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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2020-12-09

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-09

Wortprotokoll

Ich möchte den Bundesrat beauftragen, eine Änderung der Rechtsgrundlagen vorzuschlagen, damit künftig bei Vertragsabschlüssen mit einfacher Schriftlichkeit eine digitaltaugliche, durch Text nachweisbare Form als Alternative zur eigenhändigen Unterschrift zugelassen wird.

Das Schriftlichkeitskriterium ist nicht mehr zeitgemäss. Die rasche Digitalisierung der Wirtschaft und die sich ändernden Bedürfnisse der Gesellschaft machen es jedoch nötig, das Recht möglichst rasch an die technologischen Möglichkeiten und Anforderungen der heutigen Zeit anzupassen. Für Betreiber einer digitalen Plattform stellt das Schriftformerfordernis sogar ein Hindernis dar, welches eine vollständig automatisierte Geschäftsabwicklung verunmöglicht. Es bedeutet, dass auch im Falle von über digitale Plattformen angebotenen Dienstleistungen heute immer noch Vertragsdokumente ausgedruckt, unterzeichnet und dann per Post versendet werden müssen. Digitale Mechanismen wurden bereits entwickelt, um den Vertragsnehmern die nötigen Beweisstücke in die Hand zu geben, welche die Begründung ihres Vertrages unabänderbar dokumentieren. Handschriftlich unterzeichnete Verträge bieten somit keineswegs einen besseren Schutz als Verträge, die auf anderem Weg zustande gekommen sind.

Das Schriftlichkeitskriterium steht im Widerspruch zur gelebten Realität. Das Bedürfnis, Verträge rechtsgültig digital zu unterschreiben, ist generell sehr gross, was sich in der aktuellen Corona-Krise exemplarisch zeigt. Solange bei den Verträgen aber eine handschriftliche Unterschrift benötigt wird, wird der Wirtschaft und der Gesellschaft die Möglichkeit verwehrt, digital zu arbeiten und so Geschäfte abzuwickeln, da Vertragsdokumente immer noch ausgedruckt, unterzeichnet und dann per Post versendet werden müssen. Das Schriftformerfordernis steht heute mehr denn je im Widerspruch zur rasch fortschreitenden Digitalisierung und zu den praktischen Bedürfnissen von Wirtschaft und Gesellschaft.

Und wenn der Bundesrat seine Ablehnung damit begründet, dass die Umsetzung der vorliegenden Motion seiner Prüfung vorgreifen und möglicherweise Formvorschriften lockern würde, die berechtigten Interessen dienen, muss ich sagen, dass man es auch anders sehen kann: Man könnte diese Motion auch als Unterstützung des Bundesrates für seine Aktivitäten sehen.

Ich bitte Sie, dieser Motion zuzustimmen.