Gysi Barbara · Nationalrat · 2020-12-14
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-14
Wortprotokoll
Die Verstärkung der Rechnungskontrolle ist ein wirksames Instrument zur Kostendämpfung. Das ist in diesem Massnahmenpaket ebenfalls drin, und dazu gehört eben auch - obwohl dies bereits heute Pflicht wäre -, dass die Patientinnen und Patienten, also die versicherten Personen, eine Rechnungskopie erhalten.
Dieser neue Artikel 59abis regelt die individuelle Rechnungskontrolle. Hier hat dieser Rat in der ersten Beratung beschlossen, dass ein neuer Artikel "Individuelle Rechnungskontrolle" eingeführt wird, damit die versicherte Person sich Unterstützung holen kann, um die Rechnung auch verstehen und kontrollieren zu können. Mit diesem zusätzlichen Artikel sollen Organisationen und Patientenstellen Finanzhilfen gewährt werden.
Wenn Sie schon einmal eine Rechnung von einer Spitalbehandlung oder auch einer ärztlichen Behandlung angeschaut haben, dann wissen Sie: Diese Positionen sind oft schwer verständlich, und es ist für eine Person oft schwer, eine solche Rechnung wirklich zu kontrollieren. Darum braucht es diese Unterstützung; und damit diese Organisationen diese Arbeit nicht gratis leisten müssen, sollen sie eben Finanzhilfen erhalten. Es ist wichtig, dass die versicherte Person ihre Rechnung kontrollieren kann und dabei Unterstützung erhält, um Fehlern eben auch wirklich auf die Spur zu kommen.
Es reicht nicht, wenn nur die Krankenversicherer die Rechnungen systematisch kontrollieren - das tun sie, und das ist auch richtig. Aber das ist eine automatisierte Kontrolle, die einfach feststellt, ob die Behandlungen miteinander kompatibel sind und ob nicht eine Position doppelt auf der Rechnung ist. Ob eine Behandlung aber gar nicht stattgefunden hat oder ob sie an einem Tag zusätzlich verrechnet worden ist, kann oft eben nur die Patientin oder der Patient selber beurteilen und feststellen. Darum ist es enorm wichtig, dass diese Kontrolle gut gemacht wird und dass eben auch diese Unterstützung da ist.
Der Ständerat hat das leider nicht eingesehen und diesen Passus gestrichen. Meine Minderheit fordert jetzt, dass wir an der ursprünglichen Version festhalten, wie wir - der Nationalrat - sie hier drin beschlossen haben. Ich bitte Sie sehr, hier zuzustimmen. Es ist im Sinne der Patientinnen und Patienten, die Rechnungen auch nachvollziehen zu können. Das ist wirklich sehr wichtig, denn Sie sehen auch immer wieder entsprechende Recherchen in den Zeitungen; nicht zuletzt gab es im November eine grosse Recherche der "NZZ am Sonntag", die das eben auch wieder aufgezeigt hat. Es werden immer wieder Behandlungen verrechnet, die nicht gemacht worden sind. Darum ist diese individuelle Rechnungskontrolle von grosser Bedeutung.
Ich bitte Sie sehr, diesen Artikel respektive eben meinen Minderheitsantrag dazu zu unterstützen.