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preparatory:AB 273717

Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-08

Wortprotokoll

Art.[NB]19[GZ]

Antrag der Kommission [GZ]

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission [GZ]

Adhérer à la décision du Conseil des Etats[GZ]

[VS][GZ]

Angenommen - Adopté

[VS]

Art. 20 [GZ]

Antrag der Mehrheit [GZ]

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Antrag der Minderheit [GZ]

(Glarner, Aeschi Thomas, Amaudruz, de Courten, Dobler, Rösti, Rüegger, Sauter, Schläpfer)[GZ]

Streichen

[VS]

Antrag Landolt[GZ]

Die Kantone können strengere Vorschriften erlassen betreffend ... bilden, wenn das Bundesgesetz über Tabakprodukte diese Sachverhalte nicht behandelt.

Schriftliche Begründung[GZ]

Die Schweiz zeichnete sich bisher traditionell durch eine sehr liberale Gesetzgebung betreffend Umgang mit Werbung von Tabakprodukten aus. Die Kantone haben deshalb die Möglichkeit, aufgrund der Kompetenzzuweisung von Artikel 20 "strengere Vorschriften betreffend Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten sowie für Gegenstände, die eine funktionale Einheit mit einem Tabakprodukt bilden" zu treffen. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird die Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten massiv eingeschränkt. Werbung ist nur noch in ganz wenigen Ausnahmefällen möglich, wenn der Jugendschutz strikt eingehalten werden kann. Aufgrund dessen lassen sich weitergehende Massnahmen durch die Kantone in diesem Bereich nicht mehr rechtfertigen. Ich empfehle deshalb grundsätzlich, der Minderheit Glarner zu folgen. Eventualiter schlage ich Ihnen vor, Artikel 20 so anzupassen, dass die Kantone strengere Bestimmungen zu Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring für Tabakprodukte und für elektronische Zigaretten sowie für Gegenstände, die eine funktionale Einheit mit einem Tabakprodukt bilden, nur noch dann erlassen dürfen, wenn dies Anwendungsbereiche ausserhalb des Geltungsbereiches des Tabakproduktegesetzes betrifft. Damit wird einerseits dem Anliegen des Ständerates Rechnung getragen, auch die Verkaufsförderung und das Sponsoring einzubeziehen, andererseits würde ein landesweiter Flickenteppich verhindert.

[VS]

Art. 20 [GZ]

Proposition de la majorité [GZ]

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

[VS]

Proposition de la minorité [GZ]

(Glarner, Aeschi Thomas, Amaudruz, de Courten, Dobler, Rösti, Rüegger, Sauter, Schläpfer)[GZ]

Biffer

[VS]

Proposition Landolt[GZ]

Les cantons peuvent édicter des dispositions plus strictes concernant la publicité pour les produits du tabac et les cigarettes électroniques ainsi que pour les objets qui forment une unité fonctionnelle avec un produit du tabac, si aucune disposition correspondante n'est prévue dans la loi sur les produits du tabac.

[VS]

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die folgenden Abstimmungen gelten auch für Artikel 48a.