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Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2020-12-08

Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-08

Wortprotokoll

Wir befinden uns in Block 3 bei der Beratung der Artikel 18, 18a, 18b, 19 und 20 des Tabakproduktegesetzes. Es geht hier um die Kernfrage des Gesetzes: Wie weit sollen Werbeeinschränkungen und Vorgaben zu Verkaufsförderung und Promotion gehen?

Während der Anhörungen in der Kommission und in verschiedenen Schreiben seitens der Tabaklobby wurden wir wiederholt darauf hingewiesen, dass sich Swiss Cigarette mit der Schweizerischen Lauterkeitskommission Selbstbeschränkungen in der Werbung vorgegeben hat. In diesem Ehrenkodex steht: keine Werbung in Printmedien, wenn die Leserschaft nicht mindestens zu 80 Prozent aus Erwachsenen besteht, und keine Printwerbung auf "People"-Seiten. So sieht die Umsetzung dieses Ehrenkodexes aus: Zwei Tage bevor wir in der Kommission mit der Detailberatung anfingen, erschien auf der "People"-Seite einer Gratiszeitung ein halbseitiges Inserat von Philip Morris. Just gestern, als wir im Rat mit der Beratung des Tabakproduktegesetzes anfingen, erschien wieder ein halbseitiges Inserat von Philip Morris, wieder in der gleichen Gratiszeitung. Ich glaube, wir können sagen: Dieser Ehrenkodex ist gescheitert.

Wir sollten uns bei der Beratung dieses Gesetzes konsequent am Jugendschutz und an dem von der Schweiz unterzeichneten WHO-Übereinkommen orientieren. Wenn Ihnen die Ratifizierung internationaler Abkommen egal ist, dann ist es so. Was Ihnen aber nicht egal sein darf, ist, dass die grosse Mehrheit der Raucherinnen und Raucher als Minderjährige angefangen hat. Uns sollte auch zu denken geben, dass mittlerweile - das hat eine Studie des Kinderspitals Zürich gezeigt - 45 Prozent der 16-jährigen Jungs wöchentlich an einer elektronischen Zigarette ziehen. Es soll also jemand noch ernsthaft behaupten, elektronische Zigaretten und Alternativprodukte seien lediglich hilfreiche Aus- und Umsteigerprodukte. Das mögen sie sein. Für Jugendliche sind sie aber längstens zum Einstiegsprodukt für die Nikotinabhängigkeit avanciert, dies nicht zuletzt auch wegen der stylishen, coolen Werbung und dem coolen Image, das gepflegt wird.

Ihnen wird nicht entgangen sein, dass sowohl in kantonalen Abstimmungen als auch in kürzlich erfolgten Umfragen ein absolutes Werbeverbot für Tabakprodukte in der Stimmbevölkerung eine grosse Mehrheit findet. Als Gegenargument wird oft gesagt, die Produkte seien doch legal, und somit soll auch Werbung möglich sein. Aber jedes Jahr sterben in der Schweiz 9500 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. 4 Milliarden Franken an Gesundheitskosten und 3 Milliarden Franken an Kosten für die Wirtschaft entstehen in der Folge des Tabakkonsums.

Es ist deshalb - auch wenn es sich um ein legales Produkt handelt - klar im Interesse der Allgemeinheit, hier Einschränkungen vorzunehmen. Deshalb hat der Ständerat richtigerweise festgelegt, dass keine Werbung in Printprodukten und im Internet mehr möglich sein soll, damit Jugendliche so nicht erreicht werden. Die Freiwilligkeit der Branche ist, wie ich Ihnen gezeigt habe, gescheitert. Ihre Kommission hat diese Bestimmungen wieder gestrichen und sich von diesen Einschränkungen entfernt.

Ich schlage Ihnen mit der Minderheit I einen Mittelweg vor, der sich im Wesentlichen an den Bestimmungen des gescheiterten Ehrenkodexes der Branche sowie an der ursprünglichen Vorlage des Bundesrates von 2015 orientiert. Ich möchte Sie auf zwei Punkte hinweisen, die mir in der Minderheit I besonders wichtig erscheinen: Es betrifft Artikel 18 Absatz 1bis Buchstaben b und bbis. Ich darf Ihnen auch sagen, dass ich diese zwei Punkte von meinem Kollegen aus der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Lorenz Hess, jetzt Rapporteur für dieses Geschäft, übernommen habe. Mit diesen beiden Buchstaben geben wir einen Mittelweg vor, wie diese Einschränkungen aussehen könnten, damit Werbung nur dort noch möglich ist, wo sie hauptsächlich Erwachsene erreicht, sei es in Printprodukten oder im Internet. Wir wollen den Jugendschutz ernst nehmen und Minderjährige vor Tabakwerbung schützen, und zwar konsequent. Das hat auch der Ständerat so gesehen.

Ich bitte Sie, meine Minderheit I und auch den Einzelantrag zu unterstützen.