Glättli Balthasar · Nationalrat · 2020-12-07
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-12-07
Wortprotokoll
Wir haben heute die Möglichkeit, in unserem Parlamentsrecht eine kleine, aber zentrale chirurgische Operation vorzunehmen. Wir alle haben in den letzten Monaten vermutlich Berge von Zuschriften erhalten, sei es per Mail, sei es per Papier, die angemahnt haben, das Parlament müsse mitentscheiden, wenn es um zum Teil so wesentliche Einschränkungen der persönlichen Freiheiten geht, wie sie bei uns im Moment - ich meine: zu Recht - Teil der Debatte sind. Wir wissen aber auch: Damit das Parlament sich einmischen kann, muss es tagen können, muss es abstimmen können, muss es entscheiden können. Entsprechend ist es nur folgerichtig, wenn wir heute zumindest dem Nationalrat die Möglichkeit geben, dass dessen Mitglieder dann elektronisch abstimmen können, wenn sie aufgrund einer behördlichen Anordnung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie verhindert sind, hier abzustimmen.
Das ist nicht ein Vorgang ohne Präzedenz, im Gegenteil. Auch in anderen Rechtsfeldern ist es so, dass Mitglieder des Parlamentes geschützt sind, damit sie ihr Recht, während der Session stimmen zu können, wahrnehmen können. Sie müssen zum Beispiel in dieser Zeit nicht ins Militär oder in den Zivildienst, oder sie haben die sogenannte Sessionsteilnahmegarantie, wenn es um strafrechtliche Verfolgung geht. Nicht dass wir immun wären, aber während der Zeit der Session geniessen Ratsmitglieder Schutz vor Strafverfolgung bei strafbaren Handlungen, die sich nicht auf ihre amtliche Tätigkeit beziehen. Genau in dem Sinne geht es eben um eine Gleichbehandlung und nicht um eine Ungleichbehandlung.
Es gibt ganz viele Gründe im Leben, die uns davon abhalten, hier unser Recht, abzustimmen, wahrzunehmen. Nur bei denen, bei denen eben ein amtlich angeordnetes Verhalten der Grund ist, soll die Sessionsteilnahme garantiert werden - nicht, weil sie sich krank fühlen oder allenfalls krank sind, sondern weil sie unter bestimmten Bedingungen, wie jeder und jede andere in diesem Lande auch, eine amtliche Anordnung befolgen müssen, in Quarantäne zu gehen oder in Isolation. Dies ist unabhängig davon, ob sie jetzt schwer betroffen sind, sich krank fühlen, krank sind oder nicht, vielmehr geschieht es aus epidemiologischen Gründen. Wenn diese Gründe, die für jede und jeden anderen in diesem Lande amtlich auch gelten, auf ein Mitglied des Nationalrates zutreffen, dann und nur dann soll dieses für die befristete Dauer dieses Gesetzes auch online abstimmen können.
Die Transparenz ist gewährleistet, die Sicherheit ist gewährleistet, und es ist auch gewährleistet, dass aus einer Sondergesetzgebung nicht plötzlich eine normale Gesetzgebung wird, denn dieses Gesetz wird nach einem Jahr automatisch ausser Kraft treten.