Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-10
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-10
Wortprotokoll
Zuhanden des Amtlichen Bulletins: Der Bundesrat unterstützt die Lösung der Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates. Sie können sich erinnern: In der Debatte um diese Frage ging es dem Bundesrat immer darum, dass Sie als Gesetzgeber eine Lösung finden und auch eine Klärung in der Gesetzgebung machen, unabhängig davon, ob das jetzt genau der Klärung entspricht, die der Bundesrat ursprünglich wollte, oder ob die Klärung eher materiell ist und somit in Richtung der Version des Nationalrates geht. In der umstrittenen Frage in Artikel 216 haben wir damit Rechtssicherheit. Das war immer das Anliegen des Bundesrates.
Inhaltlich - ich habe das etwas angetönt - entscheiden Sie den Meinungsstreit im Sinne der weit überwiegenden Praxis. Das bedeutet politisch gesehen, dass Sie auch eine Maximalbegünstigung des überlebenden Ehegatten mit dieser Lösung erreichen. Angesichts der geringen betroffenen Anteile für die gemeinsamen Kinder - es wurde vorhin auch in der Kommission so ausgeführt - ist das aber vertretbar und auch verkraftbar.
Die Rechtssicherheit, die Sie mit Ihrer Fassung schaffen, führt auch dazu, dass es keine Übergangsbestimmung braucht. Die Übergangsbestimmung wollte der Nationalrat einführen, weil er davon ausgegangen ist, dass dies zu mehr Rechtssicherheit führen würde. Der Bundesrat war der Meinung, dass diese Übergangsbestimmung nicht mehr Rechtssicherheit bietet, sondern dass man eben, so, wie es Ihre Kommission jetzt auch vorschlägt, auf den Todeszeitpunkt des Erblassers abstellen soll, und damit ist das auch geklärt.
Der Bundesrat ist Ihnen dankbar für diese Lösung und unterstützt sie.