Glarner Andreas · Nationalrat · 2020-12-08
Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-08
Wortprotokoll
Zu Artikel 31: Hier soll der Erlass administrativer und technischer Vorschriften dem BAG übertragen werden. Was soll denn bitte alles noch dem BAG aufgehalst werden? Auch wenn man die Corona-Krise und die entsprechende Mehrbelastung für das BAG ausklammert, stelle ich fest, dass vom BAG sehr vieles versäumt wurde - wer es nicht glaubt, kann sich die Fernsehbeiträge zum Beispiel zur Mittel- und Gegenständeliste (Migel) seit 2003 anschauen, in denen sich der Sprecher regelmässig für Versäumnisse entschuldigen muss und alle auf später vertröstet. Soll diesem BAG nun noch mehr Arbeit übertragen werden, indem es administrative und technische Vorschriften erlassen soll? Ich bitte Sie, diesen Artikel zu streichen.
Artikel 32 soll dem Bund die Kompetenz geben, praktisch selbstständig völkerrechtliche Verträge abzuschliessen. Das würde den BAG-Leuten so gefallen, im Ausland immer noch neue Ideen für die Gängelung des Schweizervolkes zu holen.
In Artikel 40 dann die Kostenteilung: Wenn der Bund sich schon überall einmischt, dann soll er bitte auch die Kosten tragen. Wegen dieser umfassenden Kompetenz beantragen wir, dass der Bund die Kosten für das, was er hier beschliesst und noch beschliessen wird, alleine zu tragen hat.
Zu Artikel 2 Absatz 1 des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen: Dieser Artikel wurde ja gemacht, um Personal und Gäste vor dem Einatmen von Rauch zu schützen, also vor dem Passivrauchen. Nun ist es aber erwiesen, dass die Verwendung elektronischer Zigaretten und von Tabakprodukten zum Erhitzen keinen Rauch erzeugt. Also bitte, wovor wollen Sie denn nun diese Leute schützen? Entsprechend macht ein Schutz gegen dieses passive Konsumieren beispielsweise in Bars gar keinen Sinn. Die Regelung soll darum gestrichen werden. Das Streichen dieser Regelung würde übrigens mit der vom Parlament mit dem Rückweisungsbeschluss aus dem Jahr 2016 geforderten differenzierten Regelung von andersartigen, neuartigen Alternativprodukten übereinstimmen.