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preparatory:AB 274699

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-14

Wortprotokoll

Wir sind hier ja in einem sehr hohen Rhythmus unterwegs: Beide Räte haben die Artikel, die wir jetzt wieder behandeln, eigentlich bereits beschlossen. Das bedingt nun, dass beide Räte bereit sein müssen, einem Rückkommen zuzustimmen, damit man es noch einmal beraten kann. Wir sind also in der Situation, dass etwas, was vor kurzer Frist, vor einer Woche, beschlossen wurde, bereits wieder zur Diskussion steht. Das hängt zusammen mit den Massnahmen, die der Bundesrat am letzten Freitag beschlossen hat, den zusätzlichen Einschränkungen, insbesondere für das Gastgewerbe, den Kulturbetrieb usw. Das hat uns dazu geführt zu sagen: Wenn zusätzliche Einschränkungen kommen, braucht es dazu ein Begleitprogramm, um die finanziellen Ausfälle entsprechend abzufedern. Sie haben bereits ein entsprechendes Programm beschlossen, eine Aufstockung um 1 Milliarde Franken. Und wir beantragen Ihnen jetzt einen zusätzlichen Kredit von 1,5 Milliarden Franken.

Das Konzept dieser Gesetzesänderung, die Sie jetzt im Rahmen eines Rückkommens beraten, hat eigentlich drei Punkte.

1.[NB]Wir bitten Sie, den Betrag von 1 Milliarde Franken, die Sie bereits beschlossen haben, um 1,5 Milliarden auf insgesamt 2,5 Milliarden Franken zu erhöhen. Das ist der eine Bereich, den wir Ihnen beantragen. Diesen Teil, diese 1,5 Milliarden Franken, möchten wir in zwei Pakete aufschlüsseln, wie das gesagt wurde: 750 Millionen Franken legen wir in das Härtefallprogramm, das wir mit den Kantonen aufgegleist haben. Die Kantone haben dazu, für diese Härtefälle, ein Drittel beizutragen. Wir sind der Meinung, dass das bestehende Programm aufgrund der Anfragen und aufgrund der Programme, die jetzt in den Kantonen entstehen, nicht genügt. Daher ist diese Aufstockung vorgesehen.

Zur Begründung dieser Aufteilung in ein Drittel und zwei Drittel: Es ist eigentlich das dritte Paket, das wir in dieses Härtefallprogramm einlegen. Beim ersten Paket von 400 Millionen Franken war die Aufteilung 50 zu 50 Prozent. Dann haben wir ein zweites Paket von 600 Millionen Franken eingelegt, mit einer Aufteilung von 20 zu 80 Prozent. Das heisst, diese erste Milliarde hatte insgesamt eine Aufteilung von etwa einem Drittel zu zwei Dritteln. Diese Drittelsaufteilung führen wir jetzt für das dritte Paket mit diesen 750 Millionen Franken weiter. Es soll dazu dienen, dass die Kantone das bestehende Härtefallprogramm, so wie es aufgegleist ist, durchführen können. Wie gesagt, aufgrund der ersten Intentionen und Rückmeldungen von den Kantonen lässt sich sagen: Es braucht mindestens so viel, um die Härtefälle, die Ausfälle entsprechend abzugelten.

2.[NB]Der Bundesrat beantragt Ihnen weiter, die zweiten 750 Millionen Franken als Reserve sozusagen in der Hand des Bundesrates zu belassen. Wir wissen ja noch nicht, was weiter passieren wird; wir wissen noch nicht, ob zusätzliche Massnahmen beschlossen werden müssen; wir kennen die Ausfälle noch nicht. Der Bundesrat möchte mit dieser Reserve dann allenfalls eben Kantone unterstützen, die wesentlich [PAGE 1332] mehr zu bewältigen haben, die zusätzliche Auflagen haben, bei denen die eigenen Mittel nicht genügen.

Es gibt regionale Probleme: Ich denke an den Jurabogen mit den Uhren - da haben wir besondere Situationen. Dann denke ich an die grossen Kantone mit normalerweise viel Tourismus und wenig Geld, also Wallis und Graubünden. Da braucht es vielleicht etwas an zusätzlichen Mitteln, damit das Programm gesamthaft so abgehandelt werden kann.

Das alles ist aber überhaupt noch nicht festgelegt. Wir bitten Sie hier um eine Grosszügigkeit, indem Sie uns vertrauen, indem Sie uns diese 750 Millionen Franken bewilligen, die wir dann im Laufe der nächsten Zeit einsetzen werden, sofern das notwendig sein sollte. Und wir glauben, dass wir damit genügend Mittel haben sollten.

3.[NB]Neben der Erhöhung des Kredites und dieser Zweiteilung gibt es ein drittes Element, das wir Ihnen beantragen, nämlich die Bestimmung des Härtefalls etwas zu lockern. Die Bestimmung, die jetzt den Härtefall definiert, ist ein Umsatzminus von 40 Prozent. Und diese Limite, ein Umsatzminus von 40 Prozent, das haben wir auch schon diskutiert, wird wahrscheinlich in vielen Fällen den speziellen Bedürfnissen nicht gerecht, weil die Verhältnisse nun einmal unterschiedlich sind. Wir bitten Sie, uns bei diesem Artikel die Möglichkeit zu geben, Bestimmungen so anzupassen, dass effektiv Betroffene auch entschädigt werden können.

Das ist eigentlich das Konzept dieses Antrages: 750 Millionen für Härtefälle, Beteiligung der Kantone zu einem Drittel und 750 Millionen Franken als Reserve für den Bundesrat für alles, was noch passieren kann und passieren wird. Damit verbunden ist eine Gesetzesänderung, damit wir nicht so starr an diese Regelung von 40 Prozent Umsatzrückgang gebunden sind. Und damit, glauben wir, haben wir für den Moment ein Paket, das uns erlaubt, in den nächsten Wochen und Monaten die Bedürfnisse, die entstehen, aufzufangen und die Fälle entsprechend abzuwickeln.

Wir fahren damit konsequent weiter wie vorher. Härtefälle sind Sache der Kantone. Die Kantone beurteilen sie, das überlassen wir ihnen, und stellen uns Antrag. Wir sind auch der Meinung - dies im Gegensatz zu gewissen Unkenrufen in den Medien -, dass die Kantone gut unterwegs sind. Die Anforderungen sind unterschiedlich, aber bei den Kantonen läuft das. Und es läuft so, wie wir uns das eben vorstellen. Dort hat man die Nähe zu den Bedürfnissen, zu den Kunden - wenn man den Betroffenen so sagen will. Wir glauben, dass das eine gute Lösung ist. Das ist dieses Konzept, das Ihnen der Bundesrat so unterbreitet.

Ich bitte Sie, dem so zuzustimmen.