Humbel Ruth · Nationalrat · 2020-12-14
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-14
Wortprotokoll
Die Kommission hat sich nochmals intensiv mit der Frage einer Pauschalierung ambulanter Behandlungen auseinandergesetzt. Einigkeit besteht darüber, dass Pauschalen kostendämpfend wirken, weil sie eine Leistungsausweitung und eine Verrechnung zusätzlicher Einzelpositionen verhindern. Umstritten ist indes weiterhin, ob ambulante Pauschalen auf gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstrukturen beruhen sollen.
Die Kommissionsminderheit ist wie der Ständerat der Meinung, dass es heute zwischen Leistungserbringern und Versicherern verabschiedete Pauschalierungsmodelle gibt und die Aushandlung von Pauschaltarifen im ambulanten Bereich weiterhin Sache der Tarifpartner bleiben muss. Die Kommissionsmehrheit hingegen möchte für standardisierte ambulante Eingriffe insbesondere im spitalambulanten Bereich gesamtschweizerisch einheitliche Pauschalen, namentlich in jenen Bereichen, in denen es mit DRG heute schon stationäre Pauschalen gibt. Bei der Diskussion über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (Efas) wurden drastische Preisunterschiede aufgezeigt, je nachdem, ob ein medizinischer Eingriff ambulant oder stationär durchgeführt wird. Nur zwei Beispiele: Wenn heute ein Eingriff bezüglich eines Herzkatheters ambulant durchgeführt wird, kostet das die Versicherung rund 11[NB]000 Franken. Wird er stationär durchgeführt, kostet er knapp 8000 Franken, und davon bezahlt die öffentliche Hand 55 Prozent. Umgekehrt ist die Situation beispielsweise bei Meniskusoperationen, wo ein ambulanter Fall, der durch die Prämienzahlenden finanziert wird, 2400 Franken kostet, ein stationärer Eingriff hingegen rund 7000 Franken, woran sich der Kanton zu 55 Prozent beteiligt.
Diese Preisunterschiede sind historisch begründet durch die unterschiedliche Entwicklung der Tarife Tarmed und Swiss DRG. Sachlich sind sie aber falsch, und dieser krasse Fehlanreiz für ungleiche Finanzierungen ambulanter und stationärer Leistungen muss korrigiert werden. Dazu braucht es eine Harmonisierung der Tarife. Efas bedingt eine gleiche Entschädigung der medizinischen Leistungen, unabhängig davon, ob eine Leistung ambulant oder stationär durchgeführt wird. Das bedingt indes, dass die rein medizinischen Leistungen auch gleich tarifiert werden, unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär durchgeführt werden. Dies wird am besten dadurch gewährleistet, dass auch die[NB]ambulanten[NB]Pauschalen auf einer einheitlichen Tarifstruktur beruhen.
Ambulante Pauschaltarife sind ja nicht die Summierung von Einzelleistungspositionen, sondern basieren auf Kalkulationsgrundlagen analog zu den stationären Pauschalen. Ambulante Pauschalen setzen, wie stationäre Pauschalen, wichtige Anreize, dass keine zusätzlichen, unnötigen Leistungen durchgeführt und abgerechnet werden. Leistungserbringer und Krankenversicherer können den administrativen Aufwand reduzieren und die Effizienz steigern. Für Patientinnen und Patienten muss damit die Abrechnung verständlicher werden. Es wurden Befürchtungen geäussert, dass mit gesamtschweizerisch einheitlichen Pauschalen die Tarifpartnerschaft untergraben werde und innovative Pauschalierungsmodelle, insbesondere im Bereich von Managed Care und der koordinierten Versorgung, behindert oder gar verunmöglicht würden. Verträge für besondere Versicherungsmodelle wie Managed Care, integrierte Versorgung, koordinierte Versorgung oder Komplexpauschalen liegen weiterhin in der Kompetenz der Tarifpartner und können zwischen den Leistungserbringern und den Versicherern ausgehandelt werden. In der Kommission hat Bundesrat Berset klar ausgeführt, dass ambulante Pauschalen kein Risiko für Managed-Care-Modelle sind.
Die Kommission hat Artikel 43 Absatz 5 mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen. Zu Absatz 5ter: Der Antrag, der hier als Antrag der Minderheit Gysi Barbara vorliegt, wurde mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Mit 16 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die SGK, einen neuen Absatz 5quater ins Gesetz aufzunehmen. Es geht darum, dass Leistungserbringer nicht wählen können, ob sie den Einzelleistungstarif oder den Pauschaltarif anwenden wollen, wenn es für Leistungen beide Tarifmodelle gibt. Ansonsten könnte es vorkommen, dass Leistungserbringer bei gleicher Diagnose für einfache Fälle die Pauschale und für komplizierte Fälle nach Einzelleistungstarif verrechnen. Das will die Kommission verhindern. Insgesamt müssen Pauschalen im Vergleich zu ambulanten Tarifen zu tieferen Kosten führen, weil sie sonst das Gebot der Wirtschaftlichkeit verletzen würden und vom Bundesrat nicht genehmigt werden dürften.
Ich bitte Sie, bei diesem Artikel der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und die Anträge der Minderheiten abzulehnen.