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Amherd Viola · Bundesrat · 2020-12-08

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2020-12-08

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Es gibt noch eine einzige Differenz, und zwar in Bezug auf die Benutzung der AHV-Nummer. Es ist zu sagen, dass heute über 9000 Organisationen und Stellen die AHV-Nummer ausserhalb der Sozialversicherung benutzen - 9000. Die Armee macht das, sie hat die Berechtigung dazu. Unter anderem machen das beispielsweise auch Kindertagesstätten oder Coiffeurfachschulen, um nur zwei zu nennen. Wieso sollten nun ausgerechnet die Bundesbehörden dies für die Garantie ihrer Cybersicherheit nicht auch tun können? Die Bundesbehörden sollten die AHV-Nummer als Personenidentifikator einsetzen dürfen, um die Benutzerinnen und Benutzer ihrer Informatikinfrastruktur fehlerfrei zu identifizieren und so das Missbrauchspotenzial zu minimieren. Wenn wir das nicht machen, sind die Türen für Cyberangriffe weit geöffnet.

Es wurde vom Minderheitssprecher gesagt: Der Bundesrat hat ursprünglich eine Kompromissregelung zur Benutzung der AHV-Nummer vorgeschlagen. Das war auch in der Botschaft aus dem Jahre 2017 so festgehalten. Inzwischen haben viele Diskussionen stattgefunden, und sogar der Bundesrat ist lernfähig und kommt jetzt zum Schluss, dass die Benutzung der AHV-Nummer die bessere, die wirtschaftlichere und vor allem die sicherere Lösung ist. Das heisst, er [PAGE 1242] ist für die Variante, die Sie hier im Ständerat beschlossen haben.

Der Nationalrat ist Ihrem Beschluss äusserst knapp, nämlich mit 90 zu 87 Stimmen bei 9 Enthaltungen, nicht gefolgt. Das war also wirklich eine sehr knappe Entscheidung.

Es gibt noch ein weiteres Argument dafür, dass Sie an Ihrem Entscheid festhalten. Sie haben am 10. Juni dieses Jahres mit deutlicher Mehrheit einer Änderung des AHV-Gesetzes zugestimmt, wonach neu alle Schweizer Behörden die AHV-Nummer generell verwenden dürfen. Der Nationalrat behandelt diese Revision des AHV-Gesetzes genau jetzt, also parallel zu unserer Diskussion hier. Die nationalrätliche Staatspolitische Kommission hat am 3. Juli 2020 grossmehrheitlich bereits der Benutzung der AHV-Nummer durch alle Schweizer Behörden zugestimmt. Es gab einen Gegenantrag einer Minderheit bestehend aus drei Nationalrätinnen und Nationalräten, also einer kleinen Minderheit.

Die Wahrscheinlichkeit ist demnach gross, dass sich der Nationalrat dem Antrag der Kommissionsmehrheit anschliesst und somit der generellen Verwendung der AHV-Nummer durch die Behörden zustimmt. Das heisst, wenn Sie heute nicht an Ihrer Fassung festhalten sollten, wäre das Informationssicherheitsgesetz nicht auf der Linie der parallel laufenden Revision des AHV-Gesetzes.

Ich bitte Sie, entsprechend an Ihrem Entscheid festzuhalten und den Bundesbehörden die Möglichkeit zu geben, die AHV-Nummer als sicheren Personenidentifikator zu nutzen.