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preparatory:AB 274217

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-10

Wortprotokoll

Ich würde gerne etwas dazu sagen, weil es ein wichtiger Punkt in der Diskussion war.

Schon wenn wir die aufgeführten Gesetze sehen, die im Zusammenhang mit dem elektronischen Verfahren stehen, wird ersichtlich, dass wir insbesondere von juristischen Personen sprechen. Natürliche Personen sind in ihrem Geschäftsbereich betroffen, wenn sie ein Unternehmen führen, zum Beispiel als Selbstständigerwerbende; aber auch Vereine und Stiftungen sind betroffen.

Der Staat ist wie oft im Dilemma: Einerseits besteht die Forderung der Öffentlichkeit, des Parlamentes, Prozesse effizient, ressourcenschonend, mit wenig Personal zu gestalten, und andererseits soll der Staat gleichzeitig ebenfalls auf alle Besonderheiten Rücksicht nehmen. Wir schlagen hier einen Weg vor, der beiden Forderungen gerecht wird. Wir sagen, wir können das. Wir haben auch in der Kommission gesagt, und ich kann es hier wiederholen, wir würden das dann einmal anordnen, wenn noch eine verschwindende Minderheit mit Papier abrechnet. Und auch dann wären wir in der Lage, solche Abrechnungen vorübergehend noch entgegenzunehmen.

Aber eigentlich ist es klar, in welche Richtung wir gehen wollen. Wir möchten effiziente Verfahren, wir möchten das Ganze entsprechend auch so durchführen. Denn wir brauchen ja auch Steuerfranken, um das Ganze zu handhaben. Je effizienter wir arbeiten, desto günstiger wird das. Aber es ist klar: Wir haben dieses Dilemma, nicht nur in Steuerfragen, sondern auch in anderen Bereichen. Wir haben es nicht nur bezüglich älterer Leute; bei diesen stelle ich immer mehr eher eine gewisse Begeisterung für elektronische Verfahren fest. Wir werden das mit Vernunft handhaben, und wenn wir etwas ändern würden, gäbe es entsprechende Übergangsfristen. Wir würden uns also in diesem Dilemma - effiziente Prozesse und Einsparen von Ressourcen einerseits, Rücksichtnahme auf die Anliegen einer breiten Bevölkerung andererseits - entsprechend bewegen.

Ich würde Sie aber trotzdem bitten, uns diese Kompetenz zu geben. Denn dieses Gesetz machen wir ja nicht für heute und für nächstes Jahr, sondern es soll wieder für einige Jahre oder Jahrzehnte Bestand haben. Deshalb sollte diese Kompetenz darin eingeschlossen sein. Wenn wir diesen Weg so beschreiten, wird es bei der Umsetzung keine Probleme geben.

Ich bitte Sie also, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Das Anliegen von Herrn Hefti werden wir in der Praxis mit Sicherheit berücksichtigen.