David Eugen · Ständerat · 2002-10-02
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Ich möchte nochmals das Wort ergreifen, weil Herr Kollege Schiesser mir auch die Frage gestellt hat, wer eigentlich profitiere, wenn wir diese neue Lösung treffen. Zunächst möchte ich vorausschicken, dass diese Lösung vom Bundesrat kommt und insbesondere auch von Herrn Bundespräsident Villiger vorbereitet und vertreten worden ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass uns Herr Bundespräsident Villiger eine familien- oder kinderfeindliche Lösung vorschlägt; das möchte ich vorausschicken.
Wir dürfen hier auch dem Bundesrat und der Minderheit den Goodwill zusprechen, dass sie die bestmögliche Lösung suchen. Wer profitiert? Es profitieren zwei Gruppen:
1. Es profitieren diejenigen, die ihre Ersparnisse ins Haus stecken und das Haus abzahlen.
2. Es profitieren die Neuerwerber. Hier wird der Vorwurf laut: Aber die Neuerwerber würden zu wenig profitieren, man müsste sie mehr begünstigen.
Ich lade Sie ein, Herr Kollege Schiesser, entsprechende Anträge zu stellen; ich habe gar nichts dagegen, wenn Sie entsprechende Anträge stellen. Ich erinnere auch an die Diskussion über den Kinderabzug. Ich habe entsprechende Anträge bezüglich des Kinderabzuges gestellt, das liegt mir [PAGE 905] sehr am Herzen. Leider sind diese Anträge dann von der Mehrheit nicht im entsprechenden Ausmass angenommen worden. Dort müssen wir dann schon die Schritte tun. Wenn wir wirklich Familien mit Kindern begünstigen wollen, dann müssen wir die Kinderabzüge entsprechend ansetzen. Ich lade Sie wirklich ein, wenn die Vorlage zur Familienbesteuerung wieder in diesen Rat kommt, dann diesen Gedanken, den Sie vorhin geäussert haben, auch umzusetzen und die Kinderabzüge entsprechend anzupassen.
Zur anderen Frage: Wer profitiert vom jetzigen System? Ich erinnere mich an die so genannte Steuerschlupfloch-Debatte, die in der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre stattgefunden und auf die vor allem auch Herr Bundespräsident Villiger hingewiesen hat und die u. a. Ursache war, den Schuldzinsenabzug zu begrenzen. Damals haben Herr Bundespräsident Villiger und der Bundesrat klar darauf hingewiesen, dass mit diesem System, das wir jetzt haben, Gruppen von einer Steuerentlastung profitieren, die nicht der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Das ist ein deutlicher Mangel des Systems der Mehrheit, wenn wir es weiterführen.
Letzter Punkt: die mittellose Witwe. Es ist ganz klar, dass nachher bei den kantonalen Steuern für diese Personen die Haupteffekte eintreten, wenn wir den Eigenmietwert abschaffen. Genau diese ältere Generation - das gebe ich durchaus zu - wird dann, wenn wir diesen Mietwert abschaffen, einen Vorteil haben, weil sie das Haus abbezahlt hat. Die jüngere Generation hat aber die Perspektive, dass sie ein eigenes Haus abbezahlen kann - sie hat einen Anreiz dazu - und dass sie auch einmal in diese begünstigte Situation kommen kann, ein abbezahltes Haus zur Verfügung zu haben.