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de Courten Thomas · Nationalrat · 2020-12-14

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-14

Wortprotokoll

Ich äussere mich hier namens der SVP-Fraktion gleich zu sämtlichen Minderheitsanträgen in dieser Differenzbereinigung und verzichte darauf, mich anschliessend nochmals zu äussern. Allerdings werde ich meine Minderheitsanträge noch begründen können.

Wir als SVP-Fraktion setzen uns dafür ein, dass auch im stark staatlich regulierten Gesundheitswesen der Leistungswettbewerb dort, wo es möglich ist, erhalten bleibt beziehungsweise verbessert wird. Dafür braucht es eine tragfähige Tarifpartnerschaft zwischen den Leistungserbringern und den Finanzierern, also den Versicherungen. Beide Verhandlungsseiten sind dabei in ihrer Verantwortung zu binden und in die Verantwortung zu nehmen. Wir lösen die Probleme nicht, wenn wir sie einfach auf den Bund abschieben. Wir müssen den Zugang und die Versorgung für alle sichern, die Qualität und die Transparenz steigern und die Abgeltungen neu regeln können, damit wir unser Gesundheitssystem voranbringen.

Gute Versorgungsresultate, also das Outcome, müssen belohnt werden. Dafür soll die Qualitätsstrategie sorgen, die wir bereits aufgegleist haben. Die Transparenz der Resultate, des Outcomes, muss durch ein Tarifsystem ermöglicht werden, das Anreize für Verbesserungen setzt und gute Behandlungsqualität und Behandlungseffizienz belohnt. Dafür braucht es keine staatlich fixierten starren Regeln. Das schafft nur neue Fehlanreize. Wir brauchen ein dynamisches System stetiger Verbesserung. Dafür müssen auch regionale Tarife zugelassen werden, die nicht nur von nationalen Verbänden ausgehandelt werden dürfen. Wir unterstützen deshalb Pauschalen im ambulanten Bereich dort, wo sie sachgerecht und umsetzbar sind. [PAGE 2513]

Hingegen lehnen wir eine einschränkende oder redundant gültige, national einheitliche, top-down diktierte beziehungsweise staatlich aufoktroyierte Tarifstruktur ab, da diese nur zur Quelle neuer, unlösbarer Auseinandersetzungen werden würde. Eine national einheitliche ambulante Pauschalstruktur schränkt das funktionierende wettbewerbsrechtliche System unnötig ein.

Noch schnell zu den anderen Artikeln: Wir bitten Sie, bei den ambulanten Pauschalen gegenüber der Mehrheit meine Minderheit zu unterstützen, bei der ambulanten Tariforganisation den Minderheitsantrag zu Artikel 47a Absatz 4 und beim Experimentierartikel 59b meine Minderheit IV. Bei Artikel 59abis bitten wir Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Die individuelle Rechnungskontrolle wird gestärkt, wenn, was an sich bereits geregelt ist, jeder Patient auch tatsächlich persönlich eine Rechnungskopie seines Leistungserbringers zugestellt bekommt. Die Rechnungskontrolle obliegt bereits heute den Versicherern. Das ist deren Job, und sie betreiben dafür auch einen immensen Aufwand. Eine zusätzliche Delegation an Dritte inklusive einer zusätzlichen Subventionierung ist nicht zielführend. Wir lehnen das ab.

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