Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-10-02
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-10-02
Wortprotokoll
Hier geht es in der Tat um eine wichtige Frage, und wir haben es uns bei der Suche nach Lösungen nicht leicht gemacht. Es geht um die neuen Zuständigkeiten von Bund und Kantonen bei der Eingliederung von Invaliden. Der Bund fördert die Eingliederung durch die Ausrichtung von Geld- und Sachleistungen, und die Finanzierung der individuellen Leistungen erfolgt dann durch die IV. Die Kantone fördern die Eingliederung insbesondere dadurch, dass sie für die IV Beiträge an Bau und Betrieb von Institutionen übernehmen.
Das Votum von Herrn Büttiker hatte nach meinem Eindruck zwei Teile: Im ersten ist Vertrauen gegenüber den Kantonen zum Ausdruck gekommen, und im zweiten hat er alle Argumente aufgezählt, warum es problematisch ist, diese Aufgabe den Kantonen zu übertragen. Ich verstehe die Ängste schon, und ich respektiere an sich auch den Willen, eine Lösung zu suchen, die diese Ängste abbauen kann. Ich darf aber noch einmal auf das Beispiel aus den späten Achtzigerjahren hinweisen, wo der Bund AHV-Leistungen an Altersheime nicht mehr ausgerichtet hat und die Kantone das übernommen haben. Das hat ausgezeichnet funktioniert. Ich habe nie eine Klage gehört, man würde die Alten abdrängen und ins Ghetto verbannen, sondern es sind dann aus der räumlichen Nähe heraus Lösungen entstanden. Was sind das für Lösungen? Sie betreffen Gebäulichkeiten, Räume usw., das sind Dinge, die in der Region am besten beurteilt werden können und wo auch dank der Nähe sicherlich das Herz bei der Lösung des Problems mitspielt. Wenn wir schon das Subsidiaritätsprinzip haben, sollte man das, was man in der Nähe der Bürgerinnen und Bürger bewältigen kann, auch dort machen, und das ist so ein Punkt. Deshalb macht diese Aufgabenteilung ganz klar Sinn. Aber um die Ängste abzubauen, haben wir eigentlich drei Instrumente eingefügt. Wir sind der Meinung, dass sie genügen würden.
1. Das erste Instrument ist die Rahmengesetzgebung. Es ist interessant: Wir haben es eingeführt, Herr Büttiker, um das Problem zu entschärfen, und jetzt werfen Sie uns sozusagen vor, das Rahmengesetz enthalte eigentlich keine echte Aufgabenübertragung. Wir wollten ursprünglich darauf verzichten, aber wir haben dann eben gesehen, dass die Angst besteht, dass dann gewisse Mindeststandards nicht festgelegt werden könnten; deshalb haben wir diesen kleinen Sündenfall begangen. Er ist eigentlich ein bisschen das ist, was Sie vorschlagen, nur wollen Sie es noch verstärkt.
2. Wie wir gesagt haben, gibt es hier eine Pflicht und nicht nur die Möglichkeit zur interkantonalen Zusammenarbeit. Hier erwarten wir natürlich - das habe ich gestern beim Eintreten gesagt -, dass die zuständige Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren vor der Volksabstimmung ihre Hausaufgaben macht und diese Probleme löst. Sie wird eine neue Rolle haben. Ich habe die Erwartung, dass die Vorarbeiten, die jetzt im Gange sind, bis zur Abstimmung auch abgeschlossen sind, damit man wirklich beurteilen kann, was sie tun.
3. Sie haben sich gefragt, was die Übergangslösung wert ist. Sie wurde in die Verfassung aufgenommen; dem werde ich mich nicht widersetzen, obwohl eine Lösung auch auf dem Gesetzeswege möglich wäre. Das ist einer der Punkte, von denen Herr Pfisterer gestern gesprochen hat. Das Gesetz kommt dann etwas später. Wir wollen also heute absichern, dass es zumindest drei Jahre lang genau gleich weitergehen wird. Das gibt dann auch die Zeit, um die verlangten Konzepte aufzubauen.
Wir sind klar der Meinung, mit diesen drei Instrumenten könne man den Betroffenen die Ängste nehmen, die ohnehin unberechtigt sind. Aber damit könnte man das absichern. Ich fürchte sehr, dass das, was Sie uns vorschlagen, Herr Büttiker, letztlich eben doch wieder zu einer "Rezentralisierung" führt. Der Bund soll Aufgaben übernehmen, welche die Kraft der Kantone übersteigen. Dann wird einmal der Streit darum beginnen, welche Aufgaben das sind, und bevor man eine interkantonale Zusammenarbeit macht, wird der stärkere Partner dem schwächeren sagen, er sei ja nicht in der Lage, dies zu tragen und solle mal zum Bund gehen. Damit hätten wir einen neuen Subventionstatbestand, und die Entflechtung ist dadurch wenigstens partiell rückgängig gemacht. In diesem Fall müssten wir mit den Kriterien noch mehr eingreifen und wären zumindest in gewissen Bereichen wieder beim alten Zustand.
Ich habe Ihren Antrag ja vorgängig nicht gesehen. Wir haben den Kantonen und einer Arbeitsgruppe den Auftrag gegeben, Lösungen zu suchen, die noch weiter gehen, als wir dies ursprünglich wollten. Sie sind zum Schluss gekommen, dass das, was wir mit den drei Punkten, die wir Ihnen hier vorschlagen - Rahmengesetz, Pflicht zur Zusammenarbeit, Übergangsbestimmung - an die Grenze dessen gegangen sind, was die Kantone noch als Entflechtung betrachten und wo sie wirklich mitmachen können. Das ist der Grund dafür - in Respektierung des Willens, vielleicht noch etwas Besseres zu finden -, dass ich meine, Sie sollten der Kommission zustimmen.