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Germann Hannes · Ständerat · 2020-12-08

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-08

Wortprotokoll

Wiederum befinden wir uns auf einem heiklen Terrain des Sports, in einem ganz heiklen Bereich, nämlich im Bereich des Dopings. Mit der Motion Bourgeois wird der Bundesrat beauftragt, die Errichtung einer Koordinationsstelle für Dopingfragen beim Fedpol zu prüfen.

Die Motion wurde am 19. Juni 2019 im Nationalrat eingereicht. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat hat sie am 19. September 2019 gleichwohl mit 135 zu 53 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Es ist dann im Nationalrat allerdings noch etwas dazugekommen, nämlich das Postulat Dobler 19.4366, "Dopingkonsum soll strafrechtlich verfolgt werden können". Dieses ist angenommen worden, und hiermit wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Vor- und Nachteile einer strafrechtlichen Verfolgung des Eigengebrauchs von Doping sowie der Anwendung von verbotenen Methoden an sich selbst zu erstatten.

Indirekt oder mehr als indirekt haben diese beiden Geschäfte natürlich einen Zusammenhang. Der Vorstoss wurde nämlich vom Skandal des österreichischen Langläufers Johannes Dürr angestossen - ich glaube, das darf man hier sagen, es ist ja allgemein bekannt. Die Dopingpraktiken von Dürr haben anlässlich eines FIS-Rennens in Campra im Tessin stattgefunden; er hat zugegeben, vor einem Alpencup-Rennen Blutdoping betrieben zu haben.

Der Prüfauftrag aufgrund des Postulates Dobler wird zu einem Ergebnis führen. Es wird eine internationale Vergleichsstudie herangezogen, die zurzeit vom Europarat durchgeführt wird. Bei der Verwaltung möchte man eigentlich abwarten, bis man die Ergebnisse hat, denn allen ist klar: Massnahmen im Dopingbereich können nur international erfolgreich angegangen werden.

Immerhin sei aber darauf verwiesen, dass gemäss Bundesgericht auch Dopingmittel verfolgt werden können, die im Volks- oder Breitensport, also im Krafttraining, in Fitnesscentern, benutzt werden, aber auch andernorts weitverbreitet sind. Immerhin können z. B. bei Volksläufen auch Fitness- oder Freizeitsportler Dopingkontrollen unterzogen werden, [PAGE 1249] auch wenn es dort nicht um Geld, sondern eher um die Ehre oder die persönliche Fitness geht.

Aber nun zurück zur Motion Bourgeois: Ihre WBK setzte sich Ende Januar 2020 ein erstes Mal mit dem vorliegenden Geschäft auseinander. Damals kamen wir zum Schluss, dass wir zunächst Antidoping Schweiz und einen Vertreter des Fedpol anhören sollten, bevor wir einen definitiven Beschluss fassen. Wir hatten eigentlich bereits einen Beschluss gefasst, haben diesen aber revidiert.

In der Anhörung vom 22. Oktober dieses Jahres unterstützten die beiden Vertreter von Antidoping Schweiz, die Stiftungsratspräsidentin Corinne Schmidhauser und der Direktor Ernst König, die Forderung zur Einrichtung einer Koordinationsstelle. Die Operation "Aderlass" habe die wichtige Rolle der offiziellen Schweiz aufgezeigt. Die Schweiz beherberge ja nicht nur den Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne, sie habe auch einen ausgezeichneten internationalen Ruf zu verteidigen. Dazu gehöre - und davon sind auch wir überzeugt - eine überzeugende Leaderrolle in der Dopingbekämpfung.

Der Vertreter des Fedpol verwies darauf, dass das Fedpol sich seiner Funktion als internationaler Ansprechpartner der Polizeibehörden bewusst sei. Aufgrund einer Intervention von Europol habe man sich des erwähnten Falles - der Operation "Aderlass" - angenommen und die Koordination übernommen. Die Koordination von kantonalen, nationalen und internationalen Ermittlungen gehöre zu den Hauptaufgaben des Fedpol, auch wenn diese in der Strafverfolgungskompetenz der Kantone liegen, was die Sache möglicherweise auch nicht vereinfacht.

Die Bekämpfung von Doping muss international und auf allen Ebenen erfolgen. Das Sportförderungsgesetz sieht dies explizit vor. Auch hat der Bundesrat Massnahmen zu ergreifen, indem er Fachorganisationen wie Antidoping Schweiz oder die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) unterstützt und sich mit den anderen Staaten international vernetzt.

In seiner Antwort auf die Motion hat der Bundesrat bzw. das BASPO dargelegt, dass die bestehenden Rechtsinstrumente zur Bekämpfung von Doping seiner Ansicht nach ausreichen. Bei Dopingvergehen koordiniert das Fedpol die internationale Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden. Der Vertreter des BASPO führte die in der Motion erwähnte Operation "Aderlass", die anlässlich der Nordischen Skiweltmeisterschaften in Österreich stattfand, gerade als gutes Beispiel für eine funktionierende Zusammenarbeit an. Ein Vertreter des Fedpol wurde von den österreichischen und deutschen Behörden über die Vorfälle und eine allfällige schweizerische Beteiligung orientiert. Daraufhin hat das Fedpol gemeinsam mit Antidoping Schweiz die weiteren Aktivitäten koordiniert.

Aus Sicht des Bundesrates sind die Zuständigkeiten also klar geregelt und die Prozesse definiert. Die Zusammenarbeit klappt. Mit relativ kleinen Ressourcen werde hier ein Optimum erreicht. Die Einrichtung einer zusätzlichen Koordinationsstelle würde eine personelle Aufstockung beim Fedpol erfordern und gleichwohl keinen klaren Mehrwert bringen. Eine effiziente Verfolgung von Dopingvergehen hängt demnach nicht nur von der polizeilichen Koordination ab. Erfahrungen in Deutschland zeigten, dass es auch nachgelagerte Behörden braucht, die sich hauptsächlich der Dopingbekämpfung widmen. In Deutschland wurden zum Beispiel in verschiedenen Bundesländern Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Sachen Doping eingerichtet. Theoretisch wäre das in der Schweiz möglich. Hier liegt die Hoheit jedoch bei den Kantonen, worauf ich bereits einmal verwiesen habe. Aber ich denke nicht, dass wir von den Grössenverhältnissen her direkt mit Deutschland vergleichbar sind.

Die Kommission ist sich der Bedeutung der Thematik also voll und ganz bewusst. Auch ist uns klar, dass eine Koordination auf nationaler und internationaler Ebene wichtig ist. Wir sind aber der Meinung, zumindest mehrheitlich, dass die vorhandenen Instrumente dazu ausreichen sollten. Mit 9 zu 3 Stimmen hat die WBK-S schliesslich die Motion, die ja eher einem Prüfauftrag gleichkommt, abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit wie auch die Kommissionsminderheit sind indes überzeugt, dass die Thematik aktuell bleiben wird. Wir warten einmal den Bericht zum Postulat Dobler ab. Nachher wird sich weisen, ob ein nochmaliges Einreichen einer Motion zu einem späteren Zeitpunkt notwendig sein wird oder nicht. Diese Motion kann man aber auf jeden Fall jetzt ablehnen. Ein Minderheitsantrag ist nicht gestellt worden. Damit können Sie entscheiden.

Ich danke Ihnen für die Annahme unseres Antrages auf Ablehnung der Motion.