Dettling Toni · Ständerat · 2002-10-02
Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Zunächst noch zwei Bemerkungen zum Nichteintretensantrag Leuenberger: Ich kann zusammen mit dem Kommissionspräsidenten darauf hinweisen, dass im Nachgang zur Volksinitiative "Wohneigentum für alle" ja nicht zuletzt von bürgerlicher Seite eine Entlastung der Besteuerung des Wohneigentums in Aussicht gestellt worden ist. Es gilt heute diesen Scheck einzulösen; gerade deshalb ist auf diese Vorlage einzutreten. Es gilt aber auch den Verfassungsauftrag aus dem Jahre 1972 umzusetzen. Darin wird festgehalten, dass das Wohneigentum auch mit fiskalischen Mitteln durch den Bund und die Kantone zu fördern ist. Dies sollte Grund genug sein, die Vorlage zur Besserstellung der Wohneigentümer hier und heute zu beraten.
Erlauben Sie mir nun aber, auf die Ausführungen von Herrn David näher einzugehen. Er hat sich zusammen mit seinen Mitunterzeichnern vehement für den Systemwechsel eingesetzt. Er legt auch eine Statistik vor, die untermauern soll, dass der von ihm angepriesene Systemwechsel nicht viel teurer zu stehen kommen soll als die von der Mehrheit beschlossene Systemverbesserung. Ich signalisiere hier grundsätzlich ein gewisses Verständnis für die Marschrichtung des Systemwechsels. Dennoch steckt auch hier, wie in so vielen politischen Fragen, der Teufel im Detail und vor allem auch in der Machbarkeit eines eigentümerfreundlichen, sprich hinreichend abgefederten Systemwechsels.
Insoweit will ich dann auch nicht verhehlen, dass ich in einem gewissen Dilemma stecke; in der Tat ist in den Kreisen der selbst nutzenden Wohneigentümer und namentlich auch in den Reihen unserer 270 000 Verbandsmitglieder - womit ich auch meine Interessenbindungen offen gelegt habe - keine Frage derart umstritten wie der Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung. Ich erhalte täglich Dutzende von Briefen; die einen Briefschreiber setzen sich vehement für den Systemwechsel ein, während die anderen ebenso vehement für die Beibehaltung bzw. die Verbesserung des heutigen Systems der Eigenmietwertbesteuerung plädieren. Deutlich schimmert dabei immer wieder die persönliche Sichtweise und die Betroffenheit durch - eine Tatsache, die zwar durchaus verständlich ist, die aber für den Gesetzgeber insgesamt nicht das Mass aller Dinge sein kann, vor allem dann nicht, wenn die Meinungen derart krass auseinander gehen. Für den Entscheid sind vielmehr die konkrete Ausgestaltung und die Durchsetzung eines - zumindest für die grosse Zahl der Wohneigentümer zweckmässigen und damit eigentümerfreundlichen - Systemwechsels massgebend.
Unter diesem entscheidenden Gesichtspunkt muss ich Ihnen sagen, dass der von der Minderheit David propagierte Systemwechsel die genannten Kriterien nicht erfüllt. Insbesondere wäre er nur für eine beschränkte Zahl von Wohneigentümern Erfolg versprechend. Warum? Zunächst weist der von Herrn David vorgetragene Systemwechsel, der übrigens weitgehend dem bundesrätlichen Modell entspricht, vom Ansatz her einige gravierende Mängel auf. Er bringt zwar die Abschaffung des in der politischen Diskussion immer wieder heftig umstrittenen Eigenmietwertes, wobei das Hauptproblem, wie die Erfahrung ja lehrt, in der konkreten Erfassung eben dieses Eigenmietwertes besteht; andererseits schafft er aber neue Probleme, etwa bei den KMU, die ihr Geschäft teilweise mit Hypotheken auf den Eigenheimen finanzieren und dieser Finanzierungsmöglichkeit verlustig gehen könnten oder zumindest gegenüber den Steuerveranlagungsbehörden einen in der Praxis nicht immer einfachen Finanzierungsnachweis zu erbringen hätten. Zu nennen ist auch das nicht gelöste Problem der Zweitwohnungsbesteuerung, wo mit einer verfassungsmässig zumindest fragwürdigen Sondersteuer ein neues Problem für die Tourismuskantone geschaffen würde. Aber auch die ungenügende Übergangsregelung bestraft alle jene Wohneigentümer, welche im Vertrauen auf die geltende Regelung Wohneigentum über den Weg der Fremdfinanzierung erworben haben und die in der kurzen Übergangsfrist und angesichts der konjunkturellen Baisse kaum in der Lage sind, diesen Knopf innert der gegebenen Frist zu lösen.
Vor allem aber erfolgt der von der Minderheit David beantragte Systemwechsel angesichts der wenig erfreulichen Haushaltlage von Bund und Kantonen nur halbherzig. Er darf und soll möglichst wenig kosten, und so verzichtet er denn auch weitgehend auf die dringend notwendigen Abfederungsmassnahmen. Gewinner der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung sind nun einmal die Steuerpflichtigen mit einem hohen Eigenmietwert, der ja im Falle des Systemwechsels nicht mehr versteuert werden muss. Dagegen haben wir unsererseits zwar nichts einzuwenden, nur muss eine wirksame, aber leider auch kostspielige Abfederung für jene Wohneigentümer erfolgen, die von der durch den Systemwechsel erfolgenden Verzerrung in der Steuerbelastung benachteiligt bzw. negativ betroffen sind. Dies betrifft vorab jene Wohneigentümer, die zunächst im Vertrauen auf die geltende Regelung Wohneigentum mit einer beachtlichen Fremdfinanzierung erworben haben. Es betrifft aber auch - und das ist sehr entscheidend - die potenziellen Neuerwerber, welche unter dem neuen Regime nun einmal eindeutig schlechter fahren. Es betrifft aber auch jene Wohneigentümer, welche über steuerliche Anreize zur Pflege des Unterhaltes motiviert sind und damit zum hohen Standard der Eigenheimversorgung beitragen.
In all diesen Bereichen ist das Entgegenkommen des Antrages der Minderheit David - etwa mit Bezug auf den Neuerwerberabzug, den Unterhaltsabzug als auch die Übergangsregelung - aus unserer Sicht ungenügend. Denn ein eigentümerfreundlicher Systemwechsel ist nun einmal nicht zum Nulltarif oder für ein Butterbrot zu haben, wie Ihnen dies Kollege David mit der von ihm verteilten Übersicht weismachen will. Wenn er die damit verbundenen Probleme lösen will, ist der Systemwechsel mit einem beachtlichen Steuerausfall verbunden, für den in diesem Hause unter den heute gegebenen, leider unerfreulichen haushaltpolitischen Voraussetzungen keine Mehrheiten zu gewinnen sind.
Ein blosser Systemwechsel um des Systemwechsels willen, Kollege David, kann aber nicht unser Ziel sein, weil die damit verbundenen Nachteile für eine grosse Gruppe von Wohneigentümern beachtlich sind und zudem neue, schwerwiegende Probleme geschaffen werden. Wenn Sie hierfür von Bundes wegen einen Finanzplafond von 400 bis 500 Millionen Franken locker machen, dann kann selbstverständlich [PAGE 906] ein solcher Systemwechsel in Angriff genommen werden. Unter den gegenwärtigen Umständen aber ist uns der Spatz in der Hand doch noch lieber als die Taube auf dem Dach.
Ich befürworte daher die Systemverbesserung, wie sie uns von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagen wird, also mit dem Hauptelement der Reduktion des Eigenmietwertes auf 60 Prozent des Marktmietwertes. Ich betone: 60 Prozent, und bitte Sie gleichzeitig, den Antrag Plattner abzulehnen, der auf 66,6 Prozent geht und damit keine Verbesserung bringt.
Bei genauerem Hinsehen entspricht dieses Hauptelement, nämlich die Reduktion auf 60 Prozent, übrigens genau jenem Vorschlag, den wir seinerzeit als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Wohneigentum für alle" im Jahre 1998 eingebracht haben, der aber damals dem "runden Tisch" zum Opfer gefallen und in der Folge gerade im Ständerat arg zerzaust worden ist. Heute, nach dem recht heftig geführten Abstimmungskampf über die Volksinitiative, ist man offenbar eher geneigt, das Anliegen einer massvollen Besteuerung des Eigenmietwertes auf dem Niveau von 60 Prozent zuzulassen. Im Weiteren müssen eine griffige Härtefallregelung sowie das basellandschaftliche Bausparmodell realisiert werden - ich werde darauf noch zurückkommen.
Mit dieser Systemverbesserung - das ist entscheidend - wird im Gegensatz zum Systemwechsel niemand benachteiligt. Im Gegenteil: Ein grosser Teil der Wohneigentümer profitiert von der Eigenmietwertreduktion. Mit einer griffigen Härtefallregelung können auch die einkommensschwachen Wohneigentümer einigermassen zufrieden gestellt werden.
Ich bin mir selbstverständlich bewusst, dass diese realistische Haltung mir nicht bei allen Wohneigentümern Lob eintragen, ja zumindest teilweise auf harte Kritik stossen wird. Allerdings gilt es stets das Ganze im Auge zu behalten, denn bei der momentan schlechten haushaltpolitischen Grosswetterlage ist realistischerweise in diesem Parlament keine Mehrheit für einen Systemwechsel mit einer hinreichenden eigentümerfreundlichen Abfederung zu gewinnen. Ein solcher Lösungsansatz könnte nur über eine tragfähige Initiative aus dem Volk erreicht werden. Wir sind zurzeit damit befasst, über eine breit angelegte repräsentative Umfrage zu ermitteln, ob ein Systemwechsel überhaupt mehrheitsfähig ist, und wenn ja, zu welchen Bedingungen bzw. wie viele Mittel nach Meinung der Bevölkerung für die Eigentumsförderung eingesetzt werden können. Nicht zuletzt davon wird unsere weitere Haltung abhängen.
In Würdigung all dieser Überlegungen bitte ich Sie, im zentralen Punkt der Mehrheit zuzustimmen, also bei der Systemverbesserung zu bleiben, und den Eigenmietwert auf 60 Prozent zu fixieren.