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Wicki Franz · Ständerat · 2002-10-02

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Die Besteuerung des selbst genutzten Wohneigentums mit dem Stichwort "Eigenmietwert" ist ein Dauerbrenner in der politischen Diskussion. In all den vielen Jahren, in denen ich in der Politik tätig bin, wurde das System der Eigenmietwertbesteuerung immer wieder infrage gestellt. Zahlreiche parlamentarische Vorstösse auf kantonaler und auch auf eidgenössischer Ebene verlangten eine Änderung. Die Botschaft sagt es auf Seite 3042 richtig: "Die zahlreichen und vielfältigen Vorstösse auf eidgenössischer und kantonaler Ebene in den letzten Jahren zeugen klar von einem Malaise in Bezug auf die Besteuerung des Wohneigentums." Es wird auch gesagt, dass das Unbehagen weiter Kreise über das Besteuerungssystem schliesslich in der Einreichung der Volksinitiative "Wohneigentum für alle" gipfelte. Der Bundesrat und auch der Nationalrat haben sich daher mit Recht für den Systemwechsel entschieden. Es gibt tatsächlich gute Gründe, die für den Systemwechsel, also für die Abschaffung des Eigenmietwertes, sprechen:

1. Beim heutigen System wird der Eigenmietwert als Teil des Einkommens besteuert. Es ist ein fiktives Einkommen. Die Besteuerung eines fiktiven Einkommens ist unseren Bürgerinnen und Bürgern schwer zu erklären. Für viele ist dies unbegreiflich.

2. Bei den älteren Steuerzahlern, vor allem bei den älteren Hausbesitzern, stösst es auf sehr grosses Unverständnis, dass sie für etwas Steuern zahlen müssen, wofür sie gespart haben: Sie haben gespart, um dereinst ein schuldenfreies Haus und damit ein sicheres Daheim zu haben. Dafür werden sie nun bestraft. Das kann doch nicht sein, dass wir gerade solche Personen, die im Hinblick auf ihr Alter vorsorgen, mit unserem Steuersystem strafen.

3. Die bestehende Gesetzgebung ist keineswegs attraktiv, damit wir Schulden abzahlen. Sie animiert nicht dazu, ein schuldenfreies Haus zu halten, sondern Schulden zu halten.

4. Die Ungerechtigkeit, dass einzig der Liegenschaftsbesitz fiktiv besteuert wird, während - wie es bereits gesagt wurde - anderes Eigentum wie beispielsweise eine Jacht, ein Wohnwagen, teure Autos, Antiquitäten, wertvolle Bildersammlungen nicht derart besteuert werden, würde mit dem Systemwechsel entfallen.

5. Ein weiterer Punkt: Beim heutigen System hat der indirekt abzahlende Eigentümer den doppelten Profit. Er kann einerseits den Zins steuerwirksam abziehen und anderseits das steuerliche Privileg der Vorsorge ausnutzen. Mit dem Systemwechsel unterstützen wir klar die Ersterwerber. Durch diese Unterstützung der Ersterwerber erreichen wir zusammen mit dem Systemwechsel eine faktisch gerechtere Steuer als heute.

6. Durch die Abschaffung des Eigenmietwertes könnten wir auch die ewigen Diskussionen über die Einschätzung der Liegenschaften massiv entschärfen. Das bestehende System mit den Schatzungen - und Schatzungen braucht es, wenn wir einen Eigenmietwert besteuern wollen - ist schwerfällig. Es ist auch ungerecht. Es bestehen nämlich grosse Unterschiede innerhalb der Schweiz, sogar innerhalb einzelner Kantone. Die Ermittlung des Eigenmietwertes, der dann versteuert werden muss, ist und bleibt eine Schatzung.

7. Schliesslich noch ein Hinweis aus dem Expertenbericht der Kommission Eigenmietwert/Systemwechsel: Die Kommission führt bei den allgemeinen Mängeln des bestehenden Systems in Bezug auf die Kosten des politischen Prozesses aus, die Kosten der dauernden politischen Auseinandersetzungen um den Eigenmietwert - Expertenkommissionen, Parlamentsberatungen, Volksabstimmungen, Verwaltungsaufwendungen usw. - seien nicht zu unterschätzen. Sie binden Energien und lenken von anderen dringenden Problemen der Politik ab.

Aus all diesen Gründen - es gäbe noch mehr, und ich würde sie auch noch erwähnen, wenn ich mehr Zuhörerinnen und Zuhörer hätte - bitte ich Sie, dem Systemwechsel zuzustimmen. Noch eines, obwohl ich nicht Sprecher jener Fraktion oder jener Gruppe bin: Die freisinnig-demokratische Fraktion der Bundesversammlung hat eine Motion zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung eingereicht. Also ein klarer Hinweis: Der Systemwechsel ist überfällig, und ich bin überzeugt, dass wir aufgrund des Vorschlages des Bundesrates und des Entscheides des Nationalrates eine gute Lösung mit dem Systemwechsel finden können, eine Lösung, die auch den Bedenken, die beispielsweise Herr Hofmann vorgetragen hat, Rechnung tragen könnte.