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preparatory:AB 274437

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2020-12-14

Wortprotokoll

Die Zulässigkeit von Zugangsbeschränkungen ist unter anderem davon abhängig, ob es sich zwischen dem Betrieb und der betroffenen Person um ein privat- oder ein öffentlich-rechtliches Verhältnis handelt. Im Weiteren ist auch die Art der Dienstleistung entscheidend: So wären die Folgen einer Zugangsverweigerung beispielsweise hinsichtlich einer Diskothek nicht die gleichen wie bei Lebensmittelgeschäften. Der Impfstatus darf keine Stigmatisierung zur Folge haben. Die Zulässigkeit von Zugangsbeschränkungen ist deshalb im Einzelfall zu prüfen, da auch Grundrechte betroffen sein können.

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