Noser Ruedi · Ständerat · 2020-12-10
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-10
Wortprotokoll
Ich kann nahtlos an die Diskussion anschliessen, die wir vorhin geführt haben. Zu einer guten Gesetzgebung gehören eben auch Klarheit und Stringenz.
Worum geht es hier? Wir reden hier über etwas, was schon abgeschlossen ist. Es gibt über hunderttausend Kreditverträge, die heute bereits abgeschlossen sind und nach denen gelebt wird. In diesen Kreditverträgen steht drin, dass die Kredite innerhalb von fünf Jahren zurückbezahlt werden müssen. Das steht in den Verträgen drin. Vermutlich war es für jede Firma für die Aufnahme des Kredites entscheidend zu wissen, dass sie ihn in fünf Jahren zurückzahlen muss.
Es hat viele Leute gegeben - sie haben sich auch bei mir gemeldet -, die begründet haben, warum sie den Covid-Kredit gut finden. Viele Leute haben aber auch begründet, warum sie den Covid-Kredit schlecht finden. Sie haben je ihre Argumente vorgebracht. Sie haben aufgrund dessen, was wir auf den Tisch gelegt haben, entschieden, ob sie den Kredit nehmen oder nicht.
Es steht auch drin - und das haben wir hier auch so -, wenn es Härtefälle gibt, dass eine Verlängerung um fünf Jahre möglich ist. Auch das ist so abgemacht. Wer um fünf Jahre verlängert, kriegt auch noch so etwas wie eine Schuldenberatung, sage ich jetzt einmal. Man muss dann im Prinzip mit ihm zusammenkommen und schauen, wie es in den nächsten fünf Jahren weitergehen soll.
Was macht die Kommissionsmehrheit? Die Kommissionsmehrheit erklärt alle 136[NB]000 Firmen neu zu Härtefällen, indem sie allen 136[NB]000 Firmen ermöglicht, den Kredit nicht in fünf Jahren zurückzuzahlen, sondern in acht Jahren, unabhängig davon, ob sie das brauchen oder nicht. Sie begründet das damit, dass man in der Zukunft ganz schlechte Aussichten habe.
Ich finde das schon erstaunlich: Wir sind heute offenbar in der Lage, auf zehn Jahre hinaus die Zukunft vorauszusehen. Ich habe vorhin Herrn Bundesrat Ueli Maurer gehört, der gesagt hat, dass wir im Wochenrhythmus die Zukunft anders einschätzen würden. Aber offenbar sind wir heute in der Lage zu sagen, dass man die nächsten acht Jahre für die Rückzahlung brauche.
Die Minderheit möchte, dass wir beim Entwurf des Bundesrates bleiben. Wer innerhalb von fünf Jahren zurückzahlen kann, soll das tun. Wer es nicht kann, soll zusammen mit den Bürgschaftsorganisationen einen Plan machen, wie die Rückzahlung in den nächsten fünf Jahren erfolgen soll. Ich glaube, das ist ein vorsichtiges Konzept für den Umgang mit dem Geld des Steuerzahlers.
Meiner Ansicht nach gibt die Mehrheit ein Versprechen ab, das sie nicht halten kann. Sie müssen den Text lesen, über den wir jetzt abstimmen. Beim Mehrheitsantrag heisst es: "Eine Solidarbürgschaft dauert höchstens acht Jahre." Wie ist die Situation? Es gibt einen Vertrag zwischen der Kreditnehmerfirma und der Bank. Dort heisst es "fünf Jahre". Jetzt sagen wir als Gesetzgeber, dass man diesen Vertrag auf acht Jahre verlängern könne. Ob das eine Bank tut oder nicht, ist aber völlig offen.
Ich frage Sie: Ist es klug, heute, in einer Situation, wo niemand weiss, was morgen gilt, noch einmal eine Unsicherheit einzubauen? Wenn wir jetzt der Mehrheit zustimmen, werden manche denken, sie könnten jetzt acht Jahre warten. Aber das stimmt gar nicht. Denn schlussendlich wurde ein privatrechtlicher Vertrag abgeschlossen. Wir eröffnen hier nur die Möglichkeit, dass man das tun kann. Glauben Sie wirklich, dass wir hier eine gute Gesetzgebung machen, wenn wir solche Unsicherheiten einbauen? Hingegen ist im Moment die Situation so, dass man klare Verhältnisse hat.
Es kommt dazu - das hat der Kommissionssprecher einleitend gesagt -: Am Montag werden wir schon wieder neue Anträge auf dem Tisch haben, vermutlich branchenspezifische. Wenn es eine Begründung gäbe, warum man die Kredite länger laufen lassen müsste, dann würde sie vermutlich für zwei, drei Branchen zutreffen. Aber morgen oder übermorgen kommt der Bundesrat schon wieder mit neuen Anträgen.
Wenn wir heute bei fünf Jahren bleiben, dann werden für die Definition des Härtefalls auch die fünf Jahre für die Rückzahlung des Kredits herangezogen. Ich nehme an, Bundesrat Ueli Maurer wird das in seinem Konzept in der Beurteilung eines Härtefalls dann auch berücksichtigen. Wenn wir heute "acht Jahre" hineinschreiben, dann wird er bei der Massnahme, die morgen oder übermorgen kommt, weniger machen müssen.
Wir würden Unsicherheit schaffen, wir würden im Prinzip in privatrechtliche Verträge eingreifen, und wir würden alle 130[NB]000 Unternehmen zu Härtefällen erklären. Das macht keinen Sinn. Darum bitte ich Sie wirklich, hier der Minderheit zuzustimmen. Ich tue das auch, weil das Ergebnis im Nationalrat sehr knapp war: Mit nur 99 zu 92 Stimmen hat die Frist von acht Jahren gesiegt.
Es macht im Moment gar keinen Sinn, dass wir da als Ständerat switchen, wenn wir recht haben. Ich habe das Votum von Bundesrat Ueli Maurer im Nationalrat noch einmal gelesen. Es ist stringent - man kann es nicht besser sagen, als er es getan hat. Es stimmt alles, was der Bundesrat sagt.
Darum bitte ich Sie hier wirklich dringend, der Minderheit zuzustimmen.