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Keller Peter · Nationalrat · 2020-12-10

Keller Peter · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-10

Wortprotokoll

Eine kurze Zwischenbilanz zur Debatte: Der BFI-Kredit ist so weit gut dotiert. Bereits 190 Millionen Franken wurden gegenüber dem Entwurf des Bundesrates aufgestockt. Nun sollen nochmals 53 Millionen Franken dazukommen. Ich begründe nun meine beiden Minderheitsanträge zu den Entwürfen 1 und 10 und integriere dabei gleich das Votum unserer SVP-Fraktion.

Mein erster Minderheitsantrag betrifft Artikel 2 Absatz 1 von Entwurf 1. Die Mehrheit möchte zusätzliche 20,4 Millionen Franken Pauschalbeiträge an Institutionen der berufsorientierten Weiterbildung sprechen. Vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation wird betont, dass die über 5 Milliarden Franken, die in der Schweiz jedes Jahr für Weiterbildung ausgegeben werden, ausreichend sind. Der Weiterbildungsmarkt funktioniert, und ich betone das Wort Markt. Es ist daher doppelt fragwürdig, wenn nun die öffentliche Hand noch zusätzlich eingreifen will. Es ist einerseits finanzpolitisch nicht angebracht, weil die BFI-Botschaft gut ausgestattet wurde. Andererseits ist es ordnungspolitisch verfehlt, weil wir damit in einen funktionierenden und weitgehend von Privaten getragenen Markt eingreifen würden.

Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag Keller Peter zu unterstützen, damit dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen und diese Aufstockung abzulehnen.

Zu meinem zweiten Minderheitsantrag: Er betrifft Artikel 1 Absatz 1 von Entwurf 10. Als Parlament sprechen wir die Rahmenkredite, und wie es der Begriff sagt: Wir setzen den finanziellen Rahmen. Was in diesem Rahmen geschieht, ist Sache der jeweiligen Akteure, und so soll es sein. Ich denke, wir wollen alle keine Politisierung und keine Privilegierung im Bildungs- und Forschungsbereich. Wir sprechen die Rahmenkredite von der Berufsbildung bis zum Schweizerischen Nationalfonds. Aber es ist nicht unsere Aufgabe, über einzelne Projekte zu diskutieren, die beispielsweise der Nationalfonds finanziert - jedenfalls nicht an dieser Stelle, wenn es um die BFI-Botschaft geht.

Die Differenz bei Artikel 1 Absatz 1 betrifft die Problematik der sogenannten 3R-Forschung. Ich denke, dass über alle Parteien hinweg Einigkeit herrscht, dass die Anzahl der Tierversuche in der Forschung möglichst tief gehalten werden soll. Umstrittener ist die Frage, ob die hier geforderte Aufstockung zugunsten des 3R-Kompetenzzentrums der richtige Weg ist. Denn für das Anliegen, die Anzahl der Tierversuche zu reduzieren, sind bereits hohe Beträge beim Schweizerischen Nationalfonds eingestellt, nämlich 20 Millionen Franken für die nächste Periode. Wenn wir nun für dieses Kompetenzzentrum 12 Millionen mehr sprechen, stellen wir indirekt diese 20 Millionen für den Nationalfonds infrage. Für die Minderheit Keller Peter und für die Mehrheit des Ständerates ist entscheidend, dass die Forschungsaktivitäten des geplanten Nationalfondsprogramms gut mit jenen des 3R-Kompetenzzentrums abgestimmt werden. Mit diesem finanziellen Querschuss gefährden wir dieses Projekt - zwar mit den besten Absichten, aber trotzdem gefährden wir es.

Die Minderheit Keller Peter wie auch die Mehrheit des Ständerates unterstützen die Strategie des Bundesrates. Dieser will erstens eine Konsolidierung des nationalen 3R-Kompetenzzentrums, das sich in der laufenden Periode erfolgreich etabliert hat. Zur Erinnerung: Dieses Kompetenzzentrum gibt es erst seit 2018. Wir sollten die Konsolidierung jetzt auch nicht mit zusätzlichen Millionen gewissermassen stören. Zweitens will der Bundesrat die Prüfung eines nationalen Forschungsprogramms durch den Schweizerischen Nationalfonds, das darauf abzielen soll, die Entwicklung von 3R-Methoden zu stärken und die Forschung in diesem Bereich auszubauen.

Ich fasse meine Begründung und gleichzeitig die Positionen der SVP-Fraktion zusammen: Die BFI-Botschaft wurde sehr gut ausgestattet. Deswegen bitte ich Sie, die Minderheitsanträge Keller Peter zu den Entwürfen 1 und 10 zu unterstützen, die Aufstockungen abzulehnen und damit dem Bundesrat und der Mehrheit des Ständerates zu folgen.

Das Gleiche gilt auch für die Minderheit Atici, die für den ETH-Bereich zusätzlich 15 Millionen Franken möchte. Wir lehnen auch diese Aufstockung und damit den Minderheitsantrag Atici ab. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.