Rieder Beat · Ständerat · 2020-12-10
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-10
Wortprotokoll
Im Senat in den USA gibt es ja die Filibusterei, aber das mache ich jetzt nicht. Ich versuche einfach, bevor Sie die Fahne erhalten, Ihnen kurz die Ausgangslage in der einzigen noch offenen Differenz des Geschäfts "ZGB. Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister" zu erklären.
Der Nationalrat hat die Vorlage am vergangenen Montag, dem 7. Dezember 2020, zum zweiten Mal beraten. Er hat wiederum, entgegen dem Ständerat, daran festgehalten, dass es bei einem Wechsel des Geschlechts kein Zustimmungserfordernis der Eltern geben soll.
Ich komme zurück zur Ausgangslage, dazu, wie das Geschäft überhaupt in den Rat gekommen ist. Der Bundesrat hat ursprünglich bei Artikel 30b Absatz 4 und Absatz 5 die Zustimmung der Eltern beziehungsweise des Beistandes für alle unmündigen Personen vorgesehen; d. h., alle, die jünger als 18 Jahre sind, bräuchten diese Zustimmung. Unser Rat, der Ständerat, hat dieser Fassung in der ersten Beratung mit 27 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Der Nationalrat hat dann in der ersten Beratung auf dieses Zustimmungserfordernis verzichtet, und zwar mit einem ganz engen Resultat von 100 zu 93 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
In der zweiten Beratung ist unser Rat dem Nationalrat ein wenig entgegengekommen und hat das Alter auf 16 Jahre heruntergesetzt. Es war damals ein Kompromiss, den Herr Kollege Caroni eingebracht hat: Für Kinder unter 16 Jahren gibt es ein Zustimmungserfordernis der Eltern, für Kinder über 16 Jahre gibt es keines. Diesem Kompromiss haben wir mit 27 zu 16 Stimmen zugestimmt. Auch diese Variante hat dem Nationalrat nicht gefallen. Er hält daran fest, dass es überhaupt kein Zustimmungserfordernis geben soll - in der zweiten Beratung entschied er dies mit 93 zu 81 Stimmen bei 11 Enthaltungen. In dieser Angelegenheit hat der Nationalrat also immer sehr, sehr knappe Abstimmungsergebnisse erhalten.
Wir haben heute Morgen bei der Differenzberatung dann einen neuen Antrag, einen neuen Kompromissantrag, von Frau Kollegin Z'graggen und Herrn Kollege Caroni auf dem Tisch gehabt. Sie werden Ihnen dann diesen Kompromissantrag auch als Mehrheit der Kommission vorstellen können. Frau Z'graggen und Herr Caroni möchten eine Abstufung: Bei Kindern unter 12 Jahren braucht es die Zustimmung der Eltern, bei Kindern zwischen 12 und 16 Jahren braucht es entweder eine Zustimmung der Eltern oder eine Bedenkzeit des Kindes. Damit möchte die Mehrheit diese Differenz zum Nationalrat schliessen. Eine Minderheit der Kommission möchte am Kompromiss, den der Ständerat das letzte Mal entschieden hat, an dieser Schwelle von 16 Jahren festhalten, weil das dem Schutzalter der Kinder entspricht und ein Anhaltspunkt ist, der auch beim Geschlechtswechsel so eingeführt werden könnte.
Sie werden also jetzt den Antrag Z'graggen/Caroni, der jetzt eben als Mehrheitsantrag vorliegt, von Frau Kollegin Z'graggen vorgestellt erhalten. Es gibt zudem einen Minderheitsantrag, den Herr Kollege Hefti vertreten wird. Die Fahne haben Sie, glaube ich, zwischenzeitlich erhalten.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen ohne Enthaltung, der Mehrheit und damit dem Kompromissvorschlag Z'graggen/Caroni zu folgen.