Bischof Pirmin · Ständerat · 2020-12-10
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-10
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. An sich haben wir die Diskussion schon einmal geführt. Es gibt triftige Gründe für die bundesrätliche Regel mit, sage ich jetzt einmal, fünf plus fünf Jahren. Die nationalrätliche Regelung, der wir uns jetzt anschliessen würden, ist, wenn Sie so wollen, eine Acht-plus-zwei-Formel. Wenn die Welt jetzt wieder in Ordnung wäre, dann würde die bundesrätliche Regel wahrscheinlich funktionieren. Wenn jetzt alle Unternehmungen wieder in der Lage wären, ordentlich zu amortisieren, zurückzuzahlen, Gewinne zu machen, dann sollte eine Amortisierung innerhalb von fünf Jahren möglich sein.
Die Welt ist aber nicht so geworden. Wir erleben im Gegenteil im Moment wieder eine Verschärfung der Lage, und es ist nicht absehbar, dass sich die Situation gross ändern wird - und zwar nicht für zwei, drei Unternehmen, sondern für Tausende von Unternehmen in diesem Lande. In dieser Situation ist die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass es möglich sein sollte, hier die Amortisationszeit zu erstrecken.
Und hier kommt ein weiterer Punkt: Die Äusserung von Kollege Noser, dass wir alle Unternehmungen zu Härtefällen erklären würden, stimmt natürlich nicht. Die Formulierung - das sehen Sie, wenn Sie sie lesen - heisst: "Eine Solidarbürgschaft dauert höchstens acht Jahre." Das heisst, wenn die Bank und eine Unternehmung zum Schluss kommen, dass das Darlehen, das darunterliegt, nicht in fünf, sondern in acht Jahren amortisiert werden soll, und sie das so vereinbaren, dann gilt auch die Bürgschaft für diese verlängerte Dauer.
Es ist aber keineswegs so, dass das für alle einfach automatisch gilt. Es ist auch unsicher, ob überhaupt die Mehrheit der betroffenen Unternehmen von diesem Recht Gebrauch machen wird. Das wird sich zeigen. Aber Sie öffnen mindestens den Weg, dass Unternehmungen, die jetzt ein schlechtes Jahr 2020 haben, die voraussichtlich auch noch ein schlechtes Jahr 2021 haben werden, das Darlehen in einer möglichen Zeit amortisieren können, und zwar auch, wenn sie in einer Branche arbeiten, die keine Hochmargenbranche ist - und das gilt halt für die meisten der betroffenen Unternehmungen, von denen wir sprechen.
Die Gesamtbürgschaftsdauer bleibt bei zehn Jahren. Denn es wird im Härtefall, anstatt dass von fünf Jahren um weitere fünf verlängert werden könnte, jetzt einfach von acht Jahren um zwei weitere verlängert. Ich glaube, wir gehen damit einen Schritt auf den Nationalrat zu. Der Nationalrat hat bei der wichtigen Zinsbestimmung - der Kommissionspräsident hat das gesagt - dem Ständerat nachgegeben. Ich glaube, es ist zum Nutzen der betroffenen Unternehmungen richtig, dass wir hier einen Schritt auf den Nationalrat zugehen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.