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Würth Benedikt · Ständerat · 2020-12-07

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-07

Wortprotokoll

Der vorliegende Minderheitsantrag Würth zu Buchstabe k entspringt im Grunde genommen der Botschaft des Bundesrates zur Rechnung 2019. Dort ist auch ein Bericht zur Subventionsprüfung im UVEK enthalten. Im Rahmen dieses Berichtes wurden auch Ausführungen zu den Regionalflugplätzen gemacht. Worum geht es?

Die ganze Spezialfinanzierung Luftverkehr erfolgt bekanntlich gestützt auf das Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel und über die zugehörige Verordnung. Diese verlangt, dass man die Beiträge seitens des Bundes im Rahmen eines Mehrjahresprogramms ausrichtet. Bei der Berichterstattung zur Staatsrechnung wurde dargestellt, dass diese Grundlagen nun überprüft und die Mittel zurückgefahren werden sollen. Seit 2017 werden die Bundesbeiträge nicht mehr über den Umweg via Skyguide ausgerichtet, sondern direkt an die Regionalflugplätze, denn die Quersubventionierung der Regionalflugplätze über die Flugsicherungsgebühren der Landesflughäfen ist seit 2016 nicht mehr zulässig. Für die Regionalflugplätze ergab sich daraus eine theoretische Mehrbelastung von rund 7 Millionen Franken pro Jahr. Um diese Mehrbelastung abzufedern, wurden die Bundesbeiträge auf 30 Millionen Franken erhöht. Das ist gerechtfertigt, denn die Regionalflugplätze haben nicht die gleichen Möglichkeiten wie die Landesflughäfen, die anfallenden Sicherheitskosten auf den einzelnen Flugpassagier oder die einzelne Fluggesellschaft abzuwälzen. Aber, und das ist der springende Punkt, diese Erhöhung ist aus Sicht des Bundes befristet, und darum ist dieses Thema auch Teil der erwähnten Subventionsprüfung im UVEK. [PAGE 1239]

Nun gibt es im Grunde genommen drei Ebenen:[GZ]

1.[NB]Die gesetzlichen Grundlagen: Da die gesetzlichen Grundlagen in diesem Bereich offenbar nicht eindeutig sind, muss eine Klärung herbeigeführt werden. Ich habe darum auch eine Motion vorbereitet, die mittlerweile etwa von der Hälfte des Rates unterschrieben ist.

2.[NB]Das Mehrjahresprogramm: Wie erwähnt, ist es vorgesehen, dass diese Beiträge im Rahmen der Mehrjahresprogramme ausgerichtet werden. Das aktuelle Programm, so wurde mir vom UVEK übermittelt, wurde am 2. November 2020 genehmigt und von der Vorsteherin UVEK und dem Vorsteher EFD unterzeichnet. Dieses Programm umfasst die Periode 2020-2023. Darin sind die finanziellen Mittel im bisherigen Rahmen, also im Rahmen, den Sie mit dem Voranschlag 2021 beschlossen haben, sichergestellt. Insofern könnte man sagen, dass der Finanzplan - zumindest was die Jahre 2022 und 2023 betrifft - mit dem am 2. November 2020 genehmigten Programm ohnehin nicht übereinstimmt, sodass man eigentlich schon vor diesem Hintergrund diesem Minderheitsantrag zustimmen könnte.

3.[NB]Der Finanzplan: Dieser umfasst die Jahre 2022 bis 2024. Natürlich ist er auch ein Indikator für die längerfristige Entwicklung; das ist auch der Grund, wieso ich diesen Minderheitsantrag nicht zurückgezogen habe.

In der Finanzkommission wurde gesagt, dass die Subventionsprüfung ergebnisoffen erfolgen solle. Da frage ich mich, wieso man die Mittel kürzt. Dann ist eigentlich das Verständnis der Prüfer klar: Man soll die Mittel kürzen. Ich möchte hier mit dem Minderheitsantrag ein gegenteiliges Signal setzen und sagen, dass diese Regionalflugplätze in aviatischer, volkswirtschaftlicher und sicherheitsmässiger Hinsicht wichtig sind und dass darum diese Prüfung auch in die Richtung gehen soll, dass man am bisherigen, im Voranschlag 2021 soeben beschlossenen Subventionsvolumen auch mittel- und längerfristig festhalten soll. Angesichts der grossen Herausforderungen, vor welche die Regionalflugplätze nun mit der Corona-Pandemie gestellt sind, ist aus meiner Sicht eine Reduktion der finanziellen Leistungen zulasten dieser Flugplätze nicht angezeigt, wirtschaftlich nicht zu verantworten. Betroffen sind konkret die Flugplätze Bern-Belp, Buochs, Lugano-Agno, Samedan, St. Gallen-Altenrhein, Sion, Grenchen, La Chaux-de-Fonds, Les Eplatures.

Zum Schluss noch ein Wort zur Kompetenzverteilung: Ich bin der Meinung, dass die Luftfahrt in der Zuständigkeit des Bundes ist. Das soll man auch so beibehalten. Insofern ist es auch nicht zweckmässig, hier eine Verbundaufgabe mit den Kantonen zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund ist es richtig und sinnvoll, wenn man an diesem Subventionsvolumen, wie es vorhin im Voranschlag 2021 beschlossen wurde, festhält und darum in der Konsequenz diesem Minderheitsantrag zustimmt.