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Romano Marco · Nationalrat · 2020-12-08

Romano Marco · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-08

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP unterstützt diese Vorlage. Wir begrüssen die generelle Steigerung der Informationssicherheit und den weiteren Schritt im Bereich Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.

Mit diesem Gesetz müssen die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden nicht mehr für jede neue systematische Verwendung der AHV-Nummer eine spezifische gesetzliche Grundlage erarbeiten. Zu betonen ist, dass die systematische Verwendung der AHV-Nummer nach wie vor ausgeschlossen bleibt, wenn die Verwendung rein privater Art ist. Für alle Behörden gelten endlich dieselben strikten Verwendungsvoraussetzungen bei der Benutzung der AHV-Nummer im Rahmen ihrer Arbeit. So werden krasse Fehler vermieden, und die Bürokratie reduziert sich.

Die heutige AHV-Nummer beinhaltet im Vergleich zur alten, die bis 2008 galt, keine Informationen über die Inhaberin oder den Inhaber. Daher sind Rückschlüsse auf persönliche Eigenschaften nicht mehr möglich. Datenschutzrechtlich beinhaltet diese Vorlage keine kritischen Aspekte. Die Mitte-Fraktion wird eintreten und die Vorlage vollumfänglich unterstützen.

Meinen Einzelantrag, der Artikel 153c Absatz 1 Litera c gemäss Ständerat aufnehmen will, unterstützt die Fraktion auch. So gäbe es keine Differenzen mehr, und das Geschäft wäre für die Schlussabstimmung parat. Tripartite Kommissionen, die aufgrund von allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen die Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen überwachen, sollen auf die AHV-Nummer zurückgreifen können. Der Ständerat hat dies korrekterweise in diesem Gesetz aufgenommen.

Worin liegt der Mehrwert? Diese Organe sind wesentlich, um die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und des Lohnschutzes gemäss Gesamtarbeitsverträgen sicherzustellen. Sie sichern im Dienst der Institutionen die Respektierung der arbeitsmarktrechtlichen Regeln. So stärkt man die Sozialpartnerschaft. In diesem Zusammenhang arbeiten die Organe bereits heute mit Personendaten, insbesondere Lohndaten, welche den Anforderungen an den Datenschutz unterliegen. Mit dem Zugang zur AHV-Nummer und der dadurch entstehenden Möglichkeit der genauen Identifikation - also Name, Vorname, Geburtsdatum - schaffen wir die Möglichkeit, die effiziente und zielgerichtete Aufgabenbesorgung der paritätischen Kommissionen zusätzlich erheblich zu unterstützen. Dies ist im Sinn sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber. Deswegen wird die Mitte-Fraktion diesen Einzelantrag unterstützen.

Ich bedanke mich bei den weiteren Fraktionen, die diesen Einzelantrag unterstützen, damit wir die Fassung des Ständerates übernehmen können und den tripartiten Kommissionen die Benutzung der AHV-Nummer weiterhin ermöglichen.

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