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Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2020-12-07

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-07

Wortprotokoll

Das Funktionieren des Parlamentes während einer Krise ist uns Freisinnigen ein besonderes Anliegen. Wir wollen, dass Entscheide auch während einer Pandemie möglichst rasch und breit abgestützt legitimiert werden können. Dies schafft das nötige Vertrauen und den Rückhalt in der Bevölkerung.

Unsere Institution hat im Frühling nicht brilliert, als wir uns mit dem Abbruch der Session selbst aus dem Spiel genommen haben. Die Fachkommissionen tagten erst nach einigen Wochen wieder, obwohl dies ohne Weiteres auch digital möglich gewesen wäre. So hat sich die Staatspolitische Kommission bereits in den letzten Wochen an die Arbeit gemacht, mit dem Ziel, dass unsere Institutionen krisenresistenter funktionieren.

Sowohl die Gewaltenteilung als auch die Rücksichtnahme auf die verschiedenen staatlichen Ebenen sind gerade in einer Krise von besonderer Bedeutung. Heute stecken wir inmitten der sogenannten zweiten Welle der Corona-Pandemie, und eine weitere kann leider nicht ausgeschlossen werden. Wenn mehrere Mitglieder des Nationalrates infiziert würden und deshalb behördlich verordnet in Isolation gehen müssten, könnten sie heute ihr Stimmrecht im Rat nicht wahrnehmen. Dies betrifft auch Parlamentarier, die mehr als 15 Minuten mit einer anderen Parlamentarierin oder einem anderen Parlamentarier zusammengesessen sind, z. B. beim Mittagessen. Dies könnte zur Folge haben, dass sich die Mehrheit in einem Rat ändern würde oder gerade kleinere Fraktionen stark an Gewicht verlören. Der Wille der Bevölkerung wäre so nicht mehr repräsentiert.

Eine Mehrheit der FDP-Fraktion spricht sich dafür aus, dass auch von zuhause aus abgestimmt werden kann, wenn ein Nationalratsmitglied aufgrund von Corona behördlich verordnet in Isolation oder Quarantäne muss. Diese Abstimmung erfolgt über ein speziell dafür eingerichtetes Tool, das Sicherheit und Datenschutz gewährleistet.

Eine Minderheit lehnt die Gesetzesanpassung ab. Sie anerkennt zwar den Handlungsbedarf, sieht aber in der vorliegenden Gesetzgebung einen Flickenteppich, da dieser nur für Nationalräte, nicht aber für Ständeräte gilt, womit die Gleichheit der beiden Räte verletzt wäre. Zudem sind nur Covid-bedingte Abwesenheiten abgedeckt, nicht aber Abwesenheiten aufgrund von Schwangerschaft oder Krankheit.

Zum Schluss noch zwei Sätze zum Zeitplan: Der Ständerat berät das Geschäft voraussichtlich am Mittwoch. Wenn es keine Differenzen gibt, können wir die Gesetzesanpassung diesen Donnerstag bereits in Kraft setzen.

Die ganze Schweiz musste in den letzten Monaten auf Digitalisierung umstellen und ihre eigenen Prozesse - sei das privat oder im Geschäft oder auch in der Politik - so gut wie möglich digitalisieren. Wir haben es heute in der Hand, einen kleinen, aber wichtigen digitalen Schritt zu machen, damit wir, wenn mehrere Mitglieder dieses Rates infiziert würden, auch weiterhin die Bevölkerung so repräsentieren könnten, wie sie uns gewählt hat. [PAGE 2305]

Unabhängig von der vorliegenden Gesetzgebung ist sich die gesamte Fraktion der FDP bewusst, dass wir unser Parlament krisenresistenter machen müssen. Die Arbeit dafür hat bereits begonnen.