Michel Matthias · Ständerat · 2020-12-09
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-09
Wortprotokoll
Dieses Traktandum kommt Ihnen bekannt vor. Bekannt dürfte Ihnen auch noch das Abstimmungsergebnis zur gleichlautenden Motion 20.3912 der WBK-S sein. Sonst erinnere ich Sie daran, wir haben am 21.[NB]September darüber abgestimmt: Mit 25 zu 16 Stimmen sind Sie der Minderheit der WBK-S gefolgt und haben die Motion abgelehnt.
Die Frage ist nun, ob es heute - einige Wochen später - andere Argumente gibt oder ob sich seither Veränderungen ergeben haben, aufgrund derer sich eine andere Beurteilung aufdrängt. Mit der Kommissionsminderheit glaube ich das nicht. Sie sind bei der letzten Abstimmung in der Mehrheit mit folgendem Hauptargument der Ablehnung durch die Kommissionsminderheit gefolgt: Die Bundesunterstützung von Institutionen der Kinderbetreuung diente zur Sicherung des Überlebens dieser Institutionen im letzten Frühsommer, also vor einigen Monaten. Es ging um Beiträge für, glaube ich, drei Monate. Diese Überlebenssicherung war nicht nötig für öffentliche, also von Kantonen oder Gemeinden getragene Institutionen - so die Beurteilung des Bundesrates und der Ratsmehrheit -, weshalb der Ausschluss solcher Institutionen von der Bundesunterstützung in der Verordnung richtig ist.
Ich habe dann die Debatte im Nationalrat im Amtlichen Bulletin nachgelesen. Er hat die Motion ja angenommen. Der Nationalrat hat sich offenbar bei seinem zustimmenden Entscheid vom Gedanken der Solidarität leiten lassen. So sagte der Sprecher der WBK-N am 15. September im Nationalrat: "In der Umsetzung" - gemeint ist die Verordnung des Bundesrates - "hat sich nun gezeigt, dass dieser Grundgedanke der Solidarität nicht optimal in die Verordnung des Bundesrates eingeflossen ist." (AB 2020 N 1516) Nur: Hier geht es nicht um Solidarität. Ich habe schon vor einigen Wochen gesagt, dass wir hier keinen Finanzausgleich haben. Es geht vielmehr um Subsidiarität: Nur wenn es ohne Bundeshilfe nicht ginge, wäre diese einzubauen. Man muss das in der ganzen Corona-Debatte wieder einmal sagen.
Ich erinnere auch daran, dass unser Rat bei seiner Ablehnung am 21. September vom nationalrätlichen Entscheid wusste. Wir wussten, dass der Nationalrat die Motion angenommen hatte. Wir haben sie dann sechs Tage später abgelehnt. Unser Rat hat sie also in voller Kenntnis der nationalrätlichen Zustimmung abgelehnt. Seither hat sich die Ausgangslage nicht verändert, ausser dass wir noch weiter vom Zeitraum entfernt sind, für welchen nun Bundeshilfe verlangt wird. Wir würden also einen noch "rückwirkenderen" Entscheid treffen - soweit es diese Steigerungsform sprachlich überhaupt gibt.
Ich beantrage Ihnen somit, in Kohärenz mit Ihrem Entscheid vom 21. September, die vorliegende Motion der WBK-N auch abzulehnen. Wenn Sie ganz kohärent bleiben würden, würde das Abstimmungsergebnis auch heute 25 zu 16 Stimmen gegen Annahme der Motion lauten.