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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-10-02

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-10-02

Wortprotokoll

Wenn ich mir die Reduktion der Limite des Abzuges privater Schuldzinsen von 50 000 auf 20 000 Franken richtig überlege, ist das ein Minderheitsantrag, der mit der Reduktion des Eigenmietwertes eigentlich nichts zu tun hat. Sie reduzieren die Vermögenserträge ein bisschen, zu denen auch der Eigenmietwert gehört, und gleichzeitig sinkt das Einkommen. Es ist die Frage, ob Sie diese 50 000 Franken stehen lassen oder reduzieren lassen wollen.

Der Bundesrat hat diese Frage nicht geprüft, weil sie ihm nicht vorlag, aber ich erinnere mich gut daran, dass wir Ihnen in unserem Paket am "runden Tisch" 20 000 und nicht 50 000 Franken vorgeschlagen hatten, und das wurde dann anders beschlossen, weil man etwas grosszügiger sein wollte. Man wollte eine gewisse Manövriermasse einbauen, damit es nicht irgendwelche Leute gibt, die ihre normalen, wirklich benötigten Hypothekarzinsen nicht abziehen können. Nach Ansicht unserer Fachleute ist das auch mit 20 000 Franken möglich: Es ist so, wie Herr Plattner gesagt hat. Man führte damals eine Beschränkung neu ein, um wenigstens eine gewisse Grenze zu haben, damit man nicht beliebig Schulden machen kann. Damals war das von der Börsensituation her gesehen noch attraktiv, in der Zwischenzeit ist das vielleicht etwas weniger attraktiv geworden.

Im Sinne einer bundesrätlichen Stellungnahme von vor einigen Jahren würden wir natürlich 20 000 Franken vorziehen.