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AB 273946

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-09

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Sie haben jetzt auch oft den Bundesrat kritisiert und beanstandet, dass er in relativ hohem Rhythmus mit Änderungen komme. Ich glaube, wir müssen uns in der aktuellen Situation einfach eingestehen, dass weder Sie noch wir wissen, was in den nächsten Wochen und Monaten passieren wird. Das ist auch bei den Experten im Gesundheitswesen und in der Wirtschaft so. Das ist national und international so. Ich glaube, es ist wichtig, dass auch wir uns eingestehen, dass wir hier nicht das gesamte Wissen für die nächsten Monate schon präsent haben, sondern dass wir uns laufend an die Entwicklungen anpassen müssen. Mit dem Eingeständnis, dass das Wissen hier noch nicht vorhanden ist, geht aber auch das Versprechen einher, dass wir die Situation aufmerksam verfolgen und Massnahmen ergreifen werden.

Bei diesen Massnahmen - das muss auch gesagt werden - geht es aber nicht nur darum, Geld zu verteilen, das wir nicht haben. Es geht also nicht nur darum, Schulden zu machen, sondern auch darum, an diejenigen zu denken, die diese Schulden dann einmal bezahlen müssen. Daher braucht es eine Ausgewogenheit. Im Moment Geld zu verteilen, das nicht vorhanden ist, ist eigentlich keine Kunst. Aber es geht darum, das Geld so sorgfältig auszugeben, dass es auch in vernünftiger Zeit wieder hereingeholt werden kann, ohne die Steuerzahler übermässig zu belasten. Dieses Gleichgewicht ist eigentlich bei all diesen Massnahmen zu suchen.

Es gibt ein weiteres Gleichgewicht, das in diesem Bereich gesucht werden muss. Ich spreche immer von den drei Säulen. Die erste ist die Gesundheit der Bevölkerung. Das ist ein zentrales Element. Massnahmen, die wir dort treffen, haben zweitens Auswirkungen auf die Wirtschaft. Diese müssen bezahlt und wieder aufgefangen werden können. Die Massnahmen haben drittens auch Auswirkungen auf die Gesellschaft. Gerade in der Winterzeit, in dieser Zeit der Depressionen, müssen wir darauf achten, dass es zwischen diesen Bereichen ein Gleichgewicht gibt. Es ist nicht eine mathematische Gleichung, die hier gesucht werden kann, sondern es ist das Gespräch bzw. der Dialog, und hier brauchen wir[NB]entsprechende[NB]Lösungen. Das vorab zu den Überlegungen.

Ich schliesse tatsächlich nicht aus, dass wir bereits im März wieder eine Änderung des Gesetzes beantragen müssen, sofern wir neue Grundlagen brauchen und je nachdem, wie sich die Situation weiterentwickelt. Wir haben in diesem Fall nicht ein Gesetz für die nächsten zehn oder hundert Jahre, sondern für die nächsten Wochen und Monate, für welche wir die Lage einigermassen abschätzen können.

Nun zu den Differenzen, die hier noch bestehen: In Artikel 12b geht es um die Frage der Unterstützung der Sportvereine. Zu Absatz 6 Buchstabe b gibt es zwei Meinungen: Die Mehrheit möchte sämtliche Angestellten eines Vereins mit einbeziehen. Die Minderheit Paganini möchte die direkt am Spielbetrieb beteiligten Personen mit einbeziehen. Schon die Diskussion, die Sie hier gehört haben, zeigt auf, wo Unsicherheiten bestehen. Ist der Sportchef am Spielbetrieb beteiligt? Ist der Trainer am Spielbetrieb beteiligt? Wer ist nicht daran beteiligt? Beide Lösungen sind grundsätzlich möglich. Im Sinne der Transparenz zieht der Bundesrat die Lösung der Mehrheit vor, die einfach einmal alle Angestellten eines Vereins mit einbezieht.

Wir sprechen hier über öffentliche Gelder. Die Verwendung öffentlicher Gelder ist dann auch wieder zu erklären. Eine Diskussion darüber, wonach der Trainer nicht beteiligt ist, der Sportchef aber beteiligt ist usw., wirkt eher intransparent. Das könnte den Clubs und auch dem Sport entsprechend eher schaden. Wir sind hier für Transparenz. Wir sind uns bewusst, dass die Linien, die wir ziehen, durchaus hinterfragt werden können. Im Sinne der Transparenz, auch gegenüber dem Steuerzahler, bitte ich Sie, bei Artikel 12b Absatz 6 Buchstabe b der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Paganini abzulehnen.

Nun komme ich zu Artikel 17 Buchstabe f, zur Frage der Rückwirkung und zum Minderheitsantrag Michaud Gigon. Es ist nicht schlechter Wille, dass wir den Minderheitsantrag ablehnen. Es müssen rund 10[NB]000 Abrechnungen für 10[NB]000 Betriebe neu erstellt werden. Aufgrund der Rückwirkungsklausel machen das einerseits die Betriebe, und andererseits gibt das entsprechend Arbeit bei den Ämtern bezüglich der Arbeitslosenversicherung. Man sagt mir, dass 23 Vollzeitstellen benötigt werden, um diese Rückwirkung aufzuarbeiten, und dass das zu einer Verzögerung der Auszahlungen um drei Monate führen würde. Das ist zu lang. Die Ungerechtigkeit, für die wir angeklagt werden, nehmen wir in Kauf. Sie betrifft relativ wenige. Aber wenn wir bei der Auszahlung eine Verzögerung von drei Monaten haben, dann sind sehr viele betroffen. Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 17 Buchstabe f der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Michaud Gigon abzulehnen.

Schliesslich komme ich zu Ziffer II Artikel 30 Absatz 1bis und zur Frage der Aussteuerung der Über-60-Jährigen. Das ist eine Frage, die erst im Ständerat aufgebracht wurde. Der Bundesrat hat sich dazu nicht geäussert. Es entsteht hier tatsächlich eine Lücke. Denn das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) war eigentlich so konzipiert, dass es auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten würde. Nun tritt es wegen des angekündigten Referendums erst auf den 1. Juli 2021 in Kraft. Das heisst, wir haben für diese sechs Monate eine Lücke, die so nicht vorgesehen war. Die Minderheit Wermuth beantragt jetzt, diese [PAGE 2402] Lücke zu füllen, indem das ÜLG auch rückwirkend für diese sechs Monate gilt.

Weil der Bundesrat das nicht besprochen hat, müssen das eigentlich Sie entscheiden. Ich kann Ihnen die Kosten mitteilen. Es würde für das nächste Jahr etwa 15 Millionen Franken zusätzlich kosten. Die Vertreter des EDI sagen, sie könnten diese Kosten mit dem bestehenden Budget bewältigen. Für die fünf Jahre, die es betrifft, kostet es rund 80 Millionen Franken; so weit die Kostenschätzung.

Aus Kostengründen würde ich Ihnen empfehlen, bei dieser Bestimmung in Ziffer II eher der Mehrheit zuzustimmen. Der Minderheitsantrag Wermuth hat aber durchaus eine Berechtigung mit der Begründung, dass durch die verzögerte Inkraftsetzung des ÜLG tatsächlich eine Lücke entsteht, die weder Sie noch wir vorgesehen haben, als wir dieses Gesetz damals beraten haben.

Entscheiden Sie hier also aufgrund Ihrer persönlichen Beurteilung.