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Hess Lorenz · Nationalrat · 2020-12-14

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-14

Wortprotokoll

Bei Artikel 59b sollten wir zeigen, ob es uns mit einem Experimentierartikel, der diesen Namen verdient, ernst ist. Die Geschichte ist eigentlich die, dass wir hier in diesem Saal eine gute Lösung beschlossen hatten. Im Verlauf der Debatte und der Behandlung in der Kommission kamen dann rechtliche Bedenken auf, unter anderem die Frage nach der Recht- bzw. Verfassungsmässigkeit. Das hat dazu geführt, dass das Bundesamt für Justiz diesbezüglich eine Einschätzung, d. h. ein Gutachten, erstellt und der Kommission zugestellt hat.

Interessanterweise kommt das Bundesamt für Justiz zum Schluss, dass es mehrere Varianten gibt, die dem Umstand Rechnung tragen, dass auf keinen Fall Grundrechte, beispielsweise von versicherten Personen, verletzt werden können. Das Bundesamt für Justiz schlägt verschiedene Varianten vor. Eine der Varianten ist jene, die im Minderheitsantrag IV (de Courten) enthalten ist. Dieser Antrag entspricht nämlich dem, was wir bei der letzten Debatte hier im Saal beschlossen haben, ergänzt durch das, was der Einwand des Bundesamtes für Justiz erforderlich macht. Eigentlich ist das die richtige Lösung. Im Namen der Mitte-Fraktion möchte ich Sie bitten, hier der Minderheit IV (de Courten) zu folgen.

Wir können im Experimentierartikel natürlich auch ein Riesengebilde von Vorschriften, Einschränkungen und Verpflichtungen einbauen, die dazu führen, dass am Schluss nichts mehr passiert. Es ist ungefähr dasselbe, wie wenn Sie jahre- oder monatelang ein Boot bauen und es dann nie zu Wasser lassen. Wenn ein Experimentierartikel das bringen soll, was sein Name besagt, dann muss Innovation gefördert werden können, dann müssen Freiheiten zwischen den Partnern vorhanden sein - und das ist mit der Mehrheitslösung nicht mehr möglich.

Der Minderheitsantrag IV (de Courten) ist eine liberale Lösung. Im Namen der Mitte-Fraktion bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser liberalen Lösung, die tatsächlich dazu führt, dass Artikel 59b greifen kann.