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preparatory:AB 27371

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Bei Artikel 83 weise ich darauf hin, dass Sie hierzu in Form von Artikel 197 Ziffer 2 eine Übergangsbestimmung finden und dass es bei Absatz 2 einen Änderungsantrag der Kommission gibt, den ich Ihnen ganz kurz erläutern möchte: Das Wort "staatlichen" soll durch "öffentlichen" ersetzt werden. Der Grund besteht darin, dass gemeindliche Trägerschaften streng genommen nicht zu den staatlichen Trägerschaften gezählt werden. Mit staatlichen Trägerschaften sind lediglich Bund und Kantone gemeint. Es ist aber klar, dass nach dem Inhalt dieser Verfassungsbestimmung auch Gemeinden als Trägerschaften erfasst werden sollen und können.

Daher beantragt Ihnen die Kommission, das Wort "staatlichen" durch "öffentlichen" zu ersetzen.