Flach Beat · Nationalrat · 2020-12-09
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2020-12-09
Wortprotokoll
Die Motion 19.3219 wurde von unserem Kollegen Daniel Frei eingereicht, und ich durfte sie übernehmen. Er fordert den Bundesrat auf, eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten, um qualitative Standards bei Gutachten im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht einzuführen.
Diese Gutachten, die im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht gemacht werden, erfüllen eine sehr wichtige Aufgabe: Solche Gutachten werden nämlich immer dann in Auftrag gegeben bzw. können in Auftrag gegeben werden, wenn es um Streitigkeiten geht, bei denen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde entscheiden muss. [PAGE 2425]
Nun gibt und gab es in den vergangenen Jahren mehrere Fälle, bei denen sich gezeigt hat, dass es nicht nur bei der Anordnung und Würdigung von Gutachten, sondern auch bei deren Erstellung an der notwendigen Qualität gemangelt hat. Sie konnten vielleicht gerade kürzlich lesen, dass einer der wichtigen Berufsverbände, der sich auf die Fahne geschrieben hat, entsprechende Gutachter auch in seinen Reihen aufzunehmen und deren Qualität entsprechend zu prüfen, jetzt einen bekannten Gutachter ausschliessen will, weil er eben aufgrund seiner fachlichen Grundlagen die Qualitätsanforderungen nicht erfüllt. So sind Gutachter unterwegs, die behaupten, sie hätten irgendwelche Ausbildungen, die sie gar nicht haben. Diese Gutachter verfassen dann halt eben auch qualitativ schlechte Gutachten oder zumindest solche, die fraglich sind.
Wenn ein Gutachten zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde kommt, dann muss die entscheidende Behörde inhaltlich starke Gründe haben, damit sie vom Entwurf dieses Gutachtens abweichen kann. Hat sie diese Gründe nicht, dann muss sie faktisch diesem Gutachten folgen. Darum ist es wichtig, dass diese Gutachten auch eine Qualität haben, die dem entspricht, was die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde verlangt. Dazu gehört im Bereich dieser sehr schwierigen familiären Entscheidungen auch die Gewichtung und Abwägung der Interessen der Kinder und der Eltern, die wir im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht vorgeschrieben haben.
Dass der Bundesrat einfach sagt, das sei eigentlich nicht seine Aufgabe, stimmt, glaube ich, insofern einfach nicht, als wir es in der Hand haben, mit entsprechenden gesetzlichen Massnahmen auch hier für eine genügende Qualität zu sorgen, weil das wirklich etwas sehr Wichtiges ist. Es ist ein kleiner Markt, es gibt nur wenige Gutachter, aber der Schaden, den sie infolge mangelnder Qualität allenfalls verursachen, kann eben sehr gross sein.
Ich bitte Sie, diese Motion Frei Daniel anzunehmen.