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Hofmann Hans · Ständerat · 2002-10-01

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-01

Wortprotokoll

Bei der Vorlage zur Neugestaltung des Finanzausgleichs handelt es sich im Hinblick auf die Zukunft unseres Landes, aber auch im Hinblick auf den weiteren Zusammenhalt unserer Eidgenossenschaft um das wichtigste Geschäft der eidgenössischen Räte seit langer Zeit. Bund und Kantone haben gemeinsam rund zehn Jahre an dieser Neugestaltung gearbeitet. Die Vorlage verdient es, im Ständerat gründlich behandelt zu werden. Das hat die vorberatende Kommission mit grossem Einsatz und überaus sorgfältig getan. Dafür möchte ich der Kommission und ihrem umsichtigen Präsidenten ganz herzlich danken.

Ist nun aber der grosse Wurf gelungen? Hat man den ausgewogenen und gerechten Ausgleich erreicht? Die Antwort auf diese Frage fällt, wie es sich in unserem Land eigentlich gehört, von Kanton zu Kanton unterschiedlich aus. Die Ablösung des heutigen, unbefriedigenden Finanzausgleichs durch diese Neuregelung ist ohne Zweifel zu begrüssen. Bund und Kantone werden in ihren Positionen gestärkt, und der schleichend um sich greifenden Zentralisierung kann dank der Neugestaltung des Finanzausgleichs Einhalt geboten werden. Der NFA sollte über mehrere Jahrzehnte Bestand haben und für die Kantone Stabilität und Sicherheit bringen - dies auf der Basis von gegenseitigem Vertrauen und konstruktiver Zusammenarbeit. Ein Scheitern der Neuregelung des Finanzausgleichs würde mit Sicherheit zu einer materiellen Steuerharmonisierung führen, was letztlich auch das Ende unseres Föderalismus zur Folge hätte. Was bleibt denn eigentlich den Kantonen noch, wenn man ihnen die Finanzhoheit entzieht? Der NFA ist deshalb für den Fortbestand unseres Staatswesens, unseres gelebten und auch tief verwurzelten Föderalismus, von entscheidender Bedeutung.

In diesem Sinne stimme ich der Neuregelung des Finanzausgleichs grundsätzlich zu. In Juristenkreisen pflegt man zu sagen, die grundsätzliche Zustimmung sei die höflichste Form der Ablehnung. So weit möchte ich nicht gehen. Ich bin auch nicht Jurist, ich bin aber ein Zürcher - ich kann nichts dafür, trotzdem bin ich stolz darauf. Sie haben sicher Verständnis dafür, dass sich meine Begeisterung über diese Vorlage noch etwas in Grenzen hält. Diese Neuregelung des Finanzausgleichs kostet den Kanton Zürich gegenüber heute jährlich zusätzlich über 300 Millionen Franken. Das ist sehr viel Geld, nicht nur für den Kanton Zürich, sondern, wie wir ja wissen, auch für den Bund.

Bei der Debatte über das Steuerpaket in der vorletzten Woche beispielsweise, als es darum ging, den Steuersatz für Unternehmen zu senken oder die Pensionskassen von der Stempelabgabe zu befreien, hat sich Herr Bundespräsident Villiger mit aller Kraft dagegen gewehrt. Steuerausfälle von 200 Millionen Franken im einen Fall oder von 260 Millionen Franken im anderen Fall seien für den Bund in der heutigen Situation unmöglich zu verkraften; wegen der Schuldenbremse müssten diese Beträge irgendwo eingespart oder die Steuern andernorts erhöht werden. Mit deutlichem Mehr ist unser Rat dem Finanzminister gefolgt.

Man ist hingegen bereit, den Kanton Zürich, ohne mit der Wimper zu zucken - entschuldigen Sie den Ausdruck -, jährlich zusätzlich mit 300 Millionen Franken zu belasten. Auch wir kennen die Schuldenbremse, auch im Kanton Zürich sind die Zeiten schlecht, und auch unser Kanton muss diesen Betrag irgendwie aufbringen. Einsparungen in diesem Umfang sind auch für unseren Kanton ein hartes Stück. Eine Steuererhöhung - es wären gegen 10 Prozent nötig - ist in der heutigen Zeit jedoch undenkbar. Aber eben: Was beim Bund absolut unmöglich ist, spielt beim Kanton Zürich offenbar keine Rolle. Der muss dann halt selber schauen.

Wenn ich vorhin gesagt habe, ich sei halt ein Zürcher, so bin ich doch vorab ein Schweizer; ich möchte das betonen: Ich bin wie die meisten Zürcherinnen und Zürcher auch ein überzeugter Föderalist. Persönlich bin ich zutiefst davon überzeugt, dass gerade unsere kleineren und kleinsten Kantone in allen Regionen für den Fortbestand unseres Föderalismus, für den inneren Zusammenhalt unserer Gemeinschaft von entscheidender Bedeutung sind. Der Kanton Zürich gilt als bundestreuer Kanton; das kann unser Bundespräsident sicher bestätigen. Der Kanton Zürich war schon immer bundestreu, und er hat sich in der Geschichte der Eidgenossenschaft stets für deren Fortbestand eingesetzt und diesbezüglich oft auch eine entscheidende Rolle gespielt.

Sie alle kennen das wichtige Führungsprinzip aus Beruf, Sport und Militär, dass man zum schwächsten und zum stärksten Glied ganz besonders Sorge tragen muss, sei es in einem Betrieb mit verschiedenen Abteilungen, in einer Sportmannschaft oder in einer militärischen Einheit. Das gilt im übertragenen Sinne auch für die Gemeinschaft der Kantone. Wir müssen dafür sorgen, dass es auch den Schwächsten möglichst gut geht, und wir müssen Sorge dazu tragen, dass auch die Stärksten ihre Aufgaben noch erfüllen können. Man kann nicht als Ganzes stärker werden, indem man die Stärksten schwächt.

Der Kanton Zürich kann zu dieser Neuregelung des Finanzausgleichs Ja sagen. Er wird als bundestreuer Kanton seinen Beitrag zu diesem wichtigen gemeinsamen Projekt und damit auch zum Fortbestand unseres nationalen Zusammenhaltes leisten. Aber er möchte dafür von der Gemeinschaft der Kantone manchmal vielleicht etwas mehr akzeptiert oder auch etwas besser verstanden werden. Er möchte sich vor allem nicht ausgeliefert fühlen, sondern er möchte seinen Beitrag aus freien Stücken und mit Überzeugung leisten können. Dafür braucht er wie die andern Geberkantone gewisse Sicherheiten.

Die vorberatende Kommission ist den Geberkantonen - wir haben es gehört - bereits in verschiedenen Punkten entgegengekommen. Dafür möchte ich mich im Namen meines Kantons herzlich bedanken. Es bleiben eigentlich nur noch wenige Punkte, bei denen die Kommissionsmitglieder aus den Geberkantonen - insbesondere Zug, Basel-Stadt und Zürich - Minderheitsanträge gestellt haben, denen wir gerade im Sinne einer Anerkennung der Leistungen dieser Kantone nach Möglichkeit zustimmen sollten.

Der Kanton Zürich legt auch grossen Wert darauf, dass der interkantonale Lastenausgleich im Wesentlichen geregelt sein sollte, bevor der NFA auf Bundesebene in Kraft tritt. Er müsste sonst seine nicht unwesentlichen Leistungen erbringen, ohne zu wissen, ob und wie er sich diesbezüglich mit seinen Nachbarkantonen letztlich wird einigen können. Es entstünde ein gewisses Gefühl der Ohnmacht und der Ungewissheit. Das ist kein Misstrauen gegenüber den von uns geschätzten Nachbarn, sondern eine Frage der Fairness und der Sicherheit.

Ich bitte Sie deshalb, insbesondere dem Antrag der Minderheit Spoerry zu Artikel 22 der Vorlage 2 - es ist der letzte Minderheitsantrag auf der Fahne - zuzustimmen.

Ich möchte bei der Schlussabstimmung mit Überzeugung Ja zur Neugestaltung des Finanzausgleichs sagen können. Ich [PAGE 847] möchte mich bei der Volksabstimmung auch in unserem Kanton mit Überzeugung für dieses Zukunftswerk einsetzen können, das für uns alle wichtig ist.

Ich bitte Sie deshalb, einzutreten und in der Detailberatung den wenigen Minderheitsanträgen der Vertreter der Geberkantone zuzustimmen.