Lauri Hans · Ständerat · 2002-10-01
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-01
Wortprotokoll
Ich ergreife jetzt das Wort nach dem Votum von Herrn Kollege Bürgi. Wir haben diese Frage in der Kommission breit diskutiert, denn es war für sehr viele Kommissionsmitglieder, die zur Mehrheit gehören, die entscheidende Frage: Unterminieren wir damit die Gemeindeautonomie, ja oder nein? Die Antwort war ganz klar: Nein. Es war die Antwort des beigezogenen Verfassungsexperten, und auch der Bundesrat hat sich am Schluss unter dieser Prämisse der Einordnung unter Artikel 5a gemäss dem Antrag der Mehrheit angeschlossen. Es wurden bei dieser Gelegenheit eben die Hinweise gemacht, dass es bei Artikel 5a um eine nicht justiziable Norm gehe - das war unbestritten -, dass es um eine Maxime des Staates mit programmatischem Charakter gehe; das blieb unbestritten so stehen. Es wurde dann auf Artikel 50 Absatz 1 der Bundesverfassung hingewiesen, der klipp und klar besagt: "Die Gemeindeautonomie ist nach Massgabe des kantonalen Rechtes gewährleistet."
Wenn man das nun miteinander verbindet, so kommt man dazu zu sagen: Es geht hier um eine Grundausrichtung - die Subsidiarität -, die über alle staatlichen Ebenen hinweg gilt, aber nur unter dem Vorbehalt von Artikel 50, dass das kantonale Recht festlegen kann, in welchem Umfang in der Gebietskörperschaft Kanton die Gemeindeautonomie Geltung haben soll. Das ist das eine.
Ich trete für die Mehrheit ein, habe aber Verständnis dafür, wenn jemand die Minderheit aus einem anderen Grund unterstützen möchte, und das möchte ich jetzt hier der Vollständigkeit halber und um der Transparenz willen auch sagen. Man kann aus meiner Sicht wie folgt argumentieren: Wir wollen diese NFA-Vorlage, die politisch an sich schon genug befrachtet ist, nicht auch noch mit der Diskussion bezüglich der Subsidiarität als einem allgemeinen Grundsatz befrachten, der generell für das staatliche Handeln auch gegenüber der Gesellschaft, der Wirtschaft usw. gilt. Mit dieser Argumentation könnte man dem Antrag der Minderheit zustimmen. Ich glaube aber, fairerweise kann man diesen Antrag heute nicht mehr von der Gemeindeautonomie herleiten.