Dobler Marcel · Nationalrat · 2020-12-07
Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-07
Wortprotokoll
Im Block 2 geht es um die Verpackung, die Anforderungen an die Verpackungen, die Kennzeichnung, die Warnhinweise und die spezifischen Anforderungen an elektronische Zigaretten und Tabakprodukte zum Erhitzen. An dieser Stelle möchte ich nochmals in Erinnerung rufen, dass der Verkauf und der Konsum von Tabakprodukten legal ist. Ich glaube, jeder Konsument von Tabakprodukten ist sich der Gesundheitsgefährdung bewusst, und die Feinheiten der folgenden Definitionen haben einen geringen Einfluss auf das Konsumverhalten der Raucher.
Bei Artikel 8 will eine Minderheit Prelicz-Huber bei den Zigarettenverpackungen neu Einheitsverpackungen einführen. Es würde also nicht ersichtlich sein, von welchem Anbieter die Verpackung genau ist. Einem Produzenten muss es möglich sein, sich über die Gestaltung seiner Produkte auf dem Markt von den anderen Anbietern zu differenzieren. Warum soll einem Hersteller die Möglichkeit genommen werden, seine Marke zu zeigen, wenn das Produkt legal ist? Wir empfehlen Ihnen, der Mehrheit zu folgen und keinen solchen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit vorzunehmen. Wir haben uns bereits beim Zweck des Tabakproduktegesetzes dahingehend geäussert, dass wir bei Erwachsenen gegen die Eindämmung des eigenverantwortlichen Konsums sind.
Bei Artikel 10 geht es um die obligatorischen Angaben auf den Tabakprodukten. Eine Minderheit Aeschi Thomas will, dass auf allen Tabakprodukten der Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt angegeben wird. Eine Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion stützt die Argumentation der Verwaltung, dass bei schwächeren Produkten oder bei Vergleichen, zum Beispiel von E-Zigaretten mit normalen Zigaretten, so der Eindruck entstehen könnte, dass sie deutlich gesünder oder weniger schädlich wären. Die Mehrheit betrachtet diese Situation als kontraproduktiv und verzichtet deshalb auf die obligatorische Angabe. Eine Minderheit empfiehlt Ihnen, diese Angaben anzugeben, um die Vergleichbarkeit von Produkten weiterhin im Sinne der Selbstverantwortlichkeit zu gewährleisten. Es geht auch um Snus, der heute noch nicht angeschrieben ist.
Bei den restlichen Minderheiten, bei der Kennzeichnung und den Warnhinweisen in den Artikeln 12 bis 17, empfiehlt Ihnen die FDP-Liberale Fraktion, der Mehrheit zu folgen.