassungswidrig.

Wir müssen vorsichtig sein mit solch unfertigen, überschnell verfassten Gesetzentwürfen. Wir tun gut daran, ruhig Blut zu bewahren, gerade auch in Krisenzeiten. Die Staatspolitische Kommission hat eine Subkommission ins Leben gerufen, die sich mit der Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Notsituationen auseinandersetzen soll und dies auch tut. Da geht es um teilweise schwierige Überlegungen in einer langfristigen Perspektive. Was wir hier machen, das sind unüberlegte Schnellschüsse. Das sollten wir nicht tun, davon sollten wir die Hände lassen.

Erstens: Diese Vorlage hier widerspricht der Bundesverfassung. Dies unterstreicht auch der erläuternde Bericht der Staatspolitischen Kommission, der klipp und klar sagt, eine klare Verfassungsgrundlage für das hier vorgesehene Vorhaben liege nicht vor.

Artikel 159 Absatz 1 der Bundesverfassung regelt mit der Festsetzung eines Quorums als numerischer Untergrenze die Verhandlungsfähigkeit der Räte. Er sichert dadurch deren Funktionsfähigkeit und dient der Legitimation der Verhandlungen. Es geht dabei also um die demokratische Legitimation dessen, was wir hier tun. Eine Unterschreitung des Quorums - und das sollten wir uns auch immer wieder einmal vor Augen führen - hätte die Ungültigkeit der Beratungen und Beschlüsse zur Folge.

Es geht hier um verschiedene Fragen. Es geht um die demokratische Legitimation, es geht aber auch um die Frage der Willensbildung, und das ist etwas, das hier ganz zentral ist. Diese Vorlage widerspricht auch den parlamentarischen Abläufen: Parlamentarische Arbeit ist mehr, als einfach nur abzustimmen. Parlamentarische Arbeit heisst bei uns, miteinander zu diskutieren, Lösungen zu finden, Kompromisse einzugehen, Fragen zu stellen, zu erwidern, und dann kommen wir zur Abstimmung. Wäre die parlamentarische Arbeit nur das Abstimmen, könnte man auch einen Fragebogen verschicken. Wir könnten diesen ausfüllen und würden uns drei Wochen hier in Bern und viele Kommissionssitzungen sparen. Solch eine Vorlage widerspricht diesen parlamentarischen Abläufen. Sie widerspricht auch dem Grundsatz des Zweikammersystems. Es ist doch ein relativ schräges Vorhaben, hier eine Gesetzesänderung im Parlamentsgesetz vorzunehmen, die zwar vom Ständerat verabschiedet werden muss, dann aber nur für den Nationalrat gilt.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Gleichbehandlung der Ratsmitglieder ist mit dieser Vorlage nicht mehr gewährleistet. Sie wäre auch gar nicht umzusetzen. Es soll einmal jemand erklären, warum es gestattet sein soll, mit abzustimmen, wenn [PAGE 2303] man in Quarantäne oder Isolation ist, nicht aber, wenn jemand mit einem Beinbruch oder einer "normalen" Grippe zuhause ist. Warum soll der eine abstimmungsberechtigt sein und der andere nicht?

Sie sagen, das hänge damit zusammen, dass wir im Moment in einer Pandemiesituation seien und all die Sachverhalte im Zusammenhang mit Corona zur Situation führen könnten, dass man auch aufgrund amtlicher Anordnungen nicht an der Session teilnehmen könne. Nun muss ich Ihnen sagen, dass es auch Personen bei uns im Saal gibt - wir sind glücklich, dass wir heute unsere Kollegin Sandra Sollberger wieder unter uns wissen! -, an denen z. B. Operationen, elektive Eingriffe hätten vorgenommen werden müssen, die jedoch aufgrund der Corona-Pandemie und der damit zusammenhängenden Auslastung der Spitäler verschoben werden mussten. Da besteht also auch dort ein direkter kausaler Zusammenhang mit dieser Pandemie. Diese Kollegen können dann während des nachgeholten Eingriffs nicht hier sein, könnten aber während ihrer Abwesenheit nicht abstimmen, weil keine amtliche Anordnung vorliegt. Da soll mir jemand erklären, was daran logisch ist!

Oder schauen Sie einmal die Fahne an: Unsere Kommission ist zum Schluss gekommen, dass auf die Verpflichtung verzichtet werden soll, dass man ein Zeugnis, einen Beleg des Kantonsarztes vorlegen muss, um abstimmungsberechtigt zu sein, wenn man wegen Quarantäne oder Isolation nicht anwesend ist. Die Begründung dafür war, dass das in den Kantonen unterschiedlich gehandhabt werde; der eine Kantonsarzt brauche länger, der andere weniger lange. Darum muss man sich einfach nur melden und sagen, man sei in Isolation oder in Quarantäne, um abstimmungsberechtigt zu sein.

Schauen Sie nun den anderen Fall an, wenn jemand eine "normale" Grippe oder andere Krankheit hat: Dann muss er, damit er das Taggeld erhält, innert fünf Tagen ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Eine Quarantäne dauert aber länger als fünf Tage. Dann gibt es also die lustige Situation, dass es unter uns Kollegen gibt, die zwar abstimmungsberechtigt sind, aber kein Taggeld mehr erhalten, weil sie kein Zeugnis vorlegen können. Und daneben gibt es andere, die taggeldberechtigt sind, aber nicht abstimmen können. Haben Sie das Gefühl, das sei ein gescheites Gesetz?

Schauen Sie das einmal genau an! Was wir hier machen, ist eine Bastelarbeit, die der obersten Behörde in diesem Land unwürdig ist. Wir haben hier wichtige Aufgaben. Wir dürfen uns aber auch nicht überschätzen. Wenn es wirklich so weit kommen würde - was wir nicht glauben -, dass eine erhebliche Anzahl unter uns nicht mehr an den Ratssitzungen teilnehmen könnte, dann müsste man die Session abbrechen oder die Beratungen unterbrechen. So sehen es Verfassung und Gesetz vor. Glauben Sie mir: Die Schweiz würde nicht untergehen, wenn wir mal eine Woche nicht tagen würden.

Ich glaube, man muss mit dieser Demut und mit diesem kühlen Kopf an diese Sache herangehen. Wir haben die Gesetze. Sie genügen. Wenn es wirklich so viele von uns sind, die nicht mehr nach Bern kommen können, dann unterbrechen wir unsere Verhandlungen eben. Unser Land wird nicht darunter leiden. Die Frage der Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Notsituationen untersucht die Staatspolitische Kommission. Dort wollen wir Vorschläge machen, die langfristig sind, die überlegt sind und die nicht solche Fragen und Widersprüche aufwerfen.

Treten Sie nicht auf diese Vorlage ein, lehnen Sie sie ab! Das ist der bessere und der glaubwürdigere Weg.