Rieder Beat · Ständerat · 2020-12-08
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-08
Wortprotokoll
Ich ergreife das Wort, weil ich mit den Anliegen des Motionärs in abgeänderter Form bereits in der letzten Legislatur zu tun hatte. Es geht eigentlich um das Kernproblem: Wenn Sie Industrie haben, wenn Sie Chemie haben, wenn Sie Pharma haben, dann brauchen Sie Gefahrguttransporte, weil diese Industrie sonst nicht zu betreiben ist. Man hat gerne die Arbeitsplätze; man hat gerne, wenn die Lonza in Visp Impfstoffe gegen Covid produziert. [PAGE 1263] Weniger gerne hat man, wenn dann diese Industriestandorte die Gefahrgüter brauchen.
Es gibt zwei Wege, wie Sie die Gefahrgüter an diese Standorte bringen: Der eine Weg ist die Schiene, das ist anerkanntermassen der sicherere Weg. Der andere Weg ist die Strasse. Wenn das nicht geht, geht die Industrie irgendwo anders hin. Wir haben im Bereich der Schiene eine Haftung, die entsprechend klar geregelt ist; die Vorredner haben es erwähnt. Es gibt Artikel 27, das Haftungsprinzip, im Allgemeinen Vertrag für die Verwendung von Güterwagen, dem sich alle Transporteure in der Schweiz angeschlossen haben. Dieser Artikel 27 ist aus der Cotif-Vereinbarung abgeleitet, weil sie europäisches Recht übernommen hat.
Was will die Motion jetzt? Sie will eigentlich nichts anderes als eine im europäischen Vergleich extrem negative Haftpflichtregelung in der Schweiz einführen. Die Gefahrguttransporte auf der Schiene würden durch die stärkere Haftung der entsprechenden Halter erschwert. Das hat dann Konsequenzen; dann müssen Sie damit rechnen, dass die Gefahrguttransporte aufgrund des Haftungsrisikos nicht mehr auf der Schiene geführt werden können und sich auf die Strasse verlagern. Dort wollen wir sie aber erst recht nicht, weil die Risiken in diesem Bereich viel grösser sind.
Am Ende der Fahnenstange muss sich dann jeder Industriestandort überlegen, ob er die Produkte noch in der Schweiz produziert oder im Ausland, weil dort die Haftungsrisiken nicht gleich sind wie in der Schweiz.
Also klären Sie doch zuerst über den Postulatsweg ab, ob wir uns mit einer solchen Abänderung der Haftungsrisiken im europäischen Umfeld in eine Insellösung begeben oder ob wir nur das nachvollziehen, was Europa bereits vorsieht. Falls wir zum Schluss kommen, dass wir die gleichen Haftungsbestimmungen haben wie Europa, dann frage ich Sie: Wollen Sie eine schärfere Haftung als die umliegenden europäischen Länder? Wenn Sie das wollen, dann wollen Sie die Industrie nicht mehr, dann wollen Sie den Gefahrguttransport nicht mehr. Darum geht es eigentlich. Darum bin ich der Meinung, dass Sie die Motion unbedingt ablehnen und zuerst über das Postulat die Grundlageninformationen beschaffen sollten. Anschliessend können Sie die effektive Frage diskutieren, die eigentlich hier im Raum steht wie ein Elefant: Wollen Sie Gefahrguttransporte für diejenigen Industriezweige, die in der Schweiz noch existieren?
Ich akzeptiere diese Gefahrguttransporte, weil ich auch weiss, dass daran Arbeitsplätze und ganze Standorte hängen. Aber Sie können diese Frage erst dann diskutieren, wenn Sie die Grundlagen erarbeitet haben. Darum geht es, Herr Kollege Rechsteiner. Diese Frage kommt alle vier Jahre einmal auf den Tisch des Ständerates.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.