Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2002-10-01
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-01
Wortprotokoll
Gestatten Sie auch mir einige kurze Bemerkungen zum Eintreten, die mir am Herzen liegen. Rund 15 Milliarden Franken fliessen im bestehenden Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen. Dennoch vergrössert sich das Gefälle zwischen reichen und armen Kantonen stetig. Zudem sind rund zwei Drittel der Subventionen des Bundes zweckgebunden zu verwenden, was dem "Vollzugsföderalismus" stetig Vorschub leistet. Andererseits haben sich die Kantone an dem, was sie für den Bund zu vollziehen haben, in der Regel auch finanziell zu beteiligen, dies in aller Regel aber, ohne an den entsprechenden Entscheiden mitwirken zu können. Wer mehr Geld ausgibt, erhält meist auch höhere Subventionen. Letztlich ist der heute praktizierte Mechanismus zwischen Bund und Kantonen der ursprünglichen Idee des Finanzausgleichs abträglich und schadet mehr, als dass er nützt. Hier soll der NFA Abhilfe schaffen, indem die Aufgaben möglichst ganz durch den Bund oder allein durch die Kantone vollzogen werden. Die Kantone sollen somit über die Schwerpunkte der Finanzierung entscheiden. Damit dient der NFA als Bremse gegen unreflektierten Zentralismus; dem Prinzip der Subsidiarität soll mehr Rechnung getragen werden, und die Mittel können effizienter eingesetzt werden.
Nicht zuletzt deshalb ist der NFA nach Meinung der meisten Kantone die letzte Chance für eine Revitalisierung des Föderalismus in der Schweiz. Nach meiner Meinung ist der NFA ein beeindruckendes Reformpaket, das letztlich einen radikalen Bruch mit dem geltenden System darstellt. Grundsätzlich stimmt die Stossrichtung des Projektes. Mit der Reform werden die Stärken des Föderalismus vergrössert und die Schwächen verringert. Den Zielen, den Grundsätzen und Instrumenten des NFA können wir sicher zustimmen, ebenso der Aussage, dass von diesem Projekt eine impulsgebende Bedeutung ausgehen kann.
Ich bin deshalb dankbar, dass sich auch nach den Diskussionen in unserer Kommission der NFA letztlich als integrales Projekt darstellt und keine wesentlichen Teile herausgebrochen worden sind. Ich hatte und habe aber auch Verständnis für die wichtigsten Geberkantone, die dem Vorhaben skeptisch gegenüberstanden und wohl auch nach Beendigung der Diskussion in der Kommission noch immer gegenüberstehen. In der Kommission haben wir den Bedenken der Kantone Verständnis entgegengebracht und deren Kritik auch nie mit dem Hinweis auf fehlende Solidarität vom Tisch gewischt.
Wir haben denn auch in einigen Punkten, die von den Geberkantonen als Schwachpunkte geortet wurden, aus meiner Sicht durchaus Präzisierungen angebracht. In ihrem Sinne haben wir unter anderem institutionell sichergestellt, dass im Rahmen der interkantonalen Umverteilung Mass gehalten wird. Wir haben dies einerseits im Wissen darum getan, dass die mit dem NFA angestrebte Vereinfachung zur besseren Steuerbarkeit der zwischenstaatlichen Finanzströme die Gefahr in sich birgt, die ressourcenstarken Kantone zu immer grösseren Beiträgen an die interkantonale Umverteilung zu zwingen. Andererseits haben wir es darum getan, weil eine solche Entwicklung der wirtschaftlichen Zukunft unseres Landes und dem Interesse an der Erhaltung der guten Stellung des Wirtschaftsstandortes Schweiz im globalen Wettbewerb abträglich wäre.
Entsprechend spricht sich die Kommission auch dafür aus, dass die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Kantone im nationalen und internationalen Verhältnis erhalten bleiben soll. Auch soll der Härteausgleich langsam "ausfasern" und begrenzt werden. Aus meiner Sicht hat unsere Kommission durchaus Mass gehalten - dies im Wissen um die Empfindlichkeit des Systems. Weiter gehenden Zugeständnissen, in welchem Sinne auch immer, sollte im Hinblick auf das Ganze nur zugestimmt werden, wenn die zurzeit labile Balance nicht gestört wird.
Zu einem anderen Thema: Ob wir den Fragen der Verfassunggebung und so den staatspolitischen Dimensionen das nötige Gewicht beigemessen haben, vermag ich nicht abschliessend zu beurteilen. So wurde nicht zuletzt auch über die Medien von verschiedenen Staats- und Verwaltungsrechtsprofessoren der Vorwurf erhoben, die Botschaft setze sich zu wenig intensiv mit den Folgen der [PAGE 835] Allgemeinverbindlicherklärung und der Beteiligungsverpflichtung der Kantone auseinander. Gemäss Gesetzentwurf kann der Bundesrat in bestimmten Aufgabenbereichen vom Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung Gebrauch machen, um den Lastenausgleich auf zwischenkantonaler Ebene auch gegen den Willen renitenter Kantone sicherzustellen. Die Kantone können zudem neu interkantonale Verträge zum Erlass Recht setzender Bestimmungen machen. Diese neuen Instrumente werfen gemäss den Kritikern Fragen zum schweizerischen Föderalismus auf, die in der Tat in der Botschaft nur marginal thematisiert werden. Mag sein, dass deshalb der Vorwurf, wonach bei der Vorlage über den NFA eine gründliche Abklärung der Rechtslage für das Verhältnis von interkantonalem und kantonalem Recht nicht vorgenommen worden sei, nicht a priori von der Hand zu weisen ist.
Aus meiner Sicht aber haben wir diese Fragen sehr wohl sehr intensiv diskutiert. Ob wir dabei in allen Nuancen auf die aufgeworfenen Fragen eingegangen sind, vermag ich nicht zu beurteilen. Da wir Erstrat sind, bietet sich aber im Zweitrat durchaus die Möglichkeit, diverse aufgeworfene Fragen nochmals eingehend zu analysieren. Alles in allem muss der NFA mehrere Jahrzehnte lang seine Aufgabe erfüllen. Entscheidend ist daher, dass er als ganzes System zu überzeugen vermag. Der NFA ist der heutigen Ausgestaltung weit überlegen, und ich bin zuversichtlich, dass die Vorlage, wie sie vom Bundesrat unterbreitet worden ist, mit den zusätzlichen Anträgen der Kommissionsmehrheit an Profil gewonnen hat. Dies bin ich erst recht, weil Alternativen, welcher Art auch immer, nicht annähernd mit dem NFA zu konkurrenzieren vermögen.
In diesem Sinn bin ich mit Überzeugung für Eintreten auf die Vorlage.