Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-12-07
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-12-07
Wortprotokoll
Die Erklärung der Bundespräsidentin zur Planung des folgenden Jahres ist eine bewährte Tradition. Wir halten an dieser fest, und zwar auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Das oberste Ziel für das nächste Jahr ist und bleibt natürlich die Bekämpfung der Covid-19-Pandemie und die Abfederung ihrer Wirkung auf Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur, ja eigentlich auf unseren [PAGE 2306] Alltag. Das wird voraussichtlich weiterhin auch in den kommenden Wochen alles dominieren, und entsprechend werden wir gefordert sein. Sie werden gefordert sein, der Bundesrat wird gefordert sein. Doch Corona ist, soweit dies derzeit möglich ist, nicht Gegenstand der bundesrätlichen Ziele und des entsprechenden Massnahmenkatalogs, der sich direkt aus der Legislaturplanung ergibt und über vier Jahre hinweg als Gesetzgebungsprogramm fungiert.
Sie erinnern sich an die Legislaturplanung, Sie haben damals zu Corona einen Zusatz hineingetan, aber Sie haben gesagt - und auch der Bundesrat war dieser Meinung -, dass wir deswegen jetzt nicht die ganze Legislaturplanung neu aufgleisen sollen. Der Bundesrat hat am 29. Januar dieses Jahres ja die Botschaft zur Legislaturplanung 2019-2023 verabschiedet. Sie haben den dazugehörigen Bundesbeschluss am 21. September dieses Jahres verabschiedet. Der Bundesrat hat bei der Legislaturplanung 2019-2023 auf Kontinuität gesetzt, weil er der Ansicht war, dass die Leitlinien der vor einem Jahr zu Ende gegangenen Legislaturperiode weiterhin aktuell sind. Dabei wird im Sinne einer rollenden Planung selbstverständlich auch die Covid-19-Pandemie bei der Umsetzung der Leitlinien berücksichtigt.
Mein Ausblick auf das Jahr 2021 beruht also wie gesagt auf den drei Leitlinien, die die Herausforderungen für die Legislatur 2019-2023 umschreiben. Ich beginne gleich mit der ersten Leitlinie, Sie erinnern sich: "Wohlstand sichern".
In der Finanzpolitik wird der Bundesrat nächstes Jahr eine Botschaft zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes betreffend Umgang mit den Corona-Schulden verabschieden. Mit dieser Gesetzesrevision soll der Abbau der Schulden so ausgestaltet werden, dass die Erholung der Wirtschaft nach der Krise nicht negativ beeinträchtigt wird und eine stetige Finanzplanung gewährleistet ist.
In der Steuerpolitik wird der Bundesrat nächstes Jahr eine Botschaft zur Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft verabschieden. Zentrale Anliegen sind die mehrwertsteuerliche Behandlung von Subventionen und die Mehrwertsteuererhebung durch Internetplattformen. In Bezug auf die Digitalisierung wird der Bundesrat nächstes Jahr das Ergebnis einer Vernehmlassung zum Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz zur Kenntnis nehmen und auch über das weitere Vorgehen entscheiden.
In der Wirtschaftspolitik wird der Bundesrat nächstes Jahr eine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verabschieden. Mit dieser Änderung sollen Preisbindungsklauseln, namentlich Preisparitätsklauseln, in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben verboten werden.
In der Bildungs- und Forschungspolitik will der Bundesrat nächstes Jahr die Verhandlungen mit der EU über die Beteiligung der Schweiz am nächsten Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation - Sie kennen es: Horizon Europe -, aber auch am Euratom-Programm und weiteren europäischen Initiativen wie zum Beispiel dem Digital Europe Programme abschliessen.
In der Verkehrspolitik wird der Bundesrat nächstes Jahr die Botschaft zur Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes verabschieden. Diese Teilrevision beinhaltet die Themen Förderung von umweltfreundlichen Technologien, automatisiertes Fahren und Anpassungen der Via-sicura-Massnahmen.
Ich komme zur zweiten Leitlinie: "Zusammenhalt fördern".
Hier haben wir zunächst die Medienpolitik: Der Bundesrat wird im nächsten Jahr die Ausführungsbestimmungen zum Massnahmenpaket zugunsten der Medien verabschieden. Neben einem Ausbau der indirekten Presseförderung sieht diese Vorlage ja auch eine auf zehn Jahre befristete Unterstützung von einheimischen Online-Medien sowie allgemeine Massnahmen zugunsten der elektronischen Medien vor. Aber damit das möglich ist, müssen Sie natürlich zuerst noch die entsprechende Vorlage verabschieden. Es wäre schön, wenn das schon bald der Fall wäre.
In der Gesellschaftspolitik wird der Bundesrat nächstes Jahr eine nationale Strategie für die Gleichstellung von Männern und Frauen verabschieden, um so die Umsetzung der Gleichstellung voranzubringen. Schwerpunkte sind die drei Handlungsfelder Erwerbsleben, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Bekämpfung von Sexismus und Gewalt.
In der Sozialpolitik wird der Bundesrat nächstes Jahr das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose in Kraft setzen. Damit wird ja bekanntlich eine Lücke in der sozialen Sicherheit geschlossen, indem Personen, die nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, bis zur ordentlichen Pensionierung eine Überbrückungsleistung erhalten, wenn sie in erheblichem Umfang erwerbstätig waren und nur wenig Vermögen besitzen.
In der Gesundheitspolitik wird der Bundesrat nächstes Jahr im Rahmen der Kostendämpfungsprogramme zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eine weitere Änderung des KVG vorsehen. Schwerpunkte dieses Pakets sind die Zielvorgabe für das OKP-Kostenwachstum, weitere Massnahmen zur Kostendämpfung im Arzneimittelbereich sowie die Förderung der koordinierten Versorgung.
In der Aussenpolitik ist die Kandidatur der Schweiz für einen nichtständigen Sitz im UNO-Sicherheitsrat für die Jahre 2023/24 in der Schlussphase. Nächstes Jahr wird der Bundesrat im Rahmen der Vorbereitungen unter anderem einen Beschluss zu den Entscheidprozessen während des angestrebten Einsitzes fassen.
In der Europapolitik schliesslich wird der Bundesrat nächstes Jahr den Prozess zum Abschluss eines institutionellen Abkommens und zur Verabschiedung einer Botschaft zu diesem Thema fortsetzen. Zudem wird der Bundesrat nächstes Jahr die Weiterentwicklung der bilateralen Abkommen und den Abschluss neuer Abkommen mit der EU fortsetzen.
Ich komme noch zur dritten Leitlinie: "für Sicherheit sorgen".
In der Energiepolitik wird der Bundesrat nächstes Jahr mehrere Botschaften verabschieden, so etwa die Botschaft zum Stromabkommen mit der EU, die Botschaft zur Revision des Stromversorgungsgesetzes, die Botschaft zum neuen Gasversorgungsgesetz, die Botschaft zur Revision des Energiegesetzes und eine Botschaft zur Revision des Wasserbaugesetzes, also zum Hochwasserschutz. Dabei steht immer die Versorgungssicherheit im Energiebereich im Zentrum.
In der Umweltpolitik wird der Bundesrat nächstes Jahr das Umweltschutzgesetz in dreierlei Hinsicht revidieren: Eine erste Botschaft betrifft den Bereich Altlasten, eine zweite Botschaft zur Revision des Umweltschutzgesetzes betrifft den Bereich Lärmschutz, und eine dritte Botschaft zur Änderung des Umweltschutzgesetzes betrifft die Umsetzung der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten.
In der Klimapolitik wird der Bundesrat nächstes Jahr zur effektiven Umsetzung des Pariser Klimaabkommens einen Grundsatzentscheid fällen und ein entsprechendes Verhandlungsmandat beschliessen; konkret müssen die spezifischen Regeln für die Anrechnung von Emissionsreduktionen im Ausland und die Transparenz und Berichterstattung finalisiert werden.
In der Migrationspolitik wird der Bundesrat nächstes Jahr die Botschaft zur Übernahme der EU-Verordnung zur Schaffung eines Instrumentes für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa verabschieden. Dieses Finanzinstrument soll im Zeitraum von 2021 bis 2027 Projekte im Bereich des Aussengrenzenschutzes und der Visa-Erteilung unterstützen.
Im Bereich der Polizeikooperation wird der Bundesrat nächstes Jahr eine Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes verabschieden. Es geht hier um Fado, ein Bildspeicherungssystem der EU für den Austausch von Informationen über Sicherheitsmerkmale und potenzielle Fälschungsmerkmale in echten und gefälschten Dokumenten zwischen den Schengen-Staaten.
Zur Bekämpfung von Kriminalität wird der Bundesrat nächstes Jahr eine Botschaft zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Jugendstrafgesetzes verabschieden. Kontrolle und Betreuung sollen ausgebaut, die Zuständigkeit der [PAGE 2307] involvierten Behörden geklärt und die Verfahren vereinfacht werden.
Zur Bekämpfung von Terrorismus plant der Bundesrat nächstes Jahr eine Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz zur Erhebung, Nutzung und Übermittlung von PNR-Daten. Das sind die Passagierangaben, welche die Fluggesellschaften in ihren Buchungs- und Abfertigungssystemen führen. Diese werden von den EU-Staaten sowie von vielen weiteren Staaten als wichtiges Instrument zur Bekämpfung des Terrorismus und der Schwerstkriminalität genutzt.
In der Sicherheitspolitik wird der Bundesrat nächstes Jahr über die Typenwahl für die neuen Kampfflugzeuge und für ein neues System der bodengestützten Luftverteidigung entscheiden. Als Entscheidungsgrundlage dienen ihm dabei die entsprechenden Evaluationsberichte, welche auf den zweiten Offerten für diese beiden Systeme basieren.
Im Bereich Cyberrisiken wird der Bundesrat nächstes Jahr einen Bericht gutheissen, in dem dargelegt wird, ob und wie die Widerstandsfähigkeit der Informatik von kritischen Infrastrukturen in der Schweiz im Hinblick auf missbräuchliche ausländische Aktivitäten mit gezielten Massnahmen weiter erhöht werden kann.
Ich komme bereits zum Schluss, aber ich glaube, ich habe genug Projekte erwähnt. Der Bundesrat plant für das zweite Jahr der am 2. Dezember letzten Jahres begonnenen neuen Legislaturperiode wiederum eine breite Palette; es sind insgesamt 123 Massnahmen. Hinzu kommen noch all Ihre Projekte und Ihre Aufträge. Die Frage ist: Was ist machbar? Was ist planbar, gerade in Zeiten von Corona? Wie man es auch dreht und wendet, die Illusion von Planbarkeit und Machbarkeit ist in unserer Welt ohnehin ein ständiger Begleiter, im Moment wohl mehr als je zuvor.
Das alles soll uns aber nicht davon abhalten, in einem sinnvollen, messbaren und von Ihnen später auch überprüfbaren Rahmen für das nächste Jahr zu planen, was möglich ist und was nötig ist. In diesem Sinne freue ich mich im Namen des Gesamtbundesrates auf eine gute und ertragreiche Zusammenarbeit mit Ihnen im nächsten Jahr.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und hoffe, dass Sie von den vielen Projekten, die ich erwähnt habe, schon Ihre Lieblingsprojekte ausgewählt haben, die Sie unterstützen und weiterentwickeln möchten. Das eine oder andere möchten Sie wahrscheinlich auch bekämpfen. Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Arbeit.