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Knecht Hansjörg · Ständerat · 2020-12-07

Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-07

Wortprotokoll

Das EJPD plant im Jahr 2021 Aufwendungen und Investitionen von insgesamt 2,9 Milliarden Franken. Der Transferaufwand stellt mit 1,9 Milliarden Franken, also 64 Prozent, den Hauptteil der Aufwendungen dar. Daraus resultiert ein Minderbedarf von 145 Millionen Franken bzw. 4,7 Prozent gegenüber dem Voranschlag 2020, dies aus den folgenden Gründen:

Beim Transferaufwand ist insgesamt ein Minderbedarf von 153 Millionen Franken prognostiziert, was vor allem auf den Asylbereich zurückzuführen ist. So resultiert bei der Position "Sozialhilfe Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge" ein Minderbedarf von 143 Millionen Franken. Dieser beruht auf den Anpassungen beim sogenannten Mengengerüst für die Berechnung der verschiedenen Pauschalen. Es wird mit einer tieferen Zahl von Asylsuchenden gerechnet, konkret mit 15[NB]500 für das nächste Jahr; für das laufende Jahr wird von 12[NB]000 Gesuchen ausgegangen. Daher wird auch mit einer tieferen Anzahl Entscheiden mit Nothilfepauschale und einer geringeren Anzahl Personen in der finanziellen Zuständigkeit des Bundes gerechnet. Der Rückgang bei den prognostizierten Gesuchen führt des Weiteren zu einem Minderaufwand von 20 Millionen Franken bei den Integrationsmassnahmen für Ausländer sowie beim Verfahrensaufwand. Aber auch die Pflichtbeiträge an internationale Organisationen reduzieren sich um insgesamt 44 Millionen Franken, [PAGE 1221] dies insbesondere deshalb, weil in diesem Jahr die letzte Beitragszahlung an den Fonds für innere Sicherheit erfolgte.

Mehrausgaben resultieren dagegen insbesondere aufgrund der höher ausfallenden Überweisungen aus der Spielbankenabgabe an die AHV im Umfang von 31 Millionen Franken. Aber auch die gewährte Fristverlängerung für die Solidaritätsbeiträge an die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen schlägt mit Mehrausgaben in der Höhe von 35 Millionen Franken zu Buche. Hauptsächlich darauf ist auch die Erhöhung des Aufwandes beim Bundesamt für Justiz von 212 Millionen Franken auf 248 Millionen Franken zurückzuführen.

Ein weiterer Minderbedarf von 32 Millionen Franken ist bei den Investitionen zu verzeichnen. Dies ist vor allem auf das IKT-Vorhaben zurückzuführen; so sind die Investitionen im Vergleich zum Vorjahr insbesondere deshalb rückläufig, weil in den kommenden Jahren das Programm Fernmeldeüberwachung und die Systemplattform Esysp zum Abschluss gelangen.

Die Inbetriebnahme des Rechenzentrums Campus und die damit wegfallenden Investitionen beim Informatik-Service-Center des EJPD führen zu einem Minderbedarf von 2,3 Millionen Franken. Des Weiteren kommt es zu später anfallenden Baubeiträgen im Bereich der Administrativhaft.

Ein Mehrbedarf von 40 Millionen ist beim Sach- und Betriebsaufwand vorgesehen. Dieser steigt zum einen wegen der höheren Miet- und Nebenkosten für die einzelnen Standorte der Bundesasylzentren. Auch generiert die intensivere Betreuung durch qualifiziertes medizinisches Personal an diesen Standorten höhere Kosten. Zum andern steigt der Informatiksachaufwand im EJPD generell an. Die höheren Kosten für den Betrieb und die Wartung sowie für die Abschreibungen sind auf die Inbetriebnahme neuer Fachanwendungen, z. B. im Bereich Schengen/Dublin, sowie auf das zusätzliche Rechenzentrum in Frauenfeld zurückzuführen.

Ausserdem wurde im Juni 2020 der Verpflichtungskredit zur Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands genehmigt. Für die Umsetzung der ersten Tranche, d. h. für das Konzept und die Realisierung, wurden für die kommenden Jahre über 42 Millionen Franken freigegeben. Dadurch ergibt sich auch beim Generalsekretariat, im Vergleich zum Voranschlag 2020, eine entsprechende Zunahme.

Die beantragten Personalausgaben belaufen sich auf 457 Millionen Franken. Sie sinken damit gegenüber dem Voranschlag 2020 um 4 Millionen Franken, dies insbesondere deshalb, weil die 68 befristeten Stellen beim Staatssekretariat für Migration am Ende des Jahres 2020 auslaufen und nur 23 davon verlängert werden.

Betreffend den Aufwand nach Verwaltungseinheiten entfällt mit 63 Prozent der Hauptanteil der budgetierten Mittel auf das SEM. Der Asylbereich ist rasch wechselnden Situationen ausgesetzt. Die Entwicklung der Asylgesuche ist daher schwer vorhersehbar. Aufgrund einer seit mehreren Jahren angewandten Schätzmethode legte das SEM für die Budgetierung eine Planungsgrösse von 15 500 Asylgesuchen für das nächste Jahr fest. Es ist allerdings auch zu bedenken, dass Rückführungen im Jahr 2021 schwierig und mit grossem Aufwand verbunden sein werden. Das Dublin-System funktioniert noch immer nur sehr eingeschränkt, und zahlreiche Herkunftsstaaten übernehmen keine Personen mehr. Das bedeutet, dass Personen, welche normalerweise rückgeführt würden, in der Schweiz bleiben und entsprechender Betreuung bedürfen werden.

Für das Bundesamt für Polizei wird ein Aufwand von rund 295 Millionen Franken budgetiert. Dies bedeutet eine Erhöhung von über 12 Millionen Franken gegenüber dem Budget 2020. Für die Entwicklung und Erweiterung grosser Projekte zur Erneuerung und Erweiterung der Polizeiinformatik des Fedpol sind knapp 13 Millionen Franken für den Betrieb, 34,5 Millionen Franken für die Wartung und 24,3 Millionen Franken für den Mietaufwand vorgesehen. Dabei handelt es sich beim Betrieb und bei der Wartung der Informatik um Spezialanwendungen, was auch aufgrund eines fehlenden Marktes mit zahlreichen Anbietern zu entsprechend hohen Kosten führt. Die Erneuerung und Erweiterung der Polizeiinformatik ist aufgrund der wachsenden Kriminalität im Netz angezeigt. Gerade während des Lockdowns wurde ein Anstieg krimineller Aktivitäten im Internet verzeichnet. Die Sicherstellung und Auswertung solcher Daten ist aufwendig und bindet entsprechend viele Ressourcen. Dabei ist zu beachten, dass ein gut funktionierendes Informatiksystem auch für die Terrorbekämpfung unabdingbar ist.

Ich komme zu den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Departement. Auf der Ausgabenseite gibt es bis heute keinen Bedarf nach zusätzlichen Kreditmitteln. Zwar gibt es auch im EJPD Mehrkosten, zum Beispiel für die Umsetzung der Abstands- und Hygienemassnahmen und die Kapazitätserweiterung des VPN-Service RAS-EJPD, die nötig war, damit die Mitarbeitenden des gesamten Departementes flächendeckend aus dem Homeoffice arbeiten konnten. Diese Kosten wurden aber dank kurzfristiger Umpriorisierungen aus dem laufenden Budget finanziert und werden voraussichtlich auch keine nennenswerten Auswirkungen auf die Folgejahre haben. Im Rahmen der Notverordnungen war der Rechtsetzungsbereich gefordert, was temporär zu einer enormen Zusatzbelastung bei den betroffenen Mitarbeitenden geführt hat. Auch beim SEM gab es viele zusätzliche Aktivitäten, zum Beispiel im Zusammenhang mit den Grenzschliessungen und der internationalen Koordination.

Aus heutiger Sicht ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass nicht alle diese Überstunden bis Ende Jahr ausgeglichen werden können. Es ist daher auf Ende Jahr mit einer Erhöhung der Ferien- und Zeitsaldi zu rechnen. Diese Zunahme wird jedoch auch ohne zusätzliche Kreditmittel intern kompensiert werden können.

Die grössten finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise werden auf der Einnahmenseite erwartet. Das hängt vor allem mit der angeordneten Schliessung der Casinos während rund drei Monaten zusammen. Ersten Schätzungen zufolge nimmt der Bruttospielertrag der landbasierten Spielbanken im Jahre 2020 um 25 Prozent ab. Diese Reduktion wird durch den Anstieg des Bruttospielertrags der Online-Casinos nur teilweise aufgefangen, weshalb gemäss den heutigen Schätzungen der AHV/IV insgesamt rund 20 Millionen Franken weniger als vorgesehen überwiesen werden können.

Das waren meine Ausführungen zum EJPD.

[VS]