Mäder Jörg · Nationalrat · 2020-12-14
Mäder Jörg · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2020-12-14
Wortprotokoll
Ich werde im Namen der GLP-Fraktion gleich zu allen Minderheiten, ausgenommen meine eigene, Stellung nehmen.
Pauschalen sind, wir haben es bereits gehört, kein Wundermittel, aber sie sind ein Mittel, um die Kosten dämpfen zu können. Insbesondere machen sie Abrechnungen und Prozesse einfacher. Das hilft, wenn doch alle von immer mehr Administration reden. Es ist aber wichtig, dass dieses Mittel in sich auch eine Einheitlichkeit bekommt. Deshalb lehnen wir die Anträge beider Minderheiten ab. Es ist wichtig, dass der Bundesrat einen Überblick hat und dass man die verschiedenen Pauschalen schweizweit quervergleichen kann. Nur so kann man einen Überblick gewinnen und eventuell, falls nötig, auch steuernd eingreifen.
Zu Artikel 47a: Die Minderheit möchte hier einen Widerspruch ins Gesetz geschrieben haben. Ja, wenn sich die Beteiligten nicht einigen können, soll der Bundesrat eingreifen, aber nicht vorher. In einer solchen Situation muss man sagen: Selber schuld, Sie hatten die Chance. Dieser Eingriff stellt eine Art Eingriff in die Tarifautonomie dar. Das ist nun halt mal so. Hier können Sie den Bundesrat vor dieser Übersteuerung nicht bewahren. Das wäre ungefähr so, wie wenn wir dem Bundesrat erlauben würden, eine Ohrfeige zu erteilen, ihm aber nicht erlauben, dabei jemanden zu berühren. Diesen Widerspruch wollen wir hier nicht haben, also lehnen wir den Minderheitsantrag klar ab.
Auf meinen Antrag zu Artikel 59abis komme ich dann beim entsprechenden Artikel zu sprechen.
Noch zu Artikel 59b, "Pilotprojekte zur Eindämmung der Kostenentwicklung": Inhaltlich haben wir diesen Artikel im Sommer diskutiert, und es hat inhaltlich keine neuen Erkenntnisse [PAGE 2515] gegeben. Insofern kann man ganz beruhigt die Anträge der Minderheit I (Weichelt-Picard), der Minderheit II (Prelicz-Huber) und der Minderheit III (Moret Isabelle) ablehnen. Es wäre höchstens ein Wiederaufwärmen der damaligen Diskussion ohne eine wirklich neue Ausgangslage.
Was sich aber unterdessen geändert hat: Wir haben abgeklärt, ob die Formulierung des Nationalrates oder die Formulierung des Ständerates besser ist und welche besser mit der Rechtsprechung harmoniert, insbesondere mit der Verfassung. Das Ergebnis war klar: Beide erfüllen diesen Standard nicht. Entsprechend haben wir von der Verwaltung eine Formulierung erhalten, die bestmöglich diesen Ansprüchen genügt. Es wäre schon etwas seltsam, wenn wir diese Meinung, diesen Vorschlag einfach ignorieren und sagen würden, wir wissen es trotzdem besser. Damit würden wir schlicht und einfach nur Interpretationsschwierigkeiten, Rechtsstreitigkeiten usw. heraufbeschwören.
Ich bitte Sie daher, auch die Variante der Minderheit IV (de Courten) abzulehnen, die eine Aufwärmung der Nationalratsvariante vom Sommer darstellt, und stattdessen wirklich auf die neue Mehrheit einzugehen. Es ist die bestmögliche Formulierung, abgestützt auf die Rückmeldung aus Verwaltung und Justiz.