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preparatory:AB 273922

Paganini Nicolo · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-09

Wortprotokoll

Im Rahmen der Differenzbereinigung zum Covid-19-Gesetz ersucht Sie die Mitte-Fraktion, bei Artikel 12b Absatz 6 Buchstaben b und c meine Minderheit zu unterstützen und ansonsten überall der Mehrheit zu folgen. Ich konnte meinen Minderheitsantrag bereits ausführlich begründen und verzichte auf weitere Ausführungen dazu.

Bei Artikel 17 Buchstabe f möchte die Minderheit Michaud Gigon festhalten und eine rückwirkende Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigungen für befristete Arbeitsverhältnisse einführen. Rückwirkungen in Gesetzen sind eigentlich immer problematisch. Hier ist natürlich schon stossend, dass für befristete Arbeitsverträge nun eine Lücke zwischen dem 1.[NB]September 2020 und dem Inkrafttreten der vorliegenden Revision entstehen wird. Trotzdem will sich die Mehrheit der Mitte-Fraktion der Mehrheit der WAK anschliessen und damit eine Differenz zum Ständerat bereinigen. Der Minderheit folgen würde bedeuten, dass Tausende von Abrechnungen quasi rückabgewickelt und neu erstellt werden müssten. Dies wäre mit einem erheblichen administrativen Aufwand für die Verwaltung, aber auch für die Unternehmen verbunden. Dieser Papierkrieg und die damit verbundene Zusatzbelastung der Ämter würde dazu führen, dass Unternehmen in der nächsten Zeit bis zu drei Monate länger auf ihre Auszahlungen warten müssten. Das würde unsere Bemühungen in diesem Gesetz wie auch im Solidarbürgschaftsgesetz bezüglich Sicherstellung der Liquidität konterkarieren. Schliesslich sind zudem viele Arbeitnehmende in befristeten Arbeitsverträgen mittlerweile bereits weitergezogen.

Schliesslich lehnen wir, wie bereits in der ersten Beratung, die quasi vorzeitige Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) auf den 1. Januar 2021 ab. Hier geht es ja nicht um ältere Arbeitnehmende, die wegen Covid-19 ihre Arbeit verloren haben, sondern um solche, die vor rund zwei Jahren arbeitslos wurden und die es jetzt im Zuge der Aussteuerung möglicherweise wegen Corona schwerer haben, eine neue Stelle zu finden. Es gibt allerdings keine Hinweise darauf, dass vor zwei Jahren vor allem die heutigen Krisenbranchen besonders von Arbeitslosigkeit betroffen waren. Wo es um andere Branchen geht, hat das Ganze mit Covid-19 nun wirklich nichts zu tun. Im Weiteren hat der Bundesrat im August dieses Jahres die Rahmenfrist für den Leistungsbezug in der ALV um bis zu maximal sechs Monate verlängert.

Aus diesen Gründen bitten wir Sie, hier eine Differenz zum Ständerat zu schaffen.