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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-12-08

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-12-08

Wortprotokoll

Mit dieser Botschaft informiert der Bundesrat zunächst einmal über den Anlagezustand, die Belastung und die Auslastung der Bahninfrastruktur, und dies bereits zum zweiten Mal. Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Ich glaube, es lohnt sich wirklich, sich das einmal anzuschauen, um zu sehen, wie diese Bahninfrastruktur in der Schweiz genutzt wird.

Der Zustand der Eisenbahninfrastruktur kann trotz der hohen Belastung als ausreichend bis gut bezeichnet werden. Er ist in den letzten Jahren auch stabil geblieben. Ich denke, die in den früheren Jahren festgestellte Verschlechterung konnte also insgesamt gestoppt werden. Aber der Bericht zeigt eben auch, dass die Sicherheit im Bahnbetrieb hoch ist, die entsprechenden Mittel jedoch genutzt und die Arbeiten getan werden müssen, damit das so bleibt.

Der Bundesrat legt mit dieser Botschaft die Ziele für den Betrieb, die Erhaltung und die technische Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur fest. Von den Infrastrukturbetreiberinnen erwarten wir auf der einen Seite Sicherheit; die Leistungsfähigkeit des Netzes muss sichergestellt werden. Wir wollen eine optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten gewährleisten und auch für einen langfristigen Werterhalt[NB]sorgen. Natürlich ist es auf der anderen Seite ebenfalls ein Ziel, die Produktivität und die Pünktlichkeit sicherzustellen.

Um diese Ziele zu erreichen, also für den Erhalt und die Modernisierung des Schienennetzes, beantragt Ihnen der Bundesrat einen Zahlungsrahmen von 14,4 Milliarden Franken für die Periode 2021-2024. Mit diesem Zahlungsrahmen stellt der Bund den Bahnen die Mittel zur Verfügung, damit diese die Fahrbahn sowie Brücken und Tunnels sanieren können. Das heisst, wir wollen die Substanz des Schienennetzes erhalten, es bei Bedarf aber auch modernisieren und auf den aktuellen Stand der Technik bringen. Mit diesem Zahlungsrahmen stehen den Bahnen 1,2 Milliarden Franken mehr als in der laufenden Vierjahresperiode zur Verfügung. Diese zusätzlichen Mittel dienen unter anderem dazu, die Bahnhöfe und die Haltestellen behindertengerecht anzupassen, die Qualität des Netzes zu verbessern und somit den Bahnverkehr zu stabilisieren. Es ist so, dass dieser Mittelbedarf den Bundeshaushalt nicht direkt belastet, weil die Ausgaben für den Betrieb und den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur bekanntlich vollumfänglich aus dem Bahninfrastrukturfonds finanziert werden.

Mit der gleichen Botschaft beantragt Ihnen der Bundesrat einen Rahmenkredit von 300 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen, und zwar in den Jahren 2021 bis 2024. Dieser dient der Fortführung der bisherigen Förderung des Gütertransports auf der Schiene und natürlich auch der Verlagerung des Güterverkehrs durch die Alpen. Bei den meisten Projekten handelt es sich um Erneuerungen von Anschlussgleisen. Der Bund beteiligt sich mit maximal 60 Prozent an den Investitionskosten. Daneben gibt es noch einige grössere Projekte im Bereich Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr, die jetzt im Kredit auch mit eingerechnet sind. Die Mitfinanzierung der privaten Güterverkehrsanlagen erfolgt nicht über den Bahninfrastrukturfonds, sondern wie bisher über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr; deren Einnahmen stammen ja zweckgebunden aus den Mitteln der Mineralölsteuer.

Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie separat aufgearbeitet werden. Sie sind nicht Gegenstand dieser Vorlage.

Der Nationalrat und auch Ihre Kommission haben beide die Notwendigkeit dieser Vorlage gewürdigt und dem Entwurf des Bundesrates zugestimmt. In diesem Sinne bitte ich Sie, den vorgeschlagenen Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und auch für die Systemaufgaben in diesem Bereich sowie den Rahmenkredit für die Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den kommenden vier Jahren zu unterstützen.