Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-12-08
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-12-08
Wortprotokoll
Die Kommissionssprecherin hat es gesagt: Es geht hier um die "unruly passengers". Das sind Passagiere, die sich nicht an die Verhaltensregeln an Bord eines Flugzeuges halten respektive dagegen verstossen. Gegen sie soll man in Zukunft einfacher gerichtlich vorgehen können, man soll sie gerichtlich belangen können. Solche Passagiere können auch die Sicherheit an Bord gefährden, und das Problem ist eben, dass man sie häufig strafrechtlich nicht belangen kann; dies vor allem mangels gerichtlicher Zuständigkeit des Staates, in dem das Flugzeug gelandet ist.
Es geht hier also im Wesentlichen darum, das zu ändern und anzupassen. Neu sollen eine zusätzliche obligatorische Gerichtsbarkeit des Halter- wie auch des Landestaates sowie eine Liste von Straftaten, die strafrechtlich verfolgt werden sollen, eingeführt werden, und es soll der Status von begleitenden Sicherheitsbeamten an Bord von Flugzeugen geregelt werden; dies im Rahmen des Protokolls zur Änderung des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Die Ratifizierung dieses Protokolls bedingt jetzt eben auch eine Änderung des Luftfahrtgesetzes, damit man dem Landestaat die Gerichtsbarkeit übertragen kann. Das soll neu eingeführt werden.
Die Kommissionssprecherin hat alles so wunderbar beschrieben, dass ich das jetzt nicht einfach wiederholen möchte. Deshalb bitte ich Sie, der Änderung des Abkommens von Tokio und dem Entwurf zur Änderung des Luftfahrtgesetzes gemäss dem Antrag Ihrer Kommission zuzustimmen.