Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2020-12-07
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2020-12-07
Wortprotokoll
Wir befinden uns in der Schlussetappe dieser Vorlage. Sie soll Menschen mit Transidentität und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung die Änderung ihres Geschlechts und Vornamens im Personenstandsregister erleichtern.
Mit der Variante der Mehrheit - gemäss Nationalrat - stellt das Gesetz insgesamt eine Verbesserung gegenüber dem Status quo dar. Die grüne Fraktion unterstützt die Kommissionsmehrheit. Es scheint uns wichtig, dass kein Mindestalter für die Änderung im Personenstandsregister im Gesetz verankert wird. Bereits heute stellen alle minderjährigen urteilsfähigen Personen diese Gesuche selbstständig und ohne Zutun der gesetzlichen Vertretung. Ein Zustimmungserfordernis[NB]der gesetzlichen Vertretung, wie das die Minderheiten[NB]I (Bregy) und II (Tuena) fordern, brächte aus unserer Sicht eine Verschlechterung zuungunsten urteilsfähiger Minderjähriger und Personen unter umfassender Beistandschaft. Es erhöht, wie wir bereits gehört haben, das Risiko von innerfamiliären Konflikten, Mobbing und Suizid.
Von Expertinnen und Experten wissen wir, dass es eine riesige Bandbreite an Entwicklungen und Zeitpunkten gibt, an denen sich Kinder und Jugendliche ihrer Transidentität bewusst werden. Transkinder und ihre Familien können dies bereits im Alter von drei Jahren wahrnehmen, viele merken es mit fünf, der Durchschnitt liegt etwa bei acht Jahren. Das Festmachen eines bestimmten Alters erachten wir als schwierig. Mit sechzehn beginnt für viele Jugendlichen ein neuer Lebensabschnitt: Sie beginnen die Berufslehre oder eine weiterführende Schule.
Wir haben in der Kommission die Zahlen der Geschlechtsänderungen in den Jahren 2019 und 2020 im Hinblick auf das Alter der Betroffenen erfahren. Es ist mir bewusst, dass wir hier für eine Minderheit argumentieren. Es ist aber wichtig, dass wir das Ziel der Gesetzesrevision konsequent verfolgen und das Selbstbestimmungsrecht von Transmenschen auf der ganzen Linie stärken.
Lassen wir urteilsfähige Menschen über ihre Eintragung im Register bestimmen! Setzen wir keine Alterslimite! Folgen wir der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen, und streichen wir Artikel 30b Absatz 4!