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de Courten Thomas · Nationalrat · 2020-12-14

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-14

Wortprotokoll

Die Leistungsabgeltung über Pauschalen kann, wie wir das mit den "diagnosis-related groups" (DRG) im stationären Bereich bereits kennen, auch im ambulanten Bereich zur Reduktion des administrativen Aufwands führen und somit zur Kostendämpfung beitragen. Zwischen den Tarifpartnern werden daher seit Jahrzehnten solche Pauschalen vereinbart und in Verträgen geregelt. Es ist deshalb wirklich nicht einsichtig, wieso hier der Bund noch mit starren gesetzlichen Regeln eingreifen soll.

Pauschalen sind auch kein Zaubermittel. Sie sind nur dort sinnvoll, wo tatsächlich eine kostendämpfende Wirkung erwartet werden darf. Das gilt beispielsweise bei standardisierbaren Leistungen. Im Gegensatz zur Situation bei stationären Behandlungen ist diese Voraussetzung aber im ambulanten Bereich nur eingeschränkt gegeben.

Mit der von der Kommissionsmehrheit in Artikel 43 Absatz 5 beantragten zwingenden Regulierung mit Pauschalen, basierend auf einer einzigen gesamtschweizerischen einheitlichen Tarifstruktur, wird die gute Idee aber ins Gegenteil verkehrt. Die bis anhin freiwilligen, tarifpartnerschaftlich ausgehandelten Pauschalen werden durch diese Vorgaben faktisch verunmöglicht. Sie führen zu einer unnötigen Beschränkung der heute praktizierten, wirksamen und funktionierenden Tarifierung mit Pauschalen. Gleichzeitig behindern sie die Weiterentwicklung von Pauschalen unter innovativen Tarifpartnern.

Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, dass wir im vorliegenden Entwurf des KVG in Artikel 43 Absatz 5 und Absatz 5ter streichen. Damit bleibt eine angemessene Tarifierung im ambulanten Bereich sowie die partnerschaftliche Tarifgemeinschaft für pragmatische Lösungen erhalten.

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